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Verband der Politiklehrer Hannover Elçin Kürşat-Ahlers Haremsfrauen und Herrschaft im Osmanischen Reich in seiner Blütezeit Soldvergleich zwischen Haseki und Konkubine Anzahl der Harems-FrauenSklavinnen und Reproduktionspolitik Lebensepisoden einer Sklavin-Konkubine „Weiberherrschaft“ in der osmanischen Geschichte Der diplomatische Einfluß der Dynastiefrauen Die Geschichtsschreibung der islamischen Länder schweigt über Frauen. Dies gilt insbesondere für ländliche Frauen und Frauen der Unterschichten. Aber auch die Hofchroniken enthalten kaum Auskünfte über das Leben der Haremsbewohnerinnen: Der Harem blieb als Wohnort, Erziehungsanstalt und sozialer Raum geheimnisvoll und unerforschlich. Die Haremsfrauen selbst hinterließen keine Schriften. Da sowohl die Abstammung der Konkubinen als auch die Stammbäume ihrer Nachkommen historiographisch bewußt vernachlässigt wurden, wissen wir sehr wenig über sie. Selbst ihre ursprünglichen Namen sind in der Regel nicht bekannt, weil sie im Harem neue osmanische Namen erhielten, die häufig Vogel- oder Blumenbezeichnungen persischen Ursprungs waren (Gost 1994, 95). Auch die ehelichen Allianzen des Hauses Osmans mit christlichen Häusern finden kaum einen Platz in der höfischen Geschichtsschreibung. Nach den ersten zwei Generationen der osmanischen Sultane waren deren Frauen weder Musliminnen noch türkischer Abstammung. Die Hofchronisten orthodox-sunnitischer Tradition, mit entsprechender Staatsauffassung waren geneigt, solch unorthodoxes Verhalten zu ignorieren. Ende des 15. Jh. führte der Historiker Asikpasazade den auch von der Bevölkerung kritisierten Hedonismus, lustvollen Lebensstil und Alkoholkonsum des Sultans Bayezid auf den schlechten Einfluß seiner Frau, der „ungläubigen Tochter“ des serbischen Königs Lazar Grebelyonovic zurück. Sie wurde für den Verlust der moralischen Werte am Hofe verantwortlich gemacht. (Asikpasazade/Atsiz 1947, 83) In der Zeit zwischen der Thronbesteigung Suleymans des Prächtigen 1520 und bis Mitte des 17. Jh. gelangten die Frauen der osmanischen Dynastie in eine Machtposition, die in der gesamten osmanischen Geschichte einmalig blieb. Diese Epoche wird als „Weiberherrschaft“ bezeichnet. Zwischen 1520-1566 waren die Sultanshauptfrauen, Haseki, und zwischen 1566-1656 die Sultansmütter überaus einflußreich. Im 16. und 17. Jh. deuteten die osmanischen Geschichtsschreiber den Einfluß der Haremsfrauen auf die Staatsführung als eine der Ursachen für den sich allmählich abzeichnenden ökonomischen, militärischen und politischen Verfall des Reiches (Naff / Owen 1977). Die herausragende neue politische Rolle des Harems zu dieser Zeit wurde als illegitime Usurpation der Macht während des moralischen und institutionellen Niedergangs gedeutet. Die persönliche Unfähigkeit der Nachfolger von Suleyman dem Prächtigen habe die Einmischung der Haremfrauen in die Politik und die Beeinflussung der Sultane mit schwacher Willenskraft durch sie ermöglicht. Neuere Forschungen haben jedoch gezeigt, daß die Beteiligung der dynastischen Frauen an der osmanischen Herrschaft sehr wohl institutionalisiert und kein aus dem Machtvakuum der Zentralgewalt entstandenes, situationsbedingtes Phänomen war (Pierce 1996). Die geschlechtliche Trennung ging nicht mit einer Ohnmacht der Frauen, sondern mit der Etablierung einer eigenen Statushierarchie und Machtinstitutionalisierung parallel zu dem männlichen Herrschaftsapparat einher. Die Machtverteilung innerhalb der Dynastie beruhte nicht auf der einfachen geschlechtlichen Dichotomie, sondern viel stärker auf der Generationenfolge (Meram 1997). Die ältere Generation – Frauen und Männer – kontrollierten das Geschlechtsleben und die Reproduktion der jüngeren. Entgegen der mit Phantasien aufgeladenen europäischen Reisebeschreibungen, die auf Erzählungen und Mythen basieren (Panzer 1936, 27-81), unterlagen Sexualität und Sinnlichkeit im herrschaftlichen Harem strengen Regeln und Kontrollen. Der Harem war die Reglementierungsinstitution der dynastischen Reproduktionspolitik. Einige europäische Beobachter waren der Auffassung, daß der Harem mit seiner disziplinierten und hierarchischen Organisation viel eher einem Kloster glich als einem Liebesnest, das eigentlich nur in den Projektionen und Wunschträumen der Europäer existierte. (Pierce 1996, 152) Hierarchie im Harem[1]In der Haremshierarchie kamen nach der Sultansmutter alle weiblichen Angehörigen der Dynastie mit Sultan-Titel: Haseki-Sultan (Sultanshauptfrau), Sultans Söhne und Töchter und nach 1620 auch die Amme des Sultans sowie die höchstrangige Bedienstete und Verwalterin des Harems, „Kethüda Hatun“, die als quasi-Dynastieangehörige betrachtet wurden. Die mittlere Hierarchie umfaßte sowohl Aufsichts- und Kontrollämter im Harem als auch Ausbilderinnen für junge Konkubinen im Dienst des Sultans und der Sultansmutter, wie z. B. Sekretärinnen, Aufseherinnen der Wäsche, Kaffeekocherinnen, Vorratsaufseherinnen etc. Die größte Gruppe umfaßte Dienerinnen ohne Status. In der untersten Hierarchiestufe existierten im 17. Jh. 167 Konkubinen für die Verrichtung der Alltagsarbeiten sowie 185, die in Privatdiensten der Dynastie-Angehörigen, der hochrangigen Haremamtsinhaberinnen und der Eunuchen standen. Das Einkommen der Sultansmutter, die die Aufsicht über die gesamte Sultans-Familie und den Harem als Institution führte, überstieg um ein Mehrfaches die Gehälter der höchstrangigen Staatsfunktionäre. Sie und die Lieblingsfrauen des Sultans, Haseki, besaßen außerdem Boden- und Steuerpfründe. Die Mutter Sultan Murads III., Nurbanu, erhielt 2.000, deren Nachfolgerin, die Mutter von Mehmed III., sogar 3.000 Asper, während die Spitze der islamischen Rechtsgelehrten-Hierarchie, Seyhulislam 750 Asper, Wesire 1.000, die Spitze der Janitscharen-Organisation 500, der Gouverneur von sämtlichen europäischen Gebieten 572 und der von ganz Anatolien 563 Asper erhielten. Das Taschengeld des Sultans, das ihn symbolisch dazu verpflichtete, seine privaten Ausgaben zu beschränken, betrug 1.001 Asper (Sanderson / Foster, 82). Die Haseki, die Lieblingskonkubine des Sultans, stand in der Rangfolge des Harems gleich nach der Sultansmutter und hatte somit als eine bluts- und dynastiefremde Konkubine einen höheren Status als die Schwestern, Töchter und Tanten des Sultans. Während der Herrschaftszeit Murads III. betrug der Tagessatz seiner Haseki, Safiye Sultan, 700 Asper, während seine Schwestern zwischen 250 - 300 Asper pro Tag erhielten. Selbst nachdem im 17. Jh. die Unterscheidung zwischen Haseki und den übrigen Konkubinen aufgehoben und die gesamte Konkubinenschar einen Prestigeverlust erlitt, erhielten 1643 die Konkubinen von Ibrahim 1.000 bis 1.300, während der maximale Sold der Sultans-Schwestern 400 Asper betrug. Auch nach dem Tod des Sultans und selbst dann, wenn er zu Lebzeiten sein Interesse an der Haseki verlor, blieb das Einkommen einer ehemaligen Haseki wie das eines Beamten oder Rang- und Amtsinhabers im Staatsapparat bestehen. Insofern waren die Harems-Frauen in die gesamte Bürokratie und Besoldungsstruktur integriert. Allerdings erhielten die in der Geschichte anonym gebliebenen „gewöhnlichen“ Konkubinen des Harems nur einen Bruchteil des Haseki-Soldes, selbst wenn sie Söhne geboren hatten. Soldvergleich zwischen Haseki und Konkubine
