Das Thema Türkei kann
historisch-gesellschaftswissenschaftlich aus drei verschiedenen Frageperspektiven
heraus bearbeitet werden:
1. unter der
Fragestellung nach den Besonderheiten
der der türkischen Sozial- und Staatsgeschichte, die die heutige
problematische und konfliktbeladene Situation erhellen und verständlich machen
kann;
2. unter der
Fragestellung der Türkei im Weltsystem
und den daraus abzuleitenden Kategorisierungen und Verallgemeinerungen;
3. unter der
Fragestellung nach dem Stellenwert des Themas ›Türkei‹ in den allgemeinen
gesellschaftlich-politischen oder auch
wissenschaftlichen Diskursen, die unabhängig von der Sonderheit Türkei
geführt werden.
Sich mit der Türkei differenzierend und erklärend zu
beschäftigen, mutet eine Reflexion des Erklärungsinteresses zu, wenn es von
der Sicht eines Landes außerhalb der Türkei selbst erfolgt.
Abgesehen von den subjektiven Motivationen, die im
Kontext dieser Überlegungen wenig Aufschlußreiches beitragen,
verweist gerade diese Fragestellung auf den inneren systemischen
Kontext der aufgezeigten Frageperspektiven.
Diese Interpendenzen lassen zwar eine analytische
Trennung, aber keine grundsätzliche Separation der Frageperspektiven zu. Das
wird sofort verständlich, wenn bei einer politikwissenschaftlichen
Fragestellung nach den europapolitischen und ökonomischen Integrationsproblemen
der Türkei eine Antwort ohne Kenntnis der türkischen Sonderheit zu
grundsätzlichen Fehleinschätzungen der Handlungsspielräume und der
mobilisierbaren gesellschaftlichen und politischen Potentiale in der Türkei
führt.
Andererseits ist der Rekurs auf das Beispiel Türkei in
den aktuellen Diskursen z.B. über Menschenrechts- und Minderheitsfragen oder
über das ›Modethema‹ islamischer
Fundamentalismus in seinen gesellschaftliche-politischen Auswirkungen
verhängnisvoll und stereotypverstärkend, wenn nicht der Kontext im Weltsystem
ebenso hinterfragt wird wie die historisch-gesellschaftliche Problem- und
Konfliktgenese.
Wesentliche Verklammerungen der Analyseebenen wie der
Frageansätze ergeben sich gerade aus der unmittelbar erlebbaren – und damit
emotionalisierbaren – Aktualität der mit der Türkei zusammenhängenden
Fragestellungen durch die öffentlichen Diskurse in der Bundesrepublik
Deutschland über Migrationsfolgen und die Tendenzen innergesellschaftlicher
Fremdenfeindlichkeit. Orte dieses Diskurses finden sich mit typischen
Modifikationen und unterschiedlicher affektiver Besetzung in allen Lebensbereichen,
von der öffentlichen Kommunikation, den gesellschaftlichen Institutionen wie
Schule, Ämter, Kirchen, am Arbeitsplatz wie im semiöffentlichen Bereich der
Freizeitorganisation.
Dies in seinem Zusammenspiel zu erörtern, ist hier
nicht der Ort; wesentliche Arbeiten könnten sowohl aus der politologischen wie
der soziologischen Literatur angeführt werden (Luhmann, Beck,
Wouters, Engler u.a.). Vieles von diesen allgemeinen
gesellschaftswissenschaftlichen Ansätzen, die für die eigene Türkei-Rezeption
relevant sind, wird auch bei der historisch-gesellschaftlichen Analyse der
Türkei selbst aufzugreifen zu sein.
Thesen zur Problematik des Wandlungsprozesses zur Staatsgesellschaft in der
heutigen Türkei
So sollte der Beginn unserer Überlegungen zur Türkei mit
einigen Thesen zur Charakterisierung der Türkei als Besonderheit im
historisch-gesellschaftlichen Rahmen fundiert werden, die anschließend noch
genauer erläutert werden sollen:
1. Gegenüber
Mitteleuropa findet in der Türkei eine verspätete und defizitäre Herausbildung
einer Staatsgesellschaft statt unter direkter Übernahme westeuropäischer
Modelle und unter politisch-ökonomischem Einfluß der europäischen Mächte.
