| |
|
Prof. Dr. Elçin Kürşat:
Zur Verpflichtung der Ehre
Gesamttext
im PDF-Format
Tagungseinleitung im
PDF-Format
Impressum dieser Seite
Der Begriff „Ehre“ als ein verhaltssteuernder Kanon ist der europäischen Zivilisation nicht
unbekannt. Der große Brockhaus definiert „Ehre“ als „auf der
Selbstachtung beruhende, daher unverzichtbar erlebte Achtung, die der
Mensch von seinen Mitmenschen beansprucht. Als innere auf dem
Bewusstsein der eigenen Unbescholtenheit begründete Haltung, die sich
auch durch äußere Missachtung und Verunglimpfung nicht angefochten
fühlt, kann „Ehre“ zu einem rein sittlichen Begriff werden. Meist
überwiegt jedoch die äußerliche Seite; die Ehre haftet nicht so sehr
am persönlichen Wert des Menschen als an seiner Stellung in der
Gesellschaft. (Der große Brockhaus Lexikon, Bd. 3, S. 43) „D.h. die
durch den Ehrenkodex erzwungenen Verhaltensstandards sind viel weniger
verinnerlicht, und weniger zum Bestandteil eines automatisch wirkenden
Gewissens geworden, als an Schamgefühle gebunden, wenn die Ehrverletzung
öffentlich bekannt geworden ist. Ehre wird in einem viel stärkeren Maße
vom Fremdzwang der öffentlichen Meinung determiniert.
Der Begriff „Ehre“ ist etymologisch sehr alt und geht auf die sehr frühe
griechische Geschichte, nämlich auf das 8. Jahrhundert vor unserer
Zeitrechnung zurück. Homer zufolge ist die Ehre ein Wort aus der
Kampfsphäre. Dem, der gewonnen hat, gebührte die Ehre. Verletzte bzw.
beleidigte Ehre konnte schon damals nur im Kampf wiederhergestellt
werden. Ehre stand auch im Zusammenhang mit dem Besitz. Nur die
besitzende Schicht konnte Ehre haben.
Die ritterliche Ehre des frühen und hohen Mittelalters stand der
Bedeutung des Wortes in der homerischen Zeit noch sehr nah. Im 13.
Jahrhundert bedeutete „ere“ in Mittelhochdeutsch oder „era“ in
Althochdeutsch Ansehen, Anerkennung, Erfolg. Die vielseitigen
Verpflichtungen vom Feudalherrn und Lehnsmann wie Achtung, Schutz,
Ansehen, Besitz spiegelten sich im Wort wider.
Bei der Lektüre der einschlägigen Literatur kommt deutlich zum Ausdruck,
dass die Anwendung brachialer Sanktionen bei Ehrverletzungen auf dem
Balkan und im islamischen Raum viel ausgeprägter ist als auf der
iberischen Halbinsel. Süditalien nimmt dagegen eine mittlere Position
ein (Pitt-Rivers 1977, S. 31; Bordieu 1972, S. 19 ff.). Der Begriff der
Ehre ist von Gewalt nicht zu trennen. Es ist kein Zufall, dass
Schiffhauer sein Pionierwerk über das Ehre-Verhalten türkischer
Jugendlicher „Gewalt der Ehre“ genannt hat. Eine Gruppe türkischer
Jugendlicher hatte ein deutsches Mädchen vergewaltigt, weil sie nach
einem Diskothekenbesuch in die Wohnung eines der Jugendlichen
mitgekommen war. In der Gerichtsverhandlung konnte man feststellen,
dass diese Jugendlichen überhaupt kein Schuldbewusstsein zeigten. Sie
argumentierten, dass ein Mädchen, das mit Männern in die Wohnung kommt,
sowieso ehrlos sei. Man habe sie zum Geschlechtsverkehr nicht gezwungen.
Durch ihr Verhalten habe sie zu Verstehen gegeben, dass sie mit ihnen
schlafen wollte (Schiffauer 1983). Ehre gehörte zum Verhaltenskanon des
europäischen Rittertums und wirkte bis in das 20. Jahrhundert hinein in
Form des Duells in der satisfaktionsfähigen Gesellschaft (Frevert 1988
und 1989, S. 54-67; Elias 1989, S. 61-158). Der Ehrenkodex bestimmt
heute noch in Mittelmeerländern, in Spanien, in Süditalien, Griechenland
und in der islamischen Zivilisationssphäre im Mittleren und Nahen Osten
das menschliche Zusammenleben (Peristiany 1965 und Giardano 1989, S.
41-67). Der Ehrenkodex ist ein Überbleibsel aus der Gesinnung der
Feudalzeit, d.h. aus der Epoche eines fehlenden oder schwach
entwickelten Zentralstaates. Ein Zentralstaat auf geringerer
Entwicklungsstufe konnte eine Befriedung der binnengesellschaftlichen
Räume und den Verzicht der Menschen auf physische Gewaltausübung nicht
erzwingen. Eine die physische Gewaltsamkeit legitim monopolisierende
Zentralmacht existierte noch nicht. Der Ehrenkodex ist ein Relikt des
Kriegerkodexes, der Selbstverteidigungsinstitutionen, Selbsthilfe und
Selbstjustiz aber auch Gewalt und Übergriffe des Stärkeren gegen den
Schwächeren rechtfertigen, wo das staatliche Gewaltmonopol nicht greift.
Der Ehrenkodex als typische Selbsthilfeinstitution steht in einer
ständigen Konkurrenz zum rechtlich festgelegten Gewaltmonopol des
Staates. Er ist eine Herausforderung für die Zentralgewalt – d.h. für
den Staat. Der Ehrenkanon dauerte in Europa bis in das 20. Jahrhundert
im Wettbewerbsverhältnis zum Staat und zu seinem alleinigen Anspruch auf
Ausübung physischer Gewalt, den wir das staatliche Gewaltmonopol nennen.