Neben der Besoldungshöhe symbolisierte auch die Zahl der Dienerinnen einer Konkubine ihren respektiven Status und Rang in der Frauenhierarchie. In der Mitte des 18. Jh. verfügte die Hauptfrau Sultans Mehmed I. über 20, seine zweite und dritte Frau über 14, seine vierte, fünfte und sechste Frau über 8 - 12 Dienerinnen. MachtzentrumHarem wird vom Wortstamm „h r m“ abgeleitet, der sowohl verboten, ‚Tabu‘ als auch ‚heilig‘ bedeutet Altindal 1993, 10). Osmanische Sultane waren eigentlich keine sakralen Könige, schufen aber durch ihre Anwesenheit sakrale Orte. Bis zum Ende des 16. Jhs. bezeichnete das Wort „Harem“ noch das Innere des Hofes, in dem der Sultan mit anderen Männern zusammenwohnte. Das türkische Begriffspaar iq/diw (oder das persische enderun/birun) bezeichnet Innen und Außen, die Nähe bzw. Distanz zum Machtzentrum. Je näher dem Sultan (Innen) desto größer die Machtimplikation. Bernard Lewis weist darauf hin, daß in der islamischen Zivilisationssphäre die Machtverhältnisse nicht durch vertikale, sondern horizontale Begriffe der Raumstruktur bezeichnet wurden (Lewis 1988, 11-13). Dies stellt einen Gegensatz zu der westlichen Konzeption des Politischen und Öffentlichen, die mit „Außen“ assoziiert werden, dar. Dagegen repräsentierte im Osmanischen Reich das „Innen“, der Wohnraum des Sultans“, die Ordnung, Sicherheit und den Zenit der politischen Herrschaft (Andrews 1985, Abschn. 5). Nur der erste und äußere Hof des imperialen Palastes war für jedermann zugänglich. Der zweite Hof diente als zeremonieller Raum für Empfänge ausländischer Gesandter und als Versammlungsort des Diwans unter der Leitung des Großwesirs. Dem innersten Hof, dem herrschaftlichen Innen oder dem herrschaftlichen Harem war jedem von der Außenwelt der Zugang verwehrt. Umgekehrt durften die Bewohner dieses Raumes (persönliche Knaben-Diener des Sultans, ihre Beschützer und Lehrer) die Grenze nach außen nicht überschreiten, es sei denn, sie begleiteten den Sultan hinaus. In diesem Fall war der Sultan von seinen Bediensteten umgeben und dadurch vom Volk isoliert. Auch in dieser Situation gab es ein Innen und ein Außen. (Gost 1994, 136) In vielen ehemaligen absoluten Monarchien galt die Nähe zur Person des Königs als eine Machtquelle. Die Kontrolle bzw. Monopolisierung des Zugangs zum Herrscher, seine Unerreichbarkeit, verlieh ihm eine sakrale Aura und mehr Macht, an der die ihm räumlich näher stehenden Personen partizipierten. Das Besondere in der osmanischen Hofreglementierung war, daß keine „vollständigen“ Männer außer dem Sultan selbst dem Innen-Bereich angehören durften. Die erwachsenen Diener und Hofbeamten waren deshalb Kastraten, Eunuchen. Die noch im Innenbereich lebenden Sultans-Söhne oder Knaben-Diener mußten während ihrer Ausbildung symbolische Merkmale der Kindheit, der geschlechtlichen Unreife tragen: sie durften sich keinen Bart wachsen lassen und keine Kinder haben. Es wurden sogar freiwillige Kastrationen vorgenommen, um dem Sultan näher kommen zu können und in den Innen-Bereich zu gelangen (Coco 1998, 93-95). Da die Eunuchen „Enderun“, den inneren Dienst im Serail, aufgrund der Ernennung zu höheren Verwaltungsposten verlassen durften, gab es in der frühen Neuzeit viele kastrierte Großwesire. Erst Ende des 16. Jhs. wurde im Topkapi Serail eine neue Wohnsektion für Frauen und ihre Kinder gebaut, die wegen der Anwesenheit des Sultans „Harem“, d. h. Tabu, genannt wurde und sich zur prestigereicheren Wohnstätte der höfischen Frauen entwickelte. Das Alt-Serail wurde der Abschiebeort für alle Konkubinen, Mütter, Töchter und kleinen Prinzen sowie deren Dienerschaft, wenn der Sultan gestorben war (Altindal 1993, 217). Nach der Tradition wurden viele Angehörige des Harems nach dem Tod des Sultans mit Männern im Staatsdienst verheiratet, vom Sklavenstatus befreit und mit einer Aussteuer versehen. Die räumliche Vereinigung des Harems mit der Sultans-Wohnstätte in der Herrschaftszeit Suleymans führte sowohl zu einer symbolischen als auch realen Prestige- und Machtanstieg der Frauen. Zuvor hatten die Frauen und Familienangehörigen des Sultans im Alt-Serail, der unter Mehmed dem Eroberer gebaut worden war, gewohnt. Aber bereits 1468 zog Mehmed in das Neue Serail, dem heutigen Topkapi (Pierce 1996, 160). Der Harem blieb noch ein Jahrhundert lang im alten Hof. Sultane besuchten häufig das Alt-Serail, wo sie noch ihren eigenen Wohnbereich, neben dem im Topkapi hatten. Das Topkapi-Serail blieb dagegen ein Jahrhundert lang nur den Eunuchen und Knaben während ihrer Ausbildung, also ausschließlich Männern vorbehalten. Anzahl der Harems-Frauen
Quelle: Pierce 1996, 162-164 Es ist wahrscheinlich, daß nur die vom Sultan bevorzugten Konkubinen mit ihren Dienerinnen einen bestimmten Zeitraum räumliche Nähe zum Sultan hatten. Luigi Bossano, damals venezianischer Botschafter, stellte fest, daß diese Zeit ca. zwei Monate dauerte (Pencer 1936, 178). Die Konkubinen wohnten bis zu ihrer Schwangerschaft im Topkapi-Serail. Zur Entbindung und Kindererziehung kehrten sie ins Alt-Serail zurück. Nach dem Prinzip nur „ein Sohn pro Konkubine“ durfte die Mutter eines Mädchens, aber nicht die eines Jungen, weitere sexuelle Beziehung mit dem Sultan haben. Der Wohnbereich aller neuen Konkubinen blieb das Alt-Serail, wo sie sowohl zur Konkubine als auch in Verwaltungsfunktionen innerhalb des Harems ausgebildet wurden. Sklavinnen und ReproduktionspolitikDie Sultansmutter wählte die schönsten, intelligentesten und am besten ausgebildeten Sklavinnen für ihre private oder die Dienste anderer Rangträgerinnen unter ihrer Aufsicht aus, um sie in das Hofzeremoniell, die Etikette und in die weiblichen Künsten des Tanzens, Singens und Musizierens einzuweisen (Coco 1998, 73-77). Die Frauen wurden sowohl zur Konkubine als auch zur Verwalterin des Harems ausgebildet. Nach venezianischen Berichten wählte der Sultan seine Konkubinen aus dem Kreise dieser Dienerinnen aus, sobald sie eine Reife- bzw. Funktionsstufe in der Haremsverwaltung erreicht hatten. Die höchste Stufe in der Rangfolge der Konkubinen des Sultans konnten nur die mit bester Ausbildung und Leistung erreichen. Schönheit allein genügte also nicht. Die Laufbahn einer Sklavin konnte in drei Statusgruppen münden:
Die Reproduktionspolitik der osmanischen Dynastie wandelte sich im Zusammenhang mit ihrer jeweiligen Machtstärke und Legitimationsgrundlage. Der Zugriff der osmanischen Dynastie auf die traditionell anerkannte Legitimationsgrundlage islamischer Herrscher, nämlich Nachkommen des prophetischen Geschlechts zu sein, war wegen ihrer nicht-prophetischen Abstammung nicht unmöglich. So bildeten die ursprüngliche Legitimationsgrundlage in der Gründungsphase die matrimoniellen Allianzen zu anatolischen charismatischen Familien der Derwischscheichs. D. h. es waren die angeheirateten Frauen der ersten Sultane, die der Dynastie zur Legitimation verhalfen. In der Gründungslegende der osmanischen Dynastie herrscht das Motiv der Übertragung des Charisma und der Heiligkeit des berühmtesten religiösen Führers Anatoliens, Scheich Edip Ali, auf die Dynastie vor, vermittelt durch seine Tochter, die den Dynastiegründer Osman heiratete (Asikpasazade 1947, 4/26). Bis zur Mitte des 15. Jhs. hatten die osmanischen Herrscher zwar sowohl angeheiratete Frauen als auch Konkubinen, aber die Kinder der Sultane wurden im 15. Jh. ausschließlich von Konkubinen geboren. Die Unfruchtbarkeit der rechtmäßigen Ehen wurde wahrscheinlich durch sexuelle Enthaltsamkeit erreicht und nur die ersten beiden osmanischen Herrscher, Osman und Orhan, waren ehelich gezeugt. Ansonsten waren die Mütter der osmanischen Sultane ursprünglich versklavte Konkubinen christlicher Herkunft (Pierce 1996, 35). Entgegen dieser Realität glaubte jedoch die osmanische Bevölkerung an die in den Hofchroniken enthaltenen Mythen über muslimische Herrschertöchter als Mütter ihrer Sultane (Ulucay 1980, 7-8). Bereits in der zweiten Hälfte des 15. Jhs. etablierten sich zwei Regeln in der Reproduktionspolitik: die Verlagerung der sultanischen Begattung ausschließlich versklavter Konkubinen, die jeweils nur einen Sohn zur Welt bringen durften. Im 14. und 15. Jh. dienten die Heiratsallianzen zwischen den osmanischen Sultanen und ihren Söhnen mit den benachbarten Herrscherhäusern auf dem Balkan (Byzanz-Serbien) und in Anatolien als diplomatische Bündnisse oder zur Bekräftigung des Vasallenstatus. Im 14. Jh. dominierten die Eheschließungen mit christlichen und im 15. Jh. mit muslimischen Frauen aus Anatolien, was in Einklang mit der Expansionsorientierung stand (Gost 1994, 90-94). Die osmanischen Sultane und ihre Söhne heirateten nicht nur Frauen aus den muslimischen Häusern Anatoliens, sondern gaben ihre Töchter und Schwestern auch als Ehefrauen in diese Häuser. Die Kontrolle der ehelichen Reproduktion der Sultane durch sexuelle Enthaltsamkeit zeugt von der Intensität und Macht der dynastischen Reproduktionspolitik über die individuellen Herrscher. Man wollte dadurch jegliche Verflechtung mit fremden Häusern und die Beeinflussung fremder Mächte vermeiden. In der islamischen Staatstradition ist dies einmalig. Auch die Versklavung der Frauen aus besiegten Dynastien, insbesondere der Ehefrauen der unterlegenen Herrscher und deren Aufnahme in den Harem, blieb bis zum 16. Jh. Symbol der osmanischen Expansionskraft und Beutefähigkeit. Der byzantinische Historiker Doukas schildert wie Mehmed der Eroberer 20 Tage nach der Eroberung Instanbuls mit allen adligen Frauen aus Byzanz auf Pferden oder Wagen die Stadt verließ (Doukas/Magoulias 1975, 241). D.h., die ausländischen Konkubinen und Gattinnen der islamischen Sultane symbolisierten die Überlegenheit und den Sieg. Nicht die Gattinnenrolle, sondern die Mutterrolle eröffnete den Frauen den Weg zum Macht- und Statusaufstieg und ermöglichte ihnen die Teilnahme am politischen Leben. Somit durchlebte eine erfolgreiche Sklavin-Konkubine im 15. Jh. sechs Lebensabschnitte, die auch räumlich voneinander unterschieden wurden. Lebensepisoden einer Sklavin-Konkubine
Diese idealtypische Biographie, die zumeist Standard war, verdeutlicht wie absolut die Frauen über ihre Mutterschaft und -rolle definiert und ihnen durch die Kinder ihre Identität zugewiesen wurde. „Wenn eine Konkubine vom Sultan schwanger wird, wird ihr Sold sofort erhöht und somit wird sie geehrt und befördert, sie wird ab dann als eine hochrangige Frau bedient (von anderen Haremsfrauen). Wenn sie einen Sohn bekommt, erzieht sie ihn bis er zehn bis elf Jahre alt wird. Danach verleiht der „große Türke“ (Sultan gemeint) eine Sanjak-Pfründe (die größte Verwaltungseinheit im osmanischen Reich) und schickt seine Mutter mit ihm dort hin. Wenn die Konkubine auch ein Mädchen gebärt, wird es von der Mutter bis zu ihrer Heirat erzogen.“ (Angioello 1909, 128) Die wichtigste Voraussetzung für die politische Karriere und Machtbeteiligung der Sultansfrauen hing von der Geburt eines Sohnes und den biographischen Episoden ihrer Söhne ab. In der Zeit, in der die Prinzen zur Vorbereitung auf die Staatsführung in die Provinz als Gouverneur entsandt wurden, wurden sie von ihren Müttern begleitet. Somit erhielt der Prinz zusammen mit seiner Mutter einen eigenen Haushalt unter der mütterlichen Aufsicht neben der seines Lehrers. Die Mütter der Prinzen wurden für das Verhalten und die Amtsführung ihrer Söhne verantwortlich gehalten. Dieser Lebensabschnitt markierte sowohl das Ende der Geschlechtlichkeit als auch den Beginn der Machtbeteiligung der Sultansfrau, die eine politische Identität gewann. Erst danach übernahm sie auch die dynastische Legitimationsfunktion gegenüber der Bevölkerung, indem sie Wohltätigkeitsaktivitäten und Stiftungsgründungen wir Armenhäuser, Medrese, Moschee-, Bad-, Wasserbrunnenbauten durchführt (Faroghi 1989). Die Prinzenmutter bekam den höchsten Sold im Prinzenhaushalt. Wann die Entsendung der Mutter mit dem Prinzen schon mit zwölf Jahren in die Provinz als Gouverneur als Tradition begann, ist nicht bekannt, vermutlich schon in der Zeit des zweiten osmanischen Sultans Orhan (Pierce 1996, 58-66). Im 15. Jh. war sie bereits Routine. Sie diente sowohl zum Erwerb der Staatsführungserfahrung als auch zur Fernhaltung des Prinzens von der Hauptstadt. Die Haushalte der Prinzen umfaßten zwischen 450 bis 2.000 Bedienstete einschließlich eines eigenen Harems. Dieser Haushalt konstituierte auch den Kern ihrer Beamten- und Bedienstetenschar am Hof in Istanbul bei der Thronbesteigung (Pierce 1996, 62-63). Wenn ein Prinz in dieser Zeit starb, übernahm seine Mutter den Bau des pompösen Mausoleum-Grabes, sorgte für das Personal des Haushalts und stellte ihre Ernennung für geeignete Posten sicher. Diese Mütter wurden später neben ihren Söhnen begraben, was die symbiotische, unentrinnbare Einheit zwischen den Prinzenmüttern und ihren Söhnen belegt. Einen möglichen Erklärungsansatz für diese Einheit liefert das lebenslängliche politische Bündnis, das die Mutter eines Prinzen mit ihrem Sohn einging: als Beschützerin gegen Intrigen, selbst gegen den Zorn des Sultans, als seine Erzieherin und später als Beraterin und intimste Lebensgefährtin. Diese politische Rolle der damaligen Konkubinen, definiert durch ihre Rolle als Prinzenmutter, bedeutete eine wichtige Machtquelle für sie, gleichzeitig aber auch das Ende ihrer intimen Beziehung zum Sultan. Die Mütter der Thronkandidaten waren durch ihr Schicksal und in ihren