2. Dabei
tritt die Türkei seit dem 17. Jahrhundert – dem Ende der osmanischen
Expansionsphase – in ein zunehmendes Dependenzverhältnis zu den westeuropäischen
Hegemonialmächten ein, das sich in Peripherisierungsprozessen ausdrückt.
3. Die Türkei
bildet seit dem 18. Jahrhundert die charakteristischen politisch-ökonomischen
Strukturen eines semiperipheren Landes aus.
4. Im Kontext
der Peripherisierung findet eine bis heute andauernde politisch-soziale und ökonomisch-regionale
Desintegration statt, die in den inneren Peripherien Marginalisierungsprozesse
hervorruft, die heute Grundlage z.B. des Südostanatolienkonfliktes sind.
5. Die
Unbedingtheit der nationalstaatlichen Homogenisierungspolitik in der Türkischen
Republik als Teil des „nation building“ steht im ursächlichen und
interdependenten Zusammenhang mit der mangelhaften sozialen und regionalen
Integration und den damit verbundenen Legitimationsdefiziten.
6. Labile
soziale Machtbalancen in der heutigen Türkei unterlaufen und retardieren vom
Staat oder von den westlich orientierten ökonomisch-technischen Eliten (z.B.
die Intelligenzia) intendierte Modernisierungsschübe, denen unkontrollierte
kulturelle und soziale Desintegrationspotentiale innewohnen.
Schon diese wenigen Charakterisierungen zeigen, wie
überaus schwierig und labil die derzeitige Entwicklungssituation in der Türkei
ist, wie stark sie einerseits in die zentral-peripheren Dependenzen Europas
und des „Weltsystems“ eingebunden ist,
andererseits aber selbst in ursächlicher Dependenz mit dieser Einbindung in
überregionale Strukturen und Disparitäten durch die Binnenperipherisierung
weder einer einheitlichen Entwicklungsprognose zugeordnet werden kann noch als
homogene Entität zu charakterisieren und zu kategorisieren ist:
Widersprüchlichkeit und Offenheit der prozessualen Tendenzen sich die
dominanten Merkmale einer wissenschaftlichen Beschreibung der Türkei.
Der Verlust der Grundlagen des Imperiums im 16./17. Jahrhundert
Die erste Reformphase im Osmanisches Reich im 19.
Jahrhundert ist mit dem Namen von Sultan
Mahmud
II. (‚der Reformer‘, 1808-1839, gest. 1840) verbunden. Wie konnte oder
mußte es aber zu dieser Phase erster Reformen ‚von Oben‘ kommen? Historische
Überlegungen sollen hier nach den Gründen fragen, vor allem die Veränderungen
der innergesellschaftlichen Machtbalancen im Kontext der
Peripherisierungsprozesse im neuzeitlichen Europa nachzeichnen und damit
deutlich machen, warum die Türkei
gegenüber West- und Mitteleuropa deutlich abweichende Modernisierungsschübe
erlebte, die dazu in völlig anderer Form sozial verortet waren und zu einer nur
partiellen gesellschaftlichen Homogenisierung und zu einer unvollständigen
Herausbildung einer Staatsgesellschaft führten.
Das Sultanat war vom 17. bis zum 19. Jahrhundert in eine
tiefe Macht- und Legitimationskrise
geraten. Nach dem Höhepunkt von Macht und höfischer Kultur zum Zeitpunkt der
größten Ausdehnung des Osmanischen Reiches unter der Regierung von Sultan
Süleyman I. (‚der Prächtige‘,
1520-1566) türkisch zutreffender bezeichnet als:
Kanunî (‚der Gesetzgeber‘), sind deutliche Verschiebungen der
Macht in der höfischen Hierarchie zu beobachten, die mit Richard Peters
in seiner schon ›klassischen‹ Geschichte der Türken zu charakterisieren und zu
periodizieren sind in drei aufeinanderfolgende Ausprägungen, die jeweils auf
Kosten der ursprünglichen personalen Macht des Sultans gingen: 1595-1687,
Haremswirtschaft, Dominanz von Sultaninnen und Sultansmüttern; 1687-1757,
Regierungsmach bei Großweziren der Familie der
Köprülü; 1754-1808, wechselnde Machtursupation durch Eunuchen und
Janitscharen.