Der Ehrenkodex lehnt sich immer und überall gegen das Rechtssystem des
Staates auf. Es ist immer noch keine Seltenheit in Anatolien, dass das
Familien- oder Klangericht zusammen kommt, um ein Urteil über die Tötung
einer Frau zu fällen, weil sie gegen den Ehrenkanon verstoßen hat.
Häufig werden junge, unverheiratete Männer aus der Familie als
Vollstrecker des Todesurteils ausgewählt, damit sie keine Frau und
Kinder während ihrer Haftstrafe zurück lassen. Alle Beteiligten wissen,
dass sie rechtlich eine strafbare Handlung durchführen; sie nehmen
lange, manchmal lebenslängliche Haftstrafen in Kauf, um die verletzte
Ehre der Gesamtfamilie wiederherzustellen. Migration ändert nichts an
dieser absoluten Geltung des Ehrenkanons. Nicht selten lesen wir über
die Ermordung junger Frauen aus demselben Grund, mitten in Europa, in
der Bundesrepublik, in Schweden usw.
Männliche Ehre hat stets mit Demonstration, Kampf und Wettbewerb, vor
allem mit der Reputation und dem Ruhm eines Mannes zu tun, der fähig
ist, seinen Haushalt, seinen Besitz und seine Frauen gegen die
Übergriffe anderer Männer zu schützen. Das Normensystem beinhaltet eine
scharfe Rollentrennung; „männliche“ und „weibliche“ Ehre sind völlig
verschieden. Für Frauen baut es auf Keuschheit, sexueller Reinheit,
Zurückgezogenheit, Gehorsamkeit und Unterlegenheit der Frau gegenüber
dem Mann auf. Aber für den Mann gilt ein Normensystem von Kampfesmut,
Kampfbereitschaft, Tapferkeit, Geistesgegenwart und selbstbewusstem
Auftreten. In allen Kriegergesellschaften, bzw. noch nicht befriedeten
Gesellschaften, waren und sind Frauen den Männern unterlegen. Die
Verrechtlichung und die langsame Emanzipation der Frauen setzte in der
Geschichte den Machtverlust der Kriegerschicht gegenüber dem Zentralsaat
und die Pazifisierung der Gesellschaft voraus (Elias 1976, Bd. 2, S.
88-120). Erst nach der staatlich durchgesetzten Befriedung, Entwaffnung
und somit einer relativen Herabsetzung des Gefahrenniveaus im
Zusammenleben der Menschen sind Bedingungen für die geschlechtliche
Gleichberechtigung entstanden. Der Schlüsselbegriff des Ehrenkodex für
den Mann ist „Virilität“, für die Frau „Virginität“, also
Jungfräulichkeit, die die Fähigkeit des Mannes symbolisiert, Frauen der
Familie zu schützen. Der Mann muss als Hüter seiner „geheiligsten
Objekte“, d.h. des Hauses, der Frauen und des Gewehrs (Bourdieu 1972,
S. 34), stets in der Lage sein, die Hausforderungen des Rivalen
anzunehmen und sie mit den eigenen Kräften zu neutralisieren. Der
„Ehrenmann“ muss also im Alltag ständig „in Form“ sein. Die Tücken der
„Honor and Shame Society“ erlauben keine Entspannung (Peristiany 1965,
S. 14). Die Ehre der Frauen der eigenen Gruppe – in erster Linie der
eigenen Familie und Verwandtschaft – muss stets bewacht und
kontrolliert werden, denn die Frauen sind physisch und moralisch
schwach. Da die Ehre des Mannes von der Ehre der weiblichen
Familienangehörigen abhängt, werden Frauen als potentielle
Gefahrenquelle und mit Misstrauen angesehen. Bei der z.B.
arbeitsbedingten Abwesenheit der Männer üben in Ausnahmefällen auch die
älteren weiblichen Familienangehörigen die Kontrolle aus, deren Ehre
nicht mehr verletzbar ist, weil sie aus dem kulturell definierten,
geschlechtlich aktiven Lebensalter heraus gekommen sind. Diese
Überwachungs- und Schutzfunktion der Männer legitimiert und begründet
die männliche Autorität. Eine Frau, die sich in mediterranen
Gesellschaften allzu oft in der Öffentlichkeit zeigt oder die durch
demonstratives Verhalten auffällt, wirkt stets suspekt. In den
traditionellen Agrargesellschaften des Mittelmeerraums kann für Frauen
bereits die außerhäusliche Arbeit, wie etwa die Tätigkeit in der
Landwirtschaft, einen Ehrverlust bedeuten. So berichtet Davis, dass die
Einwohner Pisticcis (Lukanien) bei der Tabakernte in der Regel fremde
eingewanderte Arbeitskräfte einsetzen, um die Ehrbarkeit der eigenen
Frauen nicht in Gefahr zu bringen (Davis 1973, S. 106).
In den Fällen, in denen Frauen sich allzu sehr öffentlich bemerkbar
machen, wird angenommen, dass etwas mit ihrem Schamgefühl und deshalb
auch mit ihrem sexuellen Verhalten nicht in Ordnung wäre. Ehrbare, also
schamhaft handelnde Frauen sind daher in der Regel auch scheu,
bescheiden und zurückhaltend (Giordano 1982, S. 68). Bei unverheirateten
Frauen symbolisiert die Virginität als Garantie für sexuelle Reinheit
die weibliche Ehre.