Aufstiegschancen zur höchsten Würde und Machtstellung einer Frau im Harem, als Sultansmutter unentrinnbar mit dem Schicksal ihrer Söhne verbunden. In solch einer Herrschaftsordnung, in der jeder Prinz mit seinen Brüdern von unterschiedlichen Müttern um den Thron konkurrierte, da die gesamte Dynastie kollektiven Herrschaftsanspruch hatte, mußte jeder mögliche Thronkandidat zwangsläufig unter der Obhut einer ihm wohlgesonnenen Frau stehen. In solch einem System war die Konkurrenz um die höchste Spitze im Reich, um das Sultansamt, gleichzeitig die Konkurrenz unter den Müttern. Wenn der Sohn im Bündnis mit seiner Mutter im Konkurrenzkampf scheiterte, bedeutete dies für den Prinzen den Tod, für die Mutter die Entfernung aus dem Serail und ihre Abschiebung in den Alt-Harem der ehemaligen Hauptstadt Bursa, bevor das Serail in Istanbul gebaut wurde, d. h. ein Exilleben bis zu ihrem Tod. (Gost 1994, 100) Die Konkurrenz um den Thron konnte nur siegreich verlaufen, wenn die Unterstützung wichtiger Machtgruppen, wie die der Janitscharen-Organisation, der hochrangigen Staatsfunktionäre oder der islamischen Rechtsgelehrten gesichert war. Es waren die Prinzenmütter, die durch ihr Vermögen, ihre Hofbeziehungen und Klientelgruppen diesen Konkurrenzkampf organisierten und ausfochten. Häufig mußte hierzu ein Informantennetz aufgebaut und bezahlt werden. Am Ende des 15. Jh. stieg das Alter der Prinzen zur Entlassung aus dem Serail auf das 16. Lebensjahr an. Das Erreichen politischer Reife markierte zugleich den Beginn seiner Reproduktionsaktivität. Die Erziehung der Gattinnen des Prinzen, sogar ihre Auswahl und die Reglementierung des Sexuallebens des Prinzen oblag ebenfalls der Prinzenmutter. Die Fortpflanzungsfähigkeit des Prinzen markierte in der imperialen Zeit auch das Ende der Kinderzeugung des Vatersultans. In früherer Zeit des Reiches zeugten sowohl noch die Sultane als auch ihre Söhne Nachkommen. „Weiberherrschaft“ in der osmanischen GeschichteDen Beginn der sogenannten „Weiberherrschaft“ setzte Hurrem Sultan, die Lieblingsfrau Suleymans des Prächtigen. Mit ihr führte Suleyman lebenslang eine monogame Beziehung. Sie war die erste Haremsfrau, die den Titel und den Status „Haseki“ als Distiktionsmerkmal gegenüber anderen Konkubinen erhielt. Nach polnischen Erzählungen war Hurrem – in Europa als Rexolona bekannt – in der Stadt Rogahin am Dnjestr von Tataren gefangen genommen worden. Sie hieß ursprünglich Aleksandra Lisowska und war die Tochter eines christlichen Geistlichen. Wie sie in den Sultansharem gelangte, ist ungewiß. 1521 gebar sie ihr erstes Kind und schenkte Suleyman bis 1524 fünf weitere Kinder. Dies widersprach schon dem Grundsatz „ein Sohn pro Konkubine“, aber ist darauf zurückzuführen, daß von den ersten drei Söhnen zwei starben, wodurch die Kontinuität der Dynastie in Gefahr geriet. (Meram 1997, 199-237) Ein weiterer Bruch mit der Tradition durch Hurrem und Suleyman blieb für die gesamte osmanische Geschichte einmalig: Sie ist die erste Sklavinkonkubine, die vom Sultan zuerst in die Freiheit entlassen und anschließend von ihm geehelicht wurde. Die Außergewöhnlichkeit dieser Ehe findet in vielen konsularischen Briefen ausländischer Gesandter Erwähnung. Die Bevölkerung war gegen die Bindung des Sultans an eine einzige Frau. Dies sei gegen die Natur und schädlich für das Reich. Die Bevölkerung haßte Hurrem und hielt sie für eine Hexe. Der letzte Verstoß Hurrems gegen die heiligen Traditionen war ihr Umzug mit den Kindern aus dem Alt-Serail, wo die Frauen wohnten, in das Neue. Im Topkapi-Serail lebte sie mit 100 Konkubinen als Bediensteten. (Ibid.) Hurrem war auch die erste und letzte Sultans-Frau, die nach der Mitte des 15. Jhs. in der Hauptstadt blieb und ihre Söhne nicht in die Provinz begleitete. Aber sie reiste häufig, um ihre Söhne in den Sanjaks zu besuchen. Das Verbleiben Hurrems in Istanbul brachte eine neue politische Rolle und Beziehung mit sich. Hurrem rückte immer mehr in die politische Mitwisser-, Berater- und Informantenrolle für den Sultan (Busberg/Forster 1927, 49). Hurrems Briefe an den Sultan während seiner Feldzüge beinhalteten politische Empfehlungen sowie existentiell wichtige Informationen über die Ereignisse in der Hauptstadt. Dies war für den Sultan von unschätzbarem Wert, da die mit dem Feldzug und die damit verbundene langfristige Abwesenheit des Sultans potentiell die Gefahr mit sich brachte, daß einer der Söhne in Koalition mit bestimmten Machtgruppen den Thron an sich reißen konnte. Interessant ist auch, daß nach dem frühen Tod von Hurrem ihre Tochter, Mihrimah Sultan, deren Funktion für den Sultan übernahm. Drei wichtige Entwicklungen, die in einem Zusammenhang stehen, trugen wesentlich zum Machtzuwachs des Harems bei: 1.) Die Aufhebung der Tradition, Prinzen als Gouverneure in die Provinz zu entsenden, und 2.) die Bedeutungszunahme des Hofes als Herrschaftszentrum, indem alle Dynastieangehörige im Topkapi-Serail zusammen wohnen und 3.) das Verbot des Brudermordes und der Wandel der Nachfolgeregelung in der Dynastie. Die Gründungsphase des Reiches war noch durch bewaffnete Kämpfe zwischen den rechtmäßigen Thronerben und ihren Armeen gekennzeichnet, weil nach dem tradierten turkmongolischen Herrschaftskonzept die gesamte Familie und folglich jeder Prinz einen legitimen Herrschaftsanspruch hatte (Kürsat-Ahlers 1992, 342). Der Brudermord vor oder nach der Thronbesteigung des neuen Sultans ist auf das Fehlen einer klaren Nachfolgeregelung zurückzuführen. In der zweiten Hälfte des 16. Jhs. wurden die herrschaftlichen Rechte und die eigenen Haushalte der Prinzen in der Provinz abgeschafft, um diese blutigen Thronstreitigkeiten zu unterbinden. Ende des 16. Jh. fand ein grundlegender Wandel in den Beziehungen zwischen den Dynastieangehörigen statt. Die Entsendung der Prinzen in die Provinz wurde aufgegeben. Sie blieben im Topkapi wohnen. Die Institutionalisierung zuerst der Primogenitur, also die Thronfolge des ältesten Sohnes, anschließend der Regelung, daß der älteste männliche Angehörige der Dynastie den Thron besteigt, war für diesen Wandel verantwortlich. In dieser Zeit etablierte sich die Sultansmutter an der Spitze der Frauenhierarchie, weshalb die Epoche zwischen 1566 und 1656 auch als Ära der Sultansmütter bezeichnet werden kann. Die Zentralisierung der Wohnsitze aller Dynastieangehörigen am Hof gegen Ende des 16. Jhs. brachte auch den Wandel der Machtbalancen zwischen den Frauengenerationen mit sich. Sultansmütter „Validesultan“ rückten in die Position der Haremsleitung (Pierce 1986, 146-152). Im Harem lebten nun alle Dynastieangehörigen zusammen, so daß auch die Prinzen sich unter der Kontrolle der Sultansmütter befanden. Diese hervorragende Machtstellung von Validesultans manifestierte sich auch in der räumlichen Teilung des Harem. Ihr Wohnbereich lag zentral im Harem und war mit dem Wohnbereich des Sultans unmittelbar verbunden, so