Wie ist zu dieser Machtverschiebung im Sultanat gekommen?
Der äußere Anlaß der Krise
ist offensichtlich und wurde schon angedeutet: Die territoriale Expansion des
Osmanischen Reiches war an ihre äußersten Grenzen gestoßen, die Armee verfing
sich in kostenaufwendigen, wenig ›ertragreichen‹ Grenzsicherungskämpfen, die
kaum zu für den Erhalt des Hofes so notwendiger ›Beute‹ führten, kurzum:
der Krieg ernährte sich nicht mehr selbst.
Doch soll hier keine umfassende welthistorische Analyse
durchgeführt werden, sondern nur im Anriß einiger interessanter Fragen das
Problem des Wandels der Machtbalancen im Osmanischen Reich, die letztlich zu
den Tanzimat-Reformen Mitte des 19.
Jahrhunderts führten, verdeutlicht werden. Auch KürSat-Ahlers betont die genannten Machtverschiebung und
sieht in ihr auch eine der Wurzeln einer späteren sozialen Spaltung und
Segmentierung der Oberschicht, indem die traditionellen vor allem niederen
ulema vom gesellschaftlichen Einfluß bei
Hofe zunehmend ausgeschlossen werden zugunsten der weltlichen
Regierungsbeamten, und dadurch ein virulentes
antimodernistisches Potential bilden. Mit diesem Ansatz öffnet sich
eine andere, soziologische Darstellungsperspektive, die noch weiter verfolgt
werden sollte.
Ein noch wenig beachteter Fragenkreis in den
Untersuchungen zur türkischen Geschichte, der jedoch Aufschluß über die
konkrete Umsetzung der äußeren Machtveränderungen in die inneren Machtbalancen
der osmanisch-höfischen Gesellschaft geben könnte, liegt in einer genaueren und
konkreten Betrachtung der Zivilisationsprozesse und -entwicklungsphasen, die vom Hof ausgehend in ihrer
gesellschaftlichen Normierungskraft sowie in Hinblick auf die Wege und
Reichweite dieses ‚Absinkens‘ durch die sozialen Schichten und regionalen
Subsysteme des Reiches darzustellen wären: eine faszinierende Aufgabe für die
Gesellschaftswissenschaften und vor allem für die historisch-vergleichende
Soziologie.
Mit Elçin
KürSat-Ahlers
sind für die Expansionsphase des Osmanischen Reiches die kulturellen und
zivilisatorischen Kontexte zu den früheren Staatenbildungen nomadischer Turkvölker
in Mittelasien aufzuzeigen. Sicher gehören typische Elemente der
frühosmanischen Kultur in diesen Zusammenhang: so die ökonomische
Fundamentierung auf Beutekriegen, der notwendige Drang nach territorialer
Expansion, die territoriale Mobilität – noch Sultan
Bayazid I. Yildirim (‚der
Blitz‘, 1389-1402) trägt seinen ehrenden Beinamen wegen seiner Fähigkeit, mit
seinem Heer »wie ein Blitz« auf den verschiedenen Schlachtfeldern an weit
entfernten Grenzen seines damals schon großen Reiches zu erscheinen – ebenso
wie die ungezügelte Kriegslust und der Siegestriumph. Das prägte den Lebensstil
und das Selbstverständnis der militärischen Oberschicht, die gleichermaßen im
Kriege asketisch und selbstaufopfernd dem Tapferkeitsideal folgte, um dann den
Frieden als verdienten Genuß des Sieges wahrzunehmen, allen materiellen
Reichtum und Luxus um sich versammelnd. Die Parallele zu den Ausführungen von
Norbert Elias zu den Wandlungen
der Angriffslust in der höfischen Oberschicht des Abendlandes und seiner Darstellung
des Weltbildes eines Ritters im europäischen Mittelalter, werden nur zu
deutlich:
„Als Ausnahmeerscheinung, als ‚krankhafte‘ Entartung,
mögen solche Affektentladungen auch noch in späteren Phasen der
gesellschaftlichen Entwicklung auftreten. Aber hier gab es keine strafende,
gesellschaftliche Gewalt. Die einzige Bedrohung, die einzige Gefahr, die Angst
machen konnte, war die, im Kampf von einem Stärkeren überwältigt zu werden.