Die Grundzüge des Ehrenkanons sind quer durch die Geschichte und
Regionen bzw. Länder erstaunlich ähnlich geblieben. Wer sich beleidigen
und somit die Ehre mindern lässt, ohne sie und sich zu verteidigen,
verliert die Ehre (Gutlandin 1989, S. 8). Die Wiedergutmachung und die
Wiederherstellung der Ehre ist nur durch Rache möglich. Darum geht die
Ehre mit körperlicher Stärke, Macht und Besitz einher. Für eine
zugefügte Beleidigung trägt der Beleidigte die Schuld, weil er diese
zugelassen und sich nicht gerächt hat.
Gutlandin (1989, S. 9) sagt: „Nicht derjenige, der schändet, sondern
der, der geschändet wird, ist mit Schande behaftet.“ Die Frage nach der
Gerechtigkeit der Handlung spielt keine Rolle. D.h. Ehre und Macht
stehen in einem engen Zusammenhang.
Die Gemeinsamkeit all dieser historischen und gegenwärtigen
Gesellschaften ist ihre geringere Entwicklungsstufe des
Staatenbildungsprozesses. D.h. auch, ein geringeres Niveau der
Pazifisierung sowie der Etablierung des staatlichen Gewaltmonopols, die
mit einem geringeren Durchdringungsgrad der Zentralmacht in die
Gesellschaft, in das Leben der Menschen einhergeht.
In kriegerischen Gesellschaften muss die Schande, also die Ehrverletzung
unter Einsatz des Lebens beseitigt und gerächt werden. Die Frage, ob
sich der Beleidigte tatsächlich degradiert und verletzt fühlt oder ob er
kämpft und Vergeltung ausübt, weil die anderen in der Gruppe dies von
ihm erwarten, d.h. weil die Fremdsteuerung, der Fremdzwang ihn dazu
verpflichtet, ist unwichtig. Der Ehrenkanon hat immer einen kollektiven
Bezug. Die Verletzung der Ehre eines der Gruppenmitglieder ist immer
gleichbedeutend mit einem Angriff auf die Ehre der gesamten Gruppe. Die
Rachepflicht obliegt daher dem gesamten Kollektiv. An dieser kollektiven
Eigenschaft der Ehre wird ihre Funktion deutlich: Wo immer die
Zentralmacht zu schwach ist, die Übergriffe der Dritten zu unterbinden,
d.h. das Leben der Menschen zu sichern, tritt die ursprüngliche
Kampfbereitschaft und die Schutzfunktion der primordialen Gruppen, der
Sippe, der Dorfgemeinschaft usw. auf.
Es ist höchst interessant, dass in Europa die Ritterehre, die
ursprünglich die Ehre der Lehensgruppe war, sich immer mehr zur
Standesehre ausweitete. Parallel zu dieser Erweiterung der sozialen
Einheit als Geltungssphäre der Ehre fand eine Partikularisierung und
Individualisierung des Pflichtempfindens statt. Die Solidarhaftung
verschwand zunehmend. Wo vorher die ganze Gruppe für die Ehrverletzung
des Einzelnen zur Vergeltung verpflichtet war, betraf der Vorfall
zunehmend nur den Einzelnen, nachdem die Ehre sich zur Standesehre
ausweitete. Aus dieser Individualisierung der Rachepflicht entstand
später das Duell als private Angelegenheit. Wenn Pitt-Rivers die Ehre
als einen spezifischen Bewusstseinszustand, in dem man sich nichts
vorzuwerfen hat und deswegen einen Anspruch darauf hat, stolz zu sein,
definiert, hat er diesen in europäischen Gesellschaften erreichten
individualistischen Charakter der Ehre im Auge (Pitt-Rivers 1968, S.
503-510). Auch nach der Umwandlung der auf die Lehensgruppe bezogenen
Ehre zur Standesehre übte zwar die Standesgemeinschaft die Kontrolle
darüber aus, ob die Mitglieder standesgemäß auf die Einhaltung der
Verhaltensnormen achteten, durch die sie sich als Krieger und Adel
gegenüber den anderen Ständen abgrenzten. Aber die Verpflichtung der
kollektiven Vergeltung bzw. Rache verblasste zunehmend.
Diese Individualisierung der Ehre und Pflichten aus dem Ehrenkanon fand
in der islamischen Zivilisationssphäre nicht statt. Dementsprechend ist
das Duell im Orient unbekannt. Es würde zu weit führen, diesen
Unterschied zwischen der okzidentalen und orientalischen Ehre auf der
Basis des unterschiedlich verlaufenen Staatenbildungsprozesses zu
begründen. Aber der wichtigste Aspekt ist das Fehlen von Ständen
okzidentalischen Typus, auch des Adels sowie die spezifische Bindung der
Einzelnen an den Herrscher in orientalischen Gesellschaften. Eine
langsame Moralisierung, Ethisierung, Versittlichung und
Individualisierung der Ehre – d.h. ein Prozess der Verinnerlichung der
Ehre – ging in westlichen Gesellschaften mit der Verhöflichung, d. h.
mit einer relativen Zähmung und Pazifizierung der Kriegerschicht – der
Ritter – durch die Zentralmacht König einher (Waldhoff 1995, S. 115-117
und Kürşat 2003). Weder die Entstehung des Ritterstandes noch seine
Umwandlung fand in islamisch-orientalischen Gesellschaften statt.
M. E. ist der Ehrenkanon in diesen Gesellschaften weniger verinnerlicht.
Die Ehrverletzung und die zwingenden Konsequenzen daraus, sind an das
öffentliche Bekannt werden des Vorfalls gebunden. D.h. die Verbindung
zwischen der Ehrverletzung und dem Fremdzwang der Gruppe, die auf den
Verletzten zur Wiedererlangung seiner Ehre durch Vergeltung, also zur
Gewalthandlung Druck ausübt, ist heute noch sehr direkt, sehr
unvermittelt. In Worten von Simmel konstituiert der Ehrenkodex „eine
eigenartige Garantieform für das richtige Verhalten“ (Simmel 1968, S.