daß ihr ein direkter Zugang zum Zentrum der Herrschaft jeder Zeit möglich war. Sie genoß als einzige dieses Privileg. Während die Rolle der Mütter früher über ihre Söhne definiert wurde, erlangten sie nun, während der Herrschaftszeit Murads, einen offiziellen und vom Namen des jeweiligen Sultansohnes unabhängigen Rangtitel „Sultansmutter“. Die erste Mutter in dieser weitaus höheren Machtposition war Nurbanu Sultan, die venezianischem Adel abstammte (Gost 1994, 106). Während der Herrschaftszeit ihres Sultans, Selim II., bestimmte dieser seinen ältesten Sohn Murad (Murad III.) (1574 - 1595) zum Thronfolger, um mögliche Dynastiekämpfe zu vermeiden. Somit war die Karriere seiner Haseki Nurbanu, Mutter von Murad, als die zukünftige Sultansmutter festgelegt, gleichwohl Selim weitere Söhne mit unterschiedlichen Konkubinen zeugte. Nach Berichten eines venezianischen Gesandten ist anzunehmen, daß Selim II., dem Beispiel seines Vaters Suleyman folgend, Nurbanu ehelichte (Pierce 1996, 125). Die osmanische Historiographie geht auf keine dieser Ehen ein, da sie nicht der geltenden Tradition entsprachen. Wie schon sein Vater, bestimmte auch Murad III., zu seinen Lebzeiten seinen ältesten Sohn seiner Haseki Safiye zum Thronfolger. Beide Frauen, Nurbanu und Safiye, deren zukünftige Machtstellung als Sultansmütter vorgezeichnet war, erlangten große Autorität über die beiden Sultane und den Beamtenapparat, konnten unmittelbar in die Staatsführung eingreifen und in ihrer Beraterrolle, die Entscheidungen des Sultans maßgeblich beeinflussen. Die für kurze Dauer praktizierte Primogenitur brachte den Hauptfrauen, Haseki, der nachfolgenden Sultane eine erheblichen Macht- und Prestigegewinn. Während der Herrschaftszeit von Selim und Murad in der zweiten Hälfte des 16. Jhs. erhielt der Titel „Haseki“ dadurch einen institutionellen Charakter (Meram 1997, 248), da er die Mutter des eindeutig bestimmten Thronfolgers bezeichnete. Wenn man die Biographien der Sultansmütter Nurbanu, Safiye, Kösem, vergleicht, wird deutlich, daß diese Haseki-Zeit, die Vorbedingung für die Machtposition der Sultansmütter war. Der Aufbau eines verläßlichen Klientel- und Spionnetzes, der Mechanismen der Beherrschung materieller Ressourcen sowie Erfahrungs- und Vermögensakkumulation benötigte lange Zeit und strategische Planung, mußten schon in der erfolgreichen Haseki-Zeit ansetzen, um in der nachfolgenden Sultansmutterepoche zur vollen Machtentfaltung beizutragen. (Pierce 1992, 45-55) Die Aufwertung der Sultansfrauen fällt zeitlich mit der räumlichen Nähe zum Sultan zusammen. Die Zusammenlegung des Harems mit der Wohnstätte des Sultans Murad III. (1574 - 1595) bewirkte sowohl symbolisch als auch real die Macht- und Einflußnahme des Harems auf die Herrschaft. Das bisherige Monopol der männlichen Diener im Wohnbereich des Sultans auf Zugang zum Sultan, und auf direkte Kommunikation mit ihm wurde gebrochen, Dies konstituierte einen Wendepunkt in der höfischen Geschlechterbeziehung und der Machtchancen der beiden Geschlechter. Ferner hierarchisierte und bürokratisierte sich die Haremselite durch die zahlenmäßige Zunahme der Harembewohnerinnen, was ebenfalls ihren Machtgewinn als Gruppe förderte. Den Herrschaftstitel „Sultan“ trugen seit Anfang des 16. Jh. sowohl die Männer als auch die Frauen der Dynastie. Der einzige Unterschied lag in der Reihenfolge zwischen dem Vornamen und dem Titel. Bei Männern kam der Sultan-Titel zuerst, bei den Frauen wurde er dem Vornamen nachgestellt. (Gost 1994, 104) Die Regelung der Erbfolge kann als Bestandteil der seit dem Sultan Suleyman des Prächtigen vorausschreitenden Institutionalisierung und Bürokratisierung der Auswahl und Aufstiegslaufbahnen im osmanischen Herrschaftsapparat angesehen werden (Itzkowitz 1962, 73-94). Dieser Prozeß stand unmittelbar im Zusammenhang mit dem Ende der territorialen Expansion. Das Image des Herrschers gründete sich nicht mehr hauptsächlich auf Krieg und Eroberung, sondern auf den etablierten dynastischen Regeln, Traditionen und Institutionen. In der Zeit der unbestimmten Erbfolge war die Unterstützung der wichtigen Machtgruppen, wie die des Heeres, der Rechtsgelehrten sowie der Bevölkerung entscheidend für den Sieg eines der miteinander um den Thron konkurrierenden Söhne. Nach der Etablierung der Erbfolgeregelung und der Abkapselung der Prinzen im Serail, nahm auch die Distanz zwischen den Thronfolgern und der Bevölkerung zu: Die Zustimmung zum designierten Sultan oder die Zustimmungsverweigerung durch die Machtgruppen verlagerte sich in die Herrschaftszeiten. Die Nachfolgerkriege wurden durch Aufstände und gewaltsame Entthronungen ersetzt. Diese Form der Legitimitätsverweigerungen steigerten die Machtposition der Sultansmutter, die, entsprechend ihrer beschützenden, kontrollierenden und ratgebenden Rolle gegenüber dem Sultanssohn, eine vermittelnde Rolle zwischen unzufriedenen Gruppen und dem Sultan einnahm. Die Beschwerden wurden in der Regel ihr mitgeteilt, mit der Erwartung, daß sie ihren Sultanssohn ermahnen könnte. Wenn der Legitimitätsverlust des herrschenden Sultans so weit gediehen war, daß die Machtgruppen – Janitscharen, Ulema oder die Hoffraktion – seine Entthronung beabsichtigten, wurde zuerst die Zustimmung der Sultansmutter eingeholt (Naima 1863, II 222). Somit repräsentierte sie die Kontinuität der Dynastie und war Bewahrerin der geltenden Herrschaftsordnung. Sie hatten die aktive Rolle in der Vorbereitung ihres Sohnes auf die Herrschaft, dessen Einweisung in die Staatsführung, in das Serail-Protokoll und das höfischen Beziehungsnetz inne. Meistens konstituierte die Mutter und ihr Klientelnetz die einzigen Verbündeten der Prinzen. Die existentielle Funktion der Mutter begründete sich auch darin, das Überleben des Prinzensohnes zu sichern. Nicht nur der Sultansvater war eine Gefahr für ihn, sondern auch die Sultansmutter sowie die konkurrierenden Mütter der anderen Prinzen und deren Klientelnetze waren potentielle Gefahrenquellen. Jeder beobachtete jeden, um ein Fehlverhalten entdecken und dies zur Diskreditierung im Konkurrenzkampf benutzen zu können. (Busbecq 1927, 83-85) Von den sechs Sultanen, die in der ersten Hälfte des 17. Jhs. den Thron bestiegen, waren vier jünger als 14 Jahre. Nur zwei regierten de facto sofort nach der Herrschaftsübernahme. Bei den anderen mußten die Müttersultane die Regentschaft übernehmen, ohne daß sich in den Chroniken ein Hinweis darauf findet. Während seines Feldzuges gab Mehmed III. er seiner Mutter Safiye Sultan Vollmacht in allen Regierungsgeschäften. In Wirklichkeit regierte Safiye die gesamte Herrschaftszeit über zusammen mit ihrem Sohn (Naima 1864, 160). Die umschreibende Bezeichnung für diese Rolle war „die Aufsicht und die Aufgabe, Höflichkeit beizubringen“ (Karacelebizade 1832, 10). Tatsächlich herrschten in den Dyaden Großwesire und Sultansmütter kooperativ, auch wenn diese Kooperation nicht immer konfliktfrei ablief. Wenn hochrangige Beamte den Sultan in bestimmten Fragen nicht zu überzeugen vermochten, wandten sie sich häufig an die Sultansmutter. So war die Führungsrolle Turhan Sultans in der Herrschaftszeit Mehmeds IV. beispielsweise dermaßen wichtig, daß die Staatselite ihren Tod 1683 als „den Verlust des Stützbalkens des Staates“ bezeichnete (Silahdar 1928, 116-118). Ihr Sohn wurde vier Jahre später aufgrund seiner mißlungenen Staatsführung abgesetzt. Hasekis und Validesultane (Sultansmütter) erwiesen sich als kompetente Kenner des Steuer- und Staatswesens sowie der politischen Probleme des Reiches. Die Korrespondenz zwischen Turhan und dem Großwesir sowie mit anderen Angehörigen der bürokratischen Elite belegt auch quantitativ, daß sie die gleiche Entscheidungs- und Verfügungsmacht hatte wie ein Sultan. Die ausbildende, lehrende Rolle der Mütter der Sultane dauerte auch nach der Thronbesteigung ihrer Söhne an. Turhan saß wie Kösem hinter einem Vorhang, während ihr Kind IV. Mehmed an dem Staatsrat (Diwan) teilnahm. Dahinter belehrte sie ihn, wie er bei heiklen Aufgaben zu entscheiden hat. (Selaniki 1864, 857) Die mächtige aber formal undefinierte Kompetenzstellung der Sultansmütter verursachte Spannungen zwischen ihnen und den Sultanen. Ferner existierte eine immanente Rivalität zwischen den Sultansmüttern und anderen hochrangigen Staatsfunktionären wie Großwesiren, Wesiren, Sultansberatern. Diese Rivalität bestand nicht nur bezüglich der Machtstellung, sondern auch in der Monopolisierung der staatlichen Einnahmequellen und bei der Vermögensakkumulation. Das 17. Jh. war durch das allmähliche Verschwinden der bevorzugten Haseki-Stellung angesichts des politischen Aufstiegs der Sultansmütter charakterisiert. Ende des 17. Jh. existierte der Haseki-Rang nicht mehr und die Sultans-Konkubinen waren im Prestige untereinander gleichgestellt (Meram 1997, 433-445). Somit war die Epoche der Hasekis in der dynastischen Reproduktionspolitik, die mit der islamischen Herrschaftstradition und folglich mit den Denkmustern und Idealen der osmanischen Oberschichten und der sie nachahmenden Bevölkerung kollidierte, zu Ende gegangen: Es herrschte das idealisierte Bild vom unparteiischen, sich von allen Personen abhebenden Sultan, auf den kein Mensch Einfluß auszuüben vermochte, vor. Eine intime Beziehung der muslimischen Herrscher mit einer einzigen Frau wurde als illegitim betrachtet. Ein islamischer Spruch heißt „Der Herrscher hat keine Bindung“. Diese Ansicht wurde auch auf die sexuellen Beziehungen übertragen. Die Fortdauer der Dynastie schien ungesichert, wenn angesichts einer hohen Sterblichkeitsrate durch Krankheiten und Dauerkriege die Reproduktion von der Gebärfähigkeit einer einzigen Frau abhängig blieb. Polygamie war ein fester Bestandteil in der Tradition der muslimischen Oberschichten. Der hierarchische und zeremonielle Statusunterschied zwischen den Konkubinen und der Sultansmutter weitete sich so sehr, daß am Ende des 17. Jhs. Sultanskonkubinen den Anspruch auf den Sultan-Titel verloren, der nur noch von Sultansmüttern und Sultanstöchtern getragen werden durfte. Nach der chronologischen Geburtsreihenfolge der Sultanskinder wurde eine starre Hierarchie zwischen der Konkubine, die das erste Kind geboren hatte, „Hauptfrau“ (baºkadýn), und den nachfolgenden Müttern „zweiten Frauen“ (ikinci kadýn) neu geschaffen. (Davis 1986, 2) Als 1648 Ibrahim wegen einer Geisteskrankheit abgesetzt und der siebenjährige Mehmed IV. Thronerbe wurde, entstand zum ersten Mal das Problem, daß zwei Sultansmütter nebeneinander existierten: die 23-jährige Mutter Turhan Sultan und die erfahrene Großmutter Kösem Sultan, die bereits die Regentschaft für zwei Söhne ausgeübt hatte. Die Tradition, daß die bisherige Sultansmutter sich in das Alt-Serail zurückzieht und den Posten der neuen Mutter überläßt, wurde nun zum ersten Mal wegen des mit Unerfahrenheit gepaarten Alters von Turhan verworfen (Karacelebizade 1832, 10a-b). Kösem erhielt die obere Aufsicht. Der Hof erlebte anschließend einen Konkurrenzkampf zwischen den beiden Frauen, der mit der Ermordung Kösems endete. Die Herrschaftsrivalität zwischen zwei Frauen wurde also genauso ausgetragen wie der Thronkampf zwischen Vater und Sohn. Dies macht deutlich, wie sehr der Herrschaftsanspruch der Sultansmutter etabliert und institutionalisiert war. Die machtstabilisierende Funktion des Konkubinentums und der dynastischen Frauen im patrimonialen Osmanischen Reich Das Konkubinentum ist im Zusammenhang mit der Rekrutierung hochrangiger Staatsfunktionäre und des Heeres aus Sklavenbeständen zu betrachten. Beamte und ehemalige Sklaven als Krieger einzusetzen, so wurde geglaubt, gewährleiste die Treue und Loyalität gegenüber dem Sultan, weil sie keine Bindungen zu etablierten Familienhäusern und Verwandtschaftsnetzen besaßen und als „Entwurzelte“ hinsichtlich ihrer Lebens- und Aufstiegschancen auf Gedeih und Verderb mit dem Sultan verbunden blieben. Das Konkubinentum konstituierte sich als ein Pendant zum Sklavenbeamtentum im osmanischen Herrschaftsapparat (Pierce 1992, 49-55). Sklavinnen, die nicht zur Sultansfrau wurden, wurden befreit und mit hochrangigen Staatsfunktionären sklavischen Ursprungs (Dewschirme) vermählt. Somit bildeten also Sklaven die osmanische Führungselite. Seit der Herrschaftszeit Sultans Bayazid II. (1485-1512) verfolgte die osmanische Dynastie auch eine gezielte Politik der Verheiratung von Sultans-Töchtern und ‑Schwestern mit Wesiren und anderen hochrangigen Staatsfunktionären, um deren absolute Treue und Bindung an die Dynastie zu gewährleisten (Gost 1994, 201-203). Diese Praxis stand im Einklang mit der Machtpolitik Mehmeds des Eroberers und seiner Nachfolger, die Machtbalance unter den an der Herrschaft beteiligten Gruppen zunehmend zugunsten der Dewshirm, d. h. Sklavenfraktion zu verschieben, um dadurch die Angehörigen der Großhäuser nomadisch-turkmenischen Ursprungs zu entmachten (Babinger 1978). Diese Praxis wurde in der Zeit des nachfolgenden Sultans, Selim I. (1512-1520), zur dynastischen Tradition erhoben. In der folgenden Herrschaftszeit Suleymans des Prächtigen (1520-1566) wurde ein nächster Schritt in Richtung Verschwägerung aller Großwesire unternommen. So wurden systematisch Sultans männliche Sklaven der höchsten Ränge mit den weiblichen Nachkommen seiner Konkubinen, die ebenfalls Sklavenursprungs waren, vermählt. Suleyman der Prächtige setzte dadurch seine weiblichen Nachkommen und seine Schwestern als strategische Brückenköpfe zur Bindung möglichst vieler Großwesire und Paschas an die osmanische Dynastie ein (Meram 1997, 215). Von neun Großwesiren seiner Zeit waren nur drei nicht mit Frauen der Dynastie verheiratet (weil einer sehr alt, der zweite kastriert war und der dritte einen außergewöhnlich großen Harem besaß). Ferner wurden die Prinzessinnen häufig mehrmals verheiratet, da ihre wesentlich älteren Ehemänner früh starben oder bei einer fehlerhaften Amtsführung vom Sultan hingerichtet wurden. In einer traditionalen Gesellschaft, in der das Alter Prestige und Macht verleiht und die Jugend sowohl im Sinne der verbrachten Lebenszeit als auch der Abstammungschronologie Machtlosigkeit beinhaltet, blieben Sultans-Töchter und -Söhne bis zu ihrem Abgang vom Harem relative Randfiguren in der Sultans-Großfamilie. Erst die Heirat der Töchter und somit ihre politische Funktion, als Trägerinnen der herrschaftsstabilisierenden Matrimonialallianzen für die Dynastie, führte zu einem Prestige- und Machtaufstieg (Pierce 1992, 53). Zu dieser Tradition des Einsatzes von Dynastiefrauen zur Gründung herrschaftsstabilisierender Verwandtschaftsbeziehungen mit den höchstrangigen Staatsfunktionären gehörten auch die Ammen und Haremsverwalterinnen des Sultans, die nach Erfüllung ihrer Funktion mit hohen Würdenträgern verheiratet wurden. Obwohl Kethuda-Hatun (Haremsverwalterin) gar keine familiäre Beziehung zum Sultan hatte, zählte sie im 17. Jh. zur dynastischen Elite, so daß sie auch matrimoniale Heiratsbeziehungen eingehen mußte. (Pierce 1996, 193) Matrimonialallianzen als ein politisches Machtinstrument war gängige Praxis in vielen Reichen. Aber die osmanische Dynastie institutionalisierte sie als eine dynastische Tradition. Die Schaffung der Tradition matrimonialer Allianzen lieferte den Sultanen ein wichtiges Kontrollinstrument und wirkte als Zentralisierungsmechanismus durch die Ausschaltung konkurrierender Großhäuser. Hierin liegt die politische und herrschaftliche Bedeutung des Harems, die von europäischen und osmanischen Geschichtsschreibern und Berichterstattern – auch in heutiger Zeit – nicht richtig eingeschätzt wurde. Wenn man in einer patrimonialen Herrschaft wie im Osmanischen Reich die Sklavenbeamten zum Großhaushalt des Herrschers zählt, liegt die Schlußfolgerung nahe, daß der Sultanshaushalt in der Reproduktionspolitik der Dynastie eine vollkommene Autarkie, Autonomie und „Endogamie“ entwickeln konnte. Diese Sklavenbürokraten sowie die Sklavenkonkubinen und deren Töchter wurden im Serail ausgebildet. Die Art ihrer Bildung, die Organisation, Hierarchie, Funktionen und Aufstiegs- bzw. Karrierechancen der beiden geschlechtlich getrennten Ausbildungsanstalten der Sklavenschar, des Harems und des Enderuns, glichen sich einander an. Ihr Geschmack, Lebens- und Denkstil sowie ihre Psyche waren weitgehend ähnlich geprägt (Inalicik 1973, 85), so daß man von der Herrschaft eines engmaschig verflochtenen Führungsklans bzw. führenden Verwandtschaftsnetzes sprechen kann. Aber innerhalb dieser Führungsschicht entstanden bereits in der Herrschaftszeit Suleymans des Prächtigen miteinander konkurrierende Macht- und Klientelgruppen, die sich um die Konkubinen-Mütter zentrierten. Das übliche Muster des Klientelnetzes war am Bündnis zwischen der Konkubinenmutter, ihren Töchtern und ihren Schwiegersöhnen sowie ihren Bediensteten und Schwiegersöhnen ausgebildet, das den Sohn der Konkubinen-Mutter in der gnadenlosen Konkurrenz um den Thron unterstützte. (Ulucay 1980, 50-52) So entstanden um die Mutterkonkubinen zentrierte Macht- und Konkurrenzgruppen einschließlich weiterer Verbündete, Bedienstete und Günstlinge (Ibid.). Die räumliche Konzentration der gesamten Sultans-Familie im Serail ermöglichte die Entstehung solcher Bündnisse und engmaschigen Beziehungsnetze und zivilisierte zugleich die Thronkämpfe. Diese Kämpfe wurden nun in die Form vorausschauender, langfristiger Strategieplanungen und Intrigen sowie Koalitionsbestrebungen mit wichtigen Machtgruppen transformiert. Die gewaltsam ausgetragenen kriegerischen Konkurrenzkämpfe zwischen den Prinzen zur Usurpation der Herrschaft hörten dadurch auf. Wie Elias am Beispiel der Beziehungsmuster und Machtbalancen des höfischen Adels in Frankreich darstellt (Elias 1990), bewirkte auch im Osmanischen Reich der Zwang zum gemeinsamen Leben am Hofe eine Befriedung und Zivilisierung des Kampfes um Macht und Herrschaft. Eine wichtige Machtquelle für die Dynastiefrauen, insbesondere die Sultansmütter war die Freilassung der Sklavinnen. Nach dem islamischen Glauben war dies als Tugend definiert und bewirkte lebenslange Loyalität und Dankbarkeit der Befreiten. Aus der Biographie Kösem Sultans (Bell 1997) geht hervor, daß diese Herringroßzügigkeit strategisch zur Schaffung wichtiger Bündnisse außerhalb des Hofes mit den Repräsentanten der Machtgruppen eingesetzt wurde. Kösem befreite ihre Haremsdienerinnen nach zwei bis drei Jahren und verheiratete sie mit einflußreichen Amtsinhabern, beschenkte sie großzügig zur Hochzeit, versorgte sie zudem mit einem festen Jahreseinkommen und ließ ihre Ehemänner aufsteigen. Somit gewann sie nicht nur ihre ehemalige Sklavin, sondern auch deren Bräutigam sowie den gesamten Haushalt des Ehepaares lebenslang als Verbündete, zur Unterstützung ihrer eigenen Interessen. (Naima 1964, 5/ 113) Die zweite herrschaftsstabilisierende Rolle des Harems lag in der legitimatorischen Rolle der Dynastiefrauen (Faroqhi 1989). Sie spielten immer eine große Rolle in der Demonstration der Großzügigkeit und Redistribution des akkumulierten Reichtums der Dynastie an die Bevölkerung, d.h. ihrer Wohltätigkeit durch entsprechende Maßnahmen, die mit einer Aura der Religiosität umgeben war. Die Sultansmutter Hafsa ließ zum ersten Mal eine Moschee mit zwei Minaretten bauen, was bis dahin alleiniges Privileg des Sultans war. Von den fünf Baukomplexen aus der Zeit Suleymans des Prächtigen, Moschee, anliegendes Krankenhaus, Schule, Armenhaus, Armenküche u.s.w., wurden drei von Dynastiefrauen initiiert. (Pierce 1996, 263-279). Sowohl Nurbanu als auch Turhan stifteten den unter ihnen erbauten Moscheen zusätzlich Bibliotheken. Nurbanu war die erste Frau, die in Istanbul eine Bibliothek errichtete. Weitere Wohltätigkeitsaktivitäten der dynastischen Frauen umfaßten den Bau von Wasserkanälen, Brunnen und Bädern, die Wasserversorgung für Pilger, die Verteilung von Nahrungsmitteln an die Armen der Hauptstadt, die Einstellung von Geistlichen für die Moscheen etc. Interessant sind die Wohltätigkeiten dieser Frauen speziell für Frauen der unteren und untersten Schichten, u.a. für Prostituierte, indem sie sie kauften und freiließen. Sultansmütter verwendeten auch gelegentlich ihr Vermögen, um das Kriegs- und Verteidigungspotential des Reiches zu stärken. Es gibt mehrere Beispiele dafür, daß der Sultan oder der Großwesir bei Zahlungsunfähigkeit des Staates, was häufiger vorkam, die Sultansmutter baten, Gehälter oder Soldzahlungen der Janitscharen zu übernehmen, die dies jedoch ablehnte (Naima 1863, I/428). D.h., das Privatvermögen der Dynastiefrauen war unantastbar. Die Sultansmütter besaßen umfangreiche Grundstücke in Großstädten, die erhebliche Mieterträge einbrachten sowie Boden- und Ackerpfründe (Kösem besaß z. B. 23 Dörfer sowie fünf weitere herrschaftliche Domänen). (Naima 1864, V/112) Die zunehmende Präsenz der Hoffrauen in der Öffentlichkeit Ende des 16. Jh., ihre wachsende Rolle bei öffentlichen Hofritualen und Zeremonien, löste in gewisser Weise die öffentlichen Aufgaben der Prinzen ab, weil diese weitgehend im Serail abgekapselt lebten und kompensierte zudem die zunehmende Distanz zwischen den Sultanen, die sich seltener in der Öffentlichkeit sehen ließen, und der Bevölkerung. Das Umzugszeremoniell der Sultansmutter und der Harems-Frauen vom Alt-Serail ins Topkapi bei der Thronbesteigung des neuen Sultans ist ein entsprechendes Beispiel. Alle Gruppen der Führungselite nahmen daran teil. Die Mutter verteilte während des Zuges Gold an die jubelnde Bevölkerung und wurde von ihrem Sohn stehend in Empfang genommen. Der Sultan erwies diesen Respektsausdruck nur einer einzigen Person, nämlich seiner Mutter. Das Umzugszeremoniell endete am nächsten Tag mit dem ersten Dekret der Sultansmutter an den Großwesir. Der diplomatische Einfluß der DynastiefrauenIm 16. und 17. Jh. gab es aktive diplomatische Beziehungen zwischen den vier Haremsfrauen: Hurrem, Nubanu, Safiye und Kösem und anderen europäischen Dynastien (Pierce 1996, 291-305). Die Beteiligung der dynastischen Frauen an der Diplomatie hatte eine lange geschichtliche Tradition in den Turkstaaten, insbesondere die der Töchter des Herrschers als Gesandte. Das charakteristische Merkmal dieser Beziehungen lag in ihrer Parteilichkeit und Orientierung an ihren Herkunftsstaaten. Die Behauptung der türkischen Histiographie, daß die Sklaven und Sklavinnen ihre ethnische bzw. nationale Herkunft vergessen hätten, ist insofern ein Mythos der republikanischen Ära und hängt mit deren Assimilationsideologie und -politik zusammen. Im Gegenteil: es gibt viele historische Belege für ein aufrechterhaltenes ethnisches Bewußtsein und für eine entsprechende Parteilichkeit, die im Osmanischen Reich offensichtlich als ein normales Verhalten und Gefühl gewertet wurde. (Coco 1998, 89) So entstand beispielsweise wegen Hurrems polnischer Herkunft zur Zeit Suleymans des Prächtigen eine enge und aktive Diplomatie mit Polen (Pierce 1996, 294). Dessen König, Sigismund I., konnte wahrscheinlich durch Hurrems Einfluß den Frieden mit dem Osmanischen Reicht aufrechterhalten. Hurrem korrespondierte privat mit Sigismund I. sehr häufig und versicherte ihm, daß sie sich für seine Interessen bei dem Sultan einsetzen würde, wenn er sie ihr mitteile. Auch Hurrems Tochter Mihrimah und ihr Schwiegersohn Rustem (Großwesir) unterhielten einen regelmäßigen Briefwechsel mit dem polnischen König. Nurbanu, die aus Venedig entstammte, und Safiye (die Mütter von Murad III. und Mehmed III.) unterstützen entsprechend ihrer ursprünglichen Herkunft Venedig nachhaltig (Pierce 1996, 296-298). Kurz bevor Nurbanu starb, konnte sie die osmanische Invasion auf Kreta, das zum venezianischen Herrschaftsgebiet zählte, vermeiden. Safiye Sultan setzte die vermittelnde und schützende Rolle ihrer Schwiegermutter gegenüber Venedig fort und intervenierte immer wieder zugunsten Venedigs, unter anderem um das Getreidehandelsprivileg aufrecht zu erhalten. Der venezianische Senat betrachtete Safiye deshalb als die wichtigste Protektorin der venezianischen Republik in Istanbul und beschenkte sie wiederholt sehr großzügig. Als Safiye 1603 mit dem Tod ihres Sohnes aus der aktiven Politik schied, gewann Venedig für diese Rolle Kösem Sultan, die zu der Zeit die Haseki von Ahmed I. war. Aber Venedig war nicht der einzige Staat, der durch Geschenke/Bestechungen die Unterstützung der dynastischen Frauen gewann. Safiye Sultans Vermittlungen zwischen ihrem Sohn Mehmed III. und der 1583 gegründeten englischen Botschaft räumte dem Botschafter erhebliche Privilegien ein und ermöglichte eine enge Beziehung zum Thron. Nurbanu führte häufigen Briefwechsel mit dem Doge von Venedig und mit der französischen Königinmutter, mit Catherine de Medicis. Safiye stand mit der englischen Königin Elisabeth I. in regelmäßigem Briefkontakt. Catherine de Medicis bat z. B. Nurbanu Sultan darum, die Erneuerung der Handelsprivilegien (Kapitulationen) von 1536 zu unterstützen. Der Briefwechsel zwischen vier Königinnen, Nurbanu, Safiye, Elisabeth und Catherine und ihre wechselseitige Unterstützung erweckt den Eindruck, daß Ende des 16. Jhs. ein weibliches Muster von diplomatischen Beziehungen kreiert wurde, das friedensfördernd wirkte. Altindal, Meral (1993): Osmanli’da Harem. Istanbul Andrews, Walter (1985): Poetry’s Voice, Society’s Song. Seattle Angiolello, Giovanni Marai (1909): Historia Turchescha (1300-1514), zitiert in Pierce 1996,63 Asikpasazade (N.Atsiz: Hg) (1947):Tevarih-i Al- i Osman. Istanbul Babinger, Franz (1978): Mehmed the Conqueror and His Time. Princeton Bell, Jean (1997): Kösem Sultan. Topkapi’da Bir Gelin. Istanbul Busbecq, Ogier Ghiselin de (E.S. Forster: Übersetzer) (1927): Turkish Letters. Oxford Coco, Carla (1998): Sinnbild orientalischer Erotik. Stuttgart-Zürich Davis, Fanny (1986): The Ottoman Lady. New York-London Doukas (H.J. Magoulias:Übersetzer) (1975): Decline and Fall of Byzantium to the Ottoman Turks. Detroit Elias, Norbert (1990): Die Höfische Gesellschaft. Frankfurt Faroqhi, Soreyya (1989): Die Legitimation des Osmanensultans. In: Zeitschrift für Türkeistudien 2/89 Gost, Roswitha (1994): Der Harem. Köln Inalcik, Halil (1973): The Ottoman Empire: The Classical Age 1300-1600. New York Itzkowitz, Norman (1962): Eighteenth Century Ottoman Realities. In: Studia Islamica 16, 1962, S.73-94 Karacelebizade Abdülaziz Efendi (1832): Ravzatü’l-Ebrar. Istanbul Kürsat-Ahlers, Elçin (1992): Zur frühen Staatenbildung von Steppenvölkern. Berlin Lewis, Bernard (1988): The Political Language of Islam. Chicago Meram, Ali Kemal (1997): Padisah Analari. Istanbul Naff, Thomas u. Owen, Roger (1977): Studies in Eighteenth Century Islamic History. Carbondale-Edwardville Naima (1863/4): Tarih. 6 Bde. Istanbul Pierce, Leslie (1992): Beyond Harem Walls: Ottoman Royal Women and the Exercise of Power. In: Helly, D. O. u. Reverby, S. M. (Hg) (1992): Gendered Domains. Rethinking Public and Private in Women’s History. London, S.41-55 Pierce, Leslie (1996): Harem-i Hümayun. Istanbul Penzer, N.M. (1936): The Harem. 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Verantwortlich für
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Prof. Dr. habil. Elçin
Kürşat ist
Professorin am Soziologischen Institut der Universität Hannover
sowie Lehrbeauftragte an der Universität
München und Gründungs-Vorsitzende
der Deutsch-Türkischen Vereinigung zum sozial- und geisteswissenschaftlichen
Austausch (DTA), Hannover (bis 2004) |
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Stand: 20.03.2010 - bismarckschule.voigt@gmx.de Verantwortlich: Gerhard Voigt, Oberstudienrat i.R. Versitzender des Verbandes der Politiklehrer e.V., Hannover
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