Abgesehen von einer kleinen Elite, gehörte, wie Luchaire, der Historiker der
französischen Gesellschaft des 13. Jahrhunderts feststellt, Rauben, Plündern,
Morden durchaus zum Standard der Kriegergesellschaft dieser Zeit, und es
spricht kaum etwas dafür, daß sieh das in anderen Ländern oder in den
folgenden Jahrhunderten anders damit verhielt. Die Grausamkeitsentladung
schloß nicht vom gesellschaftlichen Verkehr aus. Sie war nicht
gesellschaftlich verfemt. Die Freude am Quälen und Töten anderer war groß, und
es war eine gesellschaftlich erlaubte Freude. Bis zu einem gewissen Grade
drängte sogar der gesellschaftliche Aufbau in diese Richtung und machte es
notwendig, ließ es als zweckmäßig erscheinen, sich so zu verhalten. ...
Der Sieger von heute war morgen durch irgendeinen
Zufall besiegt, gefangen und aufs äußerste gefährdet. Inmitten dieses
fortwährenden Auf und Ab, dieses Wechsels zwischen Menschenjagden, nämlich
Kriegszeiten, und Tierjagden oder Turnieren, den Vergnügungen der
‚Friedenszeit‘, war wenig vorausberechenbar, die Zukunft fast immer, selbst
für die aus der ‚Welt‘ Entflohenen, relativ ungewiß, Gott und die Treue von
ein paar Menschen, die zusammenhielten, das einzig feste. Überall war Furcht;
der Augenblick galt dreifach. Und unvermittelt also, wie die wirklichen
Schicksale, schlug Lust in Angst um und die Angst löste sich oft ebenso
unvermittelt in der Hingabe an eine neue Lust.“
Doch wird eine detaillierte Untersuchung auch die
Stilunterschiede herausarbeiten müssen: die durchaus unterschiedlich erlebte
religiöse Bindung; die im Sultanat deutlich wirksamere Gottesreichsidee
mit ihrer gesellschaftlichen Geborgenheit und einem Weltbild des
Gerechtfertigtseins und der ‚Überlegenheit‘ – Elementen, jeder das christliche
Abendland phasenweise durchaus kannte, die aber von der Tradition der
Kriegergesellschaften
und den ‚pessimistischen‘ Elementen der christlichen Buß- und
Reue-Vorstellungen und der prinzipielle theologischen Trennung von ‚weltlicher‘
und ‚geistlicher Macht‘ überlagert waren – sowie schließlich die größere
kulturelle Weltläufigkeit und
Integrationsfähigkeit, die ein Erbe der
arabisch-islamischen Hochkultur ist und durch die Lehre von der
umma muhamadja in allen islamischen
Regionen eine hohe Prägekraft besitzt.
So bildete sich
eine typische höfische und imperiale Kultur des Sultanats erst in Bursa und
dann in Istanbul heraus, die fest in der sozialen Hierarchie des Militärs
verwurzelt war und weitgehend von Krieg und Eroberungen lebte. Die folgende
zivilisatorische Bruchlinie ist schon aufgezeigt worden: Die vergeblichen
Versuchen einer Expansion über die ungarische Tiefebene hinaus
markierten den Zeitpunkt der größten territorialen Ausdehnung des Reiches, die
jedoch nicht mit einer politischen und militärischen Satuierung verbunden war.