403). Es ist ein Verhalten, das den Zwecken der Gruppe dient. Simmel
zählt Ehre zu den Normierungsarten, die die Selbsterhaltung der Gruppen
garantieren (Simmel 1968, S. 404). Durch die persönliche Pflicht zur
Bewahrung der Ehre werden gesellschaftliche und individuelle Interessen
miteinander verbunden.
Für den Einzelnen ist es von persönlicher Bedeutung, im Interesse der
Gruppe für die Erhaltung der Ehre zu sorgen, wie auch diese Pflicht den
anderen aufzuerlegen. Es gibt keine persönliche Ehre, die unabhängig
von der kollektiven Ehre existiert, sie ist durch die Gruppe begründet
und von ihr ableitbar. Die Ehre reguliert das Verhalten der Gruppe und
sichert das Weiterbestehen der Sozialordnung. Sie ist als „symbolisches
Kapital“ zu verstehen, die auf Gruppenexklusivität und sozialer Distanz
zu anderen Gruppen beruht (Vogt 1997, S. 121-143). Die Ehre begründet
somit eine gesellschaftliche Hierarchie sowohl unter den eigenen
Gruppenangehörigen als auch zwischen Gruppen bzw. Segmenten der
Gesamtgesellschaft. Der Ehrenkodex schafft Bindung durch gegenseitige
Verpflichtung zwischen Gruppenzugehörigen bzw. Gleichgestellten und
Abgrenzung zu anderen Sie-Gruppen. Ehre integriert, schafft
Gruppenidentität und differenziert bzw. hierarchisiert zugleich.
Je stärker die Einzelnen zum Überleben auf ihre Gruppe angewiesen sind,
desto stärker ist die Bedeutung der Ehre. Und der Grad der Abhängigkeit
der Einzelnen von ihrer Gruppe steht in einem engen Verhältnis zur
Entwicklungsstufe des Staates, und zwar sowohl im Sinne des Gewalt- und
Rechtmonopols, als auch im Sinne von Ressourcenverteilung durch den
Staat. Je schwächer die Wirkung der Zentralmacht auf Überlebenschancen,
Sicherheit und Lebensstandard der Menschen, desto stärker ist die
Bindung an primordiale Gruppen wie Großfamilien/Sippen, die als
wehrhafte Schutzgruppen fungieren, oder an pseudo-primordiale Gruppen
wie Ethnien, Religionsgemeinschaften oder Nationen. Daher riskiert der
Einzelne lieber sein Leben in solchen Gesellschaften als die Ehre.
Einige Sprichwörter aus den typischen, durch den Ehrenkanon geprägte
Gesellschaften sprechen Bände:
Aus Albanien:
„Man verliert das Leben, aber nicht
die Ehre.“
Aus Sizilien:
1) „Zwei Sachen verkauf man nicht
dem Marktplatz: Gesundheit und Ehre.“
2) „Lieber sterben als in
Schande/Ehrlosigkeit leben.“
Zwei weitere Sprichwörter aus
der Türkei, die die Herkunft des Begriffs aus
Kriegergesellschaften zeigt:
„Ein Ehrenmann darf drei Dinge
nicht aus der Hand geben: das Pferd, das Gewehr und die Frau“.
„Bevor man mit gebeugtem Kopf geht,
stirbt man besser.“
Dass der Ehrenkanon überall in
Konkurrenz zum Gewalt- und Rechtsmonopol des Staates steht, erkennt man
an den Normen der Inanspruchnahme von Hilfe bei der Wiederherstellung
der Ehre. Bei Racheaktionen kann ein Ehrenmann die Hilfe der Verwandten
oder sogar Freunde in Anspruch nehmen. Aber er darf sich niemals an die
staatlichen Strafinstanzen wenden. Dort wo der Ehrenkanon herrscht, wird
die Rache/Vergeltung immer zur Selbstjustiz. Die Ehre zu schützen oder
wiederherzustellen ist stets die Pflicht und das Recht der Männer eines
Kollektivs. Angehörige beider Geschlechter bemühen sich um die
Familien- bzw. Gruppenehre. In diesem Zusammenhang spricht Pitt-Rivers
zu Recht von der „sozialmoralischen Arbeitsteilung“ zwischen Mann und
Frau, die letztlich die Aufrechterhaltung der kollektiven Ehre
garantiert (Pitt-Rivers 1977, S. 78).
„Honour invariably has some reference to the corporate family, … the
individual can only be … evaluated, in relation to his family
membership. Yet the honour of the family is drawn from the qualities of
its individual members and from public commentary on their behaviour.”
(Campbell 1976, zit. n. Giordano 1989, S. 48)
Die Ehre hat immer einen Bezug
zur familiären Gemeinschaft. Ein Individuum kann nur im Verhältnis zur
Familienzugehörigkeit bewertet werden. Doch ist die Ehre der Familie von
den Eigenschaften ihrer einzelnen Angehörigen und von den öffentlichen
Bemerkungen über ihr Verhalten gezeichnet.
Entgegen den
romantisierenden, nostalgischen Mythen über solidarische traditionelle
ländliche Gesellschaften kann das Sozialgebilde in diesen
Gesellschaften als System untereinander rivalisierender Menschen und
Gruppen betrachtet werden. Da die Ehre keine statische Größe und
Eigenschaft ist und ständig neu definiert bzw. zugewiesen wird, bleibt
die Reputation und Anerkennung des Einzelnen nicht konstant. So wie die
Ehre wachsen oder verloren gehen kann, ändert sich die an den
Normenkanon der Ehre gebundene Stellung des Einzelnen und produziert
Rivalitätsgefühle. Das Sozialgebilde der durch den Ehrenkanon geprägten
Gesellschaften kennzeichnet daher ein Demonstrations- und
Konkurrenzverhalten. Außerhalb der eigenen Familie bzw. Verwandtschaft
gibt es nur potentielle Rivalen. Der Wettbewerb um die Ehre geht mit
einer großen Angst vor der sozialen Degradierung einher. Der die Ehre
des Einzelnen konstituierende oder zerstörende Dorfklatsch stellt eine
erbarmungslose soziale Kontrolle her. Konformes Verhalten liegt nicht
vor, weil der Ehrenkanon internalisiert worden ist, sondern vielmehr
weil die Einzelnen ihren guten Ruf vor den urteilenden Instanzen der
sozialen Kontrolle geschickt zu bewahren trachten. Der Handelnde muss
nicht von der Richtigkeit des Ehrenkodex überzeugt sein, wichtig ist die
Anerkennung und Zuweisung eines hohen Ehrenranges durch die „öffentliche
Meinung“. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sowohl junge Mädchen als
auch ihre Väter bitter über die Ehrenormen geschimpft haben, aber keine
Möglichkeit sahen, sich der kollektiven sozialen Kontrolle zu entziehen
und individuell frei zu entscheiden und zu handeln.
Beim Verlust der Ehre geht es
nicht nur um die Reputation, um den Ruf und den Status. Der oder die
Ehrlose gerät häufig in die Rolle eines freien Vogels. Untersuchungen in
der Türkei haben ergeben, dass Männer bzw. Väter oder Brüder von als
ehrlos abgestempelten Frauen, Töchtern oder Schwestern viel häufiger
angegriffen und in Querelen hinein gezogen werden, als ehrbare Männer.
Denn nach dem Ehrenkanon gelten sie selbst als ehrlos, weil sie die
Frauen nicht schützen und überwachen konnten. Frauen mit verletzter Ehre
leben mit einem ständigen Risiko sexueller Belästigung und Gewalt durch
fremde Männer. Türkische Väter in Deutschland, die ihre von der
türkischen Community als ehrlos abgestempelten Töchter ermordeten, um
ihre eigene Ehre wieder herzustellen, berichteten über
mimisch-gestische und verbale Degradierungen und Beleidigungen durch
andere Männer in Kaffeehäusern, die schließlich zum Tötungsdelikt
führten. Der Kontakt und Zugang zur türkischen Gemeinschaft war für sie
unmöglich geworden.
Nicht selten greifen die
Machteliten auf die Semantik der „nationalen“ oder „ethnischen“ Ehre
zurück, um die in Kriegen notwendige Opferhaltung zu mobilisieren. Denn
wir haben bereits gehört, dass man für die Ehre das Leben riskiert,
jetzt in diesem Kontext für die Ehre des Großkollektivs. Die Übertragung
der Semantik, Gefühlswallung und Pflichten der Ehre von realen
primordialen Gruppen wie Sippe, Dorfgemeinschaft auf große Kollektive,
die auch als Abstammungsgemeinschaften vorgestellt werden, gelingt
immer. Insbesondere in den Befreiungskriegen ist die Rhetorik
„nationaler Ehre“ massiv eingesetzt worden (Vogt 1977, S. 80-86).
Weber (1976 WuG, S. 239)
definiert die ethnische Ehre als die „spezifische Massenehre, weil sie
jedem, der der subjektiv geglaubten Abstammungsgesellschaft angehört,
zugänglich ist“. Die Inszenierung der nationalen Ehre ist immer mit dem
Argument verbunden, dass das Kollektivsubjetzt Nation eine Ehre
verloren hat oder diese verletzt worden sei, die wiedergewonnen werden
muss. „Wenn die Ehrbegriffe durch Erziehung und Sozialisation
hinreichend fest verankert sind, dann sind die dort programmierten
Leistungen jeweils situationsspezifisch abrufbar.“ (Vogt, S. 84) Die
Aufopferung für die Idee der Nation folgt der gleichen Logik und dem
gleichen Denk- und Gefühlsmuster wie für die segmentären
Gemeinschaften. Die Vergeltungs- bzw. Rachsucht wird i.d.R. zum Schutz
der gleichen Objekte aktiviert, wie bei primordialen Ehrekodizes,
nämlich zum Schutz des nationalen Besitzes des Vaterlands, der Frauen
und der Heiligtümer. Kurz, das Konstrukt Nation wird an die Stelle
bisheriger Wir-Gruppen gesetzt. Zusammenfassend hat die Ehre zwei
gesellschaftliche Funktionen. sie integriert, verleiht Gruppenidentität
und erzwingt die Erhaltung der Gruppennormen. Aber sie schafft zugleich
gesellschaftliche Differenzierung und Hierarchisierung, also
Ungleichheit. Durch die Ehre wird durchgängig versucht, die persönliche
Überlegenheit und die der eigenen Gruppen im sozialen Bereich zu
dokumentieren.
Der erbitterte Wettbewerb um
Ehre beinhaltet allerdings auch die außerordentliche Angst vor sozialer
Degradierung, was wiederum ein Indikator ist für das extrem feine
Sensorium der Mitglieder mediterraner Gesellschaften für soziale
Stratifikationen und im Endeffekt für hierarchische Gliederung. Angst
vor dem Abstieg, d.h. also Ehre als Instrument hierarchischer
Differenzierung, erhöht erheblich die Bedeutung derjenigen sozialen
Institutionen, die man in der Alltagssprache als „öffentliche Meinung“
bezeichnet. Beim Thema Ehre als Instrument sozialer Differenzierung in
mediterranen Gesellschaften muss auch die Bedeutung der Medien
hervorgehoben werden, in denen sich die „öffentliche Meinung“ als
soziale Kontrolle artikuliert. So gibt es in sämtlichen mediterranen
Gesellschaften spezifische soziale Räume, in denen die Konstruktion
bzw. Zerstörung der Reputation, des Status und deshalb auch der Ehre
vorgenommen wird. Als Medien der sozialen Kontrolle fungieren die
Promenade (sp. paséo) in Südspanien, das Kaffeehaus (gr. kefeneion) in
Griechenland und häufig das öffentliche Bad (arab. hammam) im
islamischen Raum.
Jetzt gehe ich auf die
geschlechtlich unterschiedlichen Ehrbegriffe und Ehrpflichten in der
ländlichen Türkei etwas näher ein.
Der Begriff der Ehre in der Türkei
Die weibliche Ehre
Die Ehre (namus) der Frau ist an
ihre sexuelle Reinheit gebunden, sie muss unberührt in die Ehe gehen und
dem Mann treu bleiben. Die weibliche Ehre wird in der Schamhaftigkeit
der Frau ausgedrückt. Eine schamhafte Frau ist allgemein schüchtern
und scheu dem Mann gegenüber, sie bedeckt vor ihm ihr Haar und ihren
Körper und versucht, ihre körperlichen Funktionen zu verbergen.
Frauen können sich gegenseitig nicht entehren, weil ihre Ehre von der
Keuschheit abhängt. Deswegen sind sie untereinander nicht verletzbar.
Ihr Zusammensein ist sogar für ihre Ehre vorteilhaft, weil sie sich so
besser gegen physische Angriffe wie auch üble Nachrede wehren können.
Die Frauen, insbesondere die
unverheirateten Frauen, sollen ihren Mund vor den Fremden verhüllen.
Genauso verlobte und jungverheiratete Frauen sollen dies vor den
Verwandten des Mannes tun. Mädchen im heiratsfähigen Alter kleiden sich
besonders sorgfältig, aber nicht zu auffällig, weil dies gegen die
Regeln der Schamhaftigkeit verstoßen würde. Völlige Nacktheit ist nur
zwischen den Eheleuten erlaubt, sonst gilt sie als schamlos und wird als
Sünde (günah) betrachtet. Auch während der Geburt bleiben die Frauen
angezogen und ziehen erst im letzten Moment die Unterhose aus.
Das Schamgefühl verlangt
von Frauen auch das Verbergen weiblicher Körperfunktionen so elementar
wie essen und trinken. Frauen schämen sich, in Anwesenheit fremder
Männer Speisen zu sich zu nehmen. Wenn es unvermeidbar ist, machen
sie es hinter dem Zipfel ihres Kopftuches, um den Blicken der Männer zu
entgehen. Als schamlos gilt auch, eine Toilette aufzusuchen, wenn es
jemand des anderen Geschlechts bemerkt. Es ist den menstruierenden
Frauen an sich erlaubt, das Fasten zu unterbrechen (dem Koran nach
schließt ihr unreiner Zustand sie von den religiösen Handlungen aus).
Frauen nehmen aber diese Möglichkeit nicht wahr, wenn Fremde anwesend
sind, um die Menstruation geheim zu halten. D.h. der Ehrkanon greift
stärker als die Bestimmungen des Korans. Auch jede unkontrollierte
Äußerung gilt als schamlos und muss in Gegenwart von Männern vermieden
werden.
Im scharfen Kontrast dazu
steht die Defloration der Frau, die ihre Jungfräulichkeit und dadurch
auch ihre Ehrenhaftigkeit beweisen soll. Deswegen sind die Anzeichen
bzw. Nachweise für die Jungfräulichkeit und Defloration öffentliche
Angelegenheiten. Da die Ehre ein öffentlicher Begriff ist, muss die
Ehrenhaftigkeit der Braut öffentlich festgestellt werden.
Die Schamhaftigkeit der Frau
findet ihren Ausdruck auch in der Sprache. Frauen sprechen in
Anwesenheit von Fremden leiser als sonst. Wenn sie tanzen oder singen,
machen sie das immer in getrennten Gruppen, weil dies als sehr erotisch
gilt. Wenn sich nicht verwandte Frauen und Männer in der Öffentlichkeit
treffen, müssen sie die Blicke senken und dürfen sich nicht grüßen.
Dieses Verhalten behält seine Gültigkeit auch, wenn sie sich gut kennen
und innerhalb des Hauses miteinander verkehren und kommunizieren.
Wenn die Frauen älter werden,
besonders nach der Menopause, sind die Regeln für ihre Ehre nicht mehr
so streng. Alle diese Gebote sollen die volle Kontrolle des Körpers und
auch die Begrenzung der sexuellen Attraktivität ermöglichen. Alles, was
die Grenzen dieser Kontrolle überschreitet, gilt als hässlich,
ekelerregend, unerotisch und unrein und damit auch unehrenhaft.
Man kann also sagen, dass
die Schamhaftigkeit die außerfamiliären Beziehungen zwischen den
Geschlechtern regelt und die Manifestation der weiblichen Ehre
darstellt. Sie zieht dort eine virtuelle Grenze, wo die reale Grenze bei
Begegnungen mit Fremden nicht mehr standhaft ist. Sie ist also als ein
positiver Begriff einzuschätzen.
Die männliche Ehre
Die Ehre der Männer, im
Gegenteil zu der der Frauen, hängt von deren Handlungen innerhalb des
eigenen Geschlechts ab. In jeder Begegnung zwischen Männern spielt sie
eine wichtige Rolle.
Von Männern erwartet man
keine Zurückhaltung, sie sollen Tapferkeit, Bestimmtheit und Stärke
zeigen. (Der erste Schritt zu einem ehrenhaften Mann ist für einen
Jungen die Beschneidung, die die formelle Zugehörigkeit zur
Männergesellschaft bedeutet.)
Es gibt zwei kritische Punkte
im Leben eines Mannes, wo er seine Männlichkeit (erkeklik) unter Beweis
stellen muss. Erstens darf er bei der Beschneidung nicht schreien oder
weinen, weil das nicht männlich ist. Zweitens muss er seine Männlichkeit
in der Hochzeitsnacht beweisen, indem er die Frau entjungfert. Diesem
zur Folge ist die männliche Ehre sehr eng mit der Virilität
verbunden. Männer dürfen also nie Schwäche zeigen und nachgiebig oder
unentschlossen sein. Sie müssen vermeiden, sich „weiblich“ zu benehmen,
weil sonst ihre Ehre angegriffen wird.
Ein ehrenhafter Mann ist auch
daran zu erkennen, dass er immer zu seinem Wort steht und seiner
Verantwortung nicht ausweicht. Er ist auch in Streitfällen verpflichtet,
seine agnatischen Verwandten, aber vor allem die engsten
Familienmitglieder zu unterstützen, weil es dabei um seine Ehre geht.
„Wenn die Ehre der Ehefrau, der Tochter, der unverheirateten Schwester
angegriffen wurde, oder wenn der Vater oder der Bruder Unterstützung
braucht, kann sich ein Mann der Pflicht einzugreifen nicht ohne
Ehrverlust entziehen. Weicht er dennoch aus, so wird sein Vater oder
Bruder eingreifen, nicht um die Ehre des ersteren zu retten (das ist
unmöglich), sondern weil seine Ehre ebenfalls auf dem Spiel steht.“
(Petersen 1985, S. 26)
Mit der Heirat wird dem
jungen Mann ein höherer Status verliehen. Jetzt ist er auch verwundbar,
weil er etwas zum Verteidigen hat, und zwar die Ehre seiner Frau. Seine
Ehre ist in diesem Moment wie auch noch einmal später, wenn die Töchter
heiratsfähig werden, am verletzlichsten. Die Frau, die von außen kommt,
stellt für den Mann eine große Gefahr dar. Man kann nie ganz sicher
sein, dass sie keine Unreinheit und Schande in die Lineage (die Lineage
wird von der Gesellschaft als autonomes Gebilde anerkannt.“ (Panoff/Perrin
1975; Petersen 1985, S. 68)) mit bringt. Die Frau wird gleichzeitig das
Heiligste und das Verletzlichste für den Mann. Deswegen werden Heiraten
in der Lineage befürwortet, weil sie die Solidarität und die Loyalität
der Frau garantieren.
Für die männliche Ehre
und das Ansehen sind Großzügigkeit und Gastfreundschaft von
wesentlicher Bedeutung. Der, der arm ist, muss sich aus dem
öffentlichen Leben in gewisser Weise zurückziehen. Er darf sich nicht
einladen lassen, weil er sich nicht revanchieren kann, dadurch verliert
er sein Ansehen. Ehre und Ansehen erlangt man also nicht durch reinen
Besitz von Geld, sondern durch Freigebigkeit. Großzügigkeit verwandelt
ökonomische Macht in Ansehen, dies ist auch wichtig für die
Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte.
Zusammenfassend wird die Ehre
eines Mannes herausgefordert bei:
-
Überschreitung der Grenzen seines Besitzes
(der Felder und des Hauses)
-
Annäherung an die ihm zugehörigen Frauen
-
Verbaler oder physischer Angriff auf
die Angehörigen seiner agnatischen Gruppe
Die Dimensionen der Ehre sind
somit das Gefühl, das Verhalten und die Bewertung des Verhaltens von
Seiten anderer. „Honor felt becomes honor claimed,
and honor claimed becomes honor paid.“ (Pitt-Rivers 1968, S. 503)
D.h. das Gefühl übersetzt sich in einen Anspruch, der sich im Verhalten
manifestiert und dieser Anspruch kann dann von anderen „bezahlt“ werden.
Zu dieser Bezahlung gehören rollengebundene Ehrerweisungen wie die
zwischen Gast und Gastgeber ebenso wie statusgebundene Ehrerweisungen,
z.B. in Anredeformen oder Gesten. Zusammenfassend ist der Bereich der
Ehre der Bereich eines Wettbewerbs um Anerkennung. Diese Zeichen
konstituieren bestimmte Anerkennungsverhältnisse in einer Gesellschaft.
Somit stellt die Ehre einen sozialen Ordnungsfaktor dar: Ein Bild vom
„richtigen Leben“ wird vermittelt. Ehre fungiert also legitimierend für
diejenigen Gruppen und Lebensweisen, die als ehrenvoll ausgezeichnet
sind. Ehre wirkt disziplinierend, denn wer die Anforderungen nicht
erfüllt, muss mit sozialem Ausschluss rechnen.
Ehrenkodizes verschaffen den
Beteiligten eine gemeinsame kollektive Identität und sie entfalten
wichtige sozialisatorische Wirkungen, indem bestimmte Wertvorstellungen
stabil in der Gruppe verankert werden (z.B. Standesehre, nationale
Ehre).
Innerhalb der Gruppe,
z.B. der Dorfgemeinschaft oder des Standes kann Ehre als
innerständisches Unterscheidungsmittel im Binnenraum fungieren. Der,
der dem Ehrenkodex am meisten und unerbittlichsten entspricht, ist
übergeordnet. Aber genau so wichtig ist die Funktion der Ehre als
Distinktionsmittel gegenüber anderen Gruppen, die Generierung von
Exklusivität und sozialer Distanz, wie bereits Max Weber erkannte
(Weber 1976, S. 537) und somit als Kohäsionsmittel und Quelle für die
Generierung der Kollektividentität.
Literatur:
Bourdieu, P., 1976: Entwurf einer Theorie
der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen
Gesellschaft. Franfurt/Main.
Brockhaus, 1988: Enzyklopädie. Band 6,
DS-EW, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim, S. 134.
Brockhaus, Der Grosse, 1953: Lexikon.
Band 3, D-FAZ, F.A. Brockhaus, Wiesbaden, S. 436.
Campbell,
J. K., 1976: Honour, Family and Patronage. A Study of Institutions
and Moral Values in a Greek Mountain
Community, Oxfort, New York.
Claessens, D./Claessens, K., 1992:
Lexikon der Grundbegriffe, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei
Hamburg, S. 55.
Devaux, K./Halva, H.-J., 1986: Die
ehrbare Familie – Veränderungen im Zentrum sizilianischen
Selbstverständnisses. In: Notizen, Institut für Kulturanthropologie und
europäische Ethnologie, Universität Frankfurt/Main, Nr. 24, S.
237-270.
Elias, Norbert, 1990 (1976): Über den
Prozeß der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische
Untersuchungen. Erster Band: Wandlungen des Verhaltens in den
weltlichen Oberschichten des Abendlandes. [15. Aufl.; Erstausgabe
1936; Neuausgabe 1969; 1. Aufl. der Taschenbuchausgabe 1976]. Frankfurt
am Main.
Frevert, U., 1988: Bürgerlichkeit und Ehre.
In: Kocka, J., Hg.: Bürgertum im 19. Jahrhundert, Band 3,
München, S. 101-140.
Frevert, U., 1989: Bürgerliche Ehre,
Satisfaktion und Duell im 19. Jahrhundert. In: Guttandin, F.,
Hg.: Soziologie der Ehre, Kurseinheit 2, Fernuniversität Hagen,
S. 54-67.
Giordano, C., 1989: Mediterrane
Ehrvorstellungen: archaisch, anachronistisch und doch immer aktuell.
In: Guttandin, F., Hg.: Soziologie der Ehre, Kurseinheit
1, Fernuniversität Hagen, S. 41-67.
Guttandin, F., Hg., 1989: Die Ehre des
Ritters, Kaufmanns, In: Hofmanns: Soziologie der Ehre,
Kurseinheit 2, Fernuniversität Hagen, S. 4-54.
Koran, Der, 1959. München, Wilhelm Goldmann
Verlag, S. 436.
Kürşat-Ahlers, E., 2003: Zur
Komplementarität der Staatenbildungs- und Intellektualisierungsprozesse,
IKO-Verlag, Frankfurt/Main.
Meyers Enzyklopädisches Lexikon, 1973.
Band 7, DIV-ENY. Lexikon Verlag, Mannheim/ Wien/Zürich, S. 456-457.
Novosadtko, U., 1989: Ehre in ständischer
Gemeinschaft und moderner Gesellschaft. In: Guttandin, F.,
Hg.: Soziologie der Ehre, Kurseinheit 2, Fernuniversität Hagen,
S. 81-111.
Peristany,
J. G., 1965: Honour and Shame. The Values of Mediterranian Society,
London.
Petersen, A., 1985: Ehre und Scham. Das
Verhältnis der Geschlechter in der Türkei, Berlin, Express Verlag.
Pitt-Rivers,
J., 1977: The Fate of Shechem or the Politics of Sex. Essays in the
Anthropology of the Mediterranean, Cambridge u.a.
Schiffauer, W., 1983: Die Gewalt der Ehre.
Erklärungen zu einem türkisch-deutschen Sexualkonflikt, 1. Aufl.,
Frankfurt/Main, Suhrkamp Verlag.
Simmel, G., 1968: Soziologie, 5. Aufl.,
Frankfurt/Main, Suhrkamp Verlag, S. 402-405.
Vogt, L., 1997: Zur Logik der Ehre,
Frankfurt/Main.
Waldhoff, H.-P., 1995: Fremde und
Zivilisierung, Frankfurt/Main, Suhrkamp Verlag.
Weber, M., 1976: Wirtschaft und
Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie, 5. rev. Aufl.,
mit textkritischen Erläuterungen hrsg. von J. Winckelmann, Tübingen,
J.C.B. Mohr, S. 534-537.
Zingerle, A., 2002: Ehre. In:
Endruweit, G./Trommsdorf, G., Hg.: Wörterbuch der
Soziologie, 2. Aufl., Lucius & Lucius Verlagsges. mbH, Stuttgart, S.
86-87
Impressum für diese
Seite
Quelle / Druckausgabe:
politik unterricht aktuell
1/2002 [ISSN
0945-1544] Hannover, 2002. A 5,
kart.
[ISBN 3-9807714-3-1]
- vergriffen -"Tod,
Haß und Ehre - Zur gesellschaftlichen Funktion mörderischer Selbstkonzepte"
Herausgeber:
Verband der Politiklehrer e.V., Hannover,
Vorsitzender: Gerhard Voigt
OStR i.R. (seit 2009) -
eMail:
bismarckschule.voigt@gmx.de
Internetausgabe: Verantwortlich Gerhard Voigt - Letzte Überarbeitung: 1.8.2004 /
15.3.2008 / Revision auf www.tuerkei-didaktik.de 5.11.2009 -
durchgesehen am 01.03.2011. |
|
|