Die Versorgung der höfischen Zentren mit Nahrung, Luxusgütern und Menschen,
d.h. vor allem: Soldaten, mußten nun – da Eroberungen ausblieben – aus den
eigenen Provinzen heraus erfolgen; die drückende Abgabenlast führte zu
phasenweisen Veränderungen der Herrschaftsstruktur und -durchsetzung in den randlichen
Bereichen, deren Folgen noch zu erörtern sein werden.
Am Hofe selbst, militärischer Erfolge zunehmend entwöhnt,
verschob sich das Verhaltensideal zunehmend auf die zivilen Elemente des
zivilisatorischen Codex, auf staatliche Herrschafts- und Machtausübung und
materielle Privilegierung – und das bei knapper werdenden materiellen Ressourcen.
Zum einen ist das sicherlich im Sinne einer höfischen Zivilisationsentwicklung
ein Modernisierungsschub, der aber
zunächst noch erkauft wurde mit einem persönlichen Machtverlust des Sultans
bei Hofe, der aus seinem partiellen Funktionsverlust herrührte, bei dem das Zurücktreten
der militärischen Aufgaben und der Machtressource als Kriegsführer und Sieger,
der damit die Verteilung der Beute kontrollieren und die militärische
Oberschicht in materieller Abhängigkeit halten konnte, als persönliche
Schwäche wahrgenommen werden konnte.
Mit dem Ausbleiben der Kriegsgewinne mußte sich der Sultan zwangsläufig immer
weiter einbinden lassen in ein soziales Geflecht ökonomischer Abhängigkeiten
und sozialer Loyalitäten als Grundlage des Machterhalts, d.h. in feudale ‚do ut
des‘ - Beziehungen.
Letztlich erfolgte erst jetzt, im mitteleuropäischen
Sprachgebrauch, die Feudalisierung
des bisherigen Expansions- und Beuteimperiums, in einer Zeit, als in Mittel-
und Westeuropa weitere Modernisierungsschübe grundlegende sozio-ökonomische
Umwandlungen einleiteten und das »Weltsystem« grundlegend änderten – was bald
zu einer bedrohlichen äußeren Rahmenbedingung
für die weitere Entwicklung des Osmanischen Reiches wurde.
Probleme der Staatsentwicklung und soziale Desintegration
„Das Osmanische Reich war insgesamt ein
militär-bürokratisch organisierter Feudalstaat. Einziger Feudalherr war der
Staat; ihm gehörte formal der Boden, mit dem er die Sipahi (Ritter), auf die
sich das osmanische Heer anfänglich stützte, belehnte. Als Gegenleistung
hatten die Sipahi Lehnstruppen für die kriegerischen Unternehmungen des
Reiches zu stellen.
Mit der Zeit verselbständigten sich die Sipahi.“
Bassam Tibi
charakterisiert hier aus der Sicht der Militärhierarchie die Veränderung der
Machtbalance, die Thema der Untersuchung der Krise des Osmanischen Reiches
sein wird. Er charakterisiert die ökonomische Fundierung des Osmanischen
Militärs mit einem Zitat von Kurt Steinhaus:
„Die türkischen Oberschichten – die Spitzen des Militärs, der militarisierten
Bürokratie und der Ulema – reproduzierten sich größtenteils über den Bezug von
Grundrenten und damit letzten Endes über gewaltsame Landnahme... Der Krieg
nährt den Krieg – auf keinen Staat trifft dieses Wort so zu wie auf den des
Sultan-Kalifen. Und nicht nur das: hier nährte der Krieg sogar das
politisch-soziale Gesamtsystem. Indem die materiellen Erträge der äußeren
Expansion für die Erhaltung und die Verbesserung des territorialen status quo
unentbehrlich waren, bildete die militärische Überlegenheit wiederum die
Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses
in seiner bestehenden Form.“
Tibi schlußfolgert daraus: „Indem
Europa seit dem 18. Jahrhundert auf der Basis der Errungenschaften der
bürgerlichen Revolutionen eine dem Osmanischen Reich überlegene Macht
darstellte und somit dem osmanischen militaristischen Expansionismus Grenzen
setzte, wurde das Osmanische Reich empfindlich getroffen. Die als Kompensation
zur verhinderten Expansion eingeführte Steuerpacht hat, da sie die regionalen
Herrschaftsinstanzen festigte, die Desintegration des Osmanischen Reiches
begünstigt, anstatt das Reich zu sanieren.“.
Damit sind die wesentlichen Elemente der inneren
Machtverschiebungen deutlich benannt: Das Sultanat in seiner bisherigen
materiellen und legitimatorischen Fundierung war mit dem Ende der Expansionsphase
in eine gefährliche Staatskrise geraten und der Sultan selbst mußte empfindliche
persönliche Machtverluste hinnehmen.
Ein Ausweg wurde in der Sicherung der materiellen
Ressourcen des Hofes durch Veränderungen in der materiellen Ausbeutung der
Provinzen, durch Delegation regionaler Machtentfaltung, durch die Einführung
des Systems der Steuerpacht und damit durch die Hinnahme gesellschaftlich-ökonomischer
Desintegration gefunden. Der Hof und das Sultanat mußten gleichermaßen neue
Wege der Legitimierung der Herrschaftsansprüche gehen, um ein funktionierendes
Herrschasftssystem aufbauen zu können. Das geschah vor allem durch die
Vergabe von Privilegien und durch die ideologische und religiöse Überhöhung
des Sultanats zum ‚Gottesreich‘ und durch die Förderung Osmanischer Überlegenheitsideen
vor allem gegenüber dem erstarkenden Westen. Der Herrschaftserhalt verband
sich mit der Entwicklung der Reichsidee, gleichzeitig leitete die ökonomische
Desintegration die Binnenperipherisierung des Reiches ein.
Die Veränderungen im Herrschaftssystem des
Osmanischen Reiches seit dem 17. Jh. können daher auch als – bewußt nicht
wahrgenommener – politischer Paradigmenwechsel und als Eintritt in den
permanenten Diskurs über den Reichserhalt
darstellen. ‚In Sorge um den Staat sein‘ ist bis heute eine verbreitete Phrase
politischer Legitimierung und der Beschreibung
nationalistischen Selbstverständnisses in der Türkei.
Doch leitete dieser auf das Sultanat zielende neue Diskurs keineswegs schon
den Prozeß eines ›nation building‹ im modernen Sinne oder der Genese des
Nationalstaates ein, sondern war auf
eine integrierte weltlich-religiöse Reichsidee bezogen, in der Osmanentum
durchaus nicht mit Türkentum gleichzusetzen ist.
Die historische Situation: Das Aufkommen der Einsicht in die
Modernisierungsnotwendigkeiten.
Das Osmanische Reich lebte in seiner Früh- und Blütezeit
ökonomisch und sozial von der kriegerisch durchgesetzen territorialen
Expansion. Es ist sicherlich nicht ganz falsch, die sozioökonomische Grundlage
dieses wachsenden Imperiums als feudalen Raubstaat zu charakterisieren, der in
den Herrschaftstraditionen der zentralasiatischen Nomadenreiche der Turkmenen
stand und dort zu vergleichen ist mit den ebenso mächtigen und (beute-)reichen
Imperiumsgründungen z.B. unter Dschingis
Khan oder Timur Leng – beides
Konkurrenten der türkeitürkischen
Vergesellschaftungen und Staatsbildungen, die auch zu kriegerischen
Verwicklungen führten (Ende des Seldschukenreiches von Konya; Schlacht von
Ankara 1402).
Gesellschaftliche Charakteristiken dieses jungen
Osmanischen Reiches waren die Dominanz einer sich ausweitenden Militärkaste,
die die Hauptlast der gesellschaftlichen und staatlichen Integration zu tragen
hatte und dies durch ihren unbändigen Bedarf an Soldaten auch effektiv erfüllen
konnte – die sogenannte „Knabenlese“ und die Bildung der Janitscharenarmee sind
historische Konkretisierungen dieses Charakterzuges –, die Versorgung und
Entwicklung der Zentren des Reiches durch die Ausbeutung der neu eroberten
Gebiete und Provinzen, was vor allem dem Sultanshofes mit seiner immer
größeren Zahl von Höflingen zugute kam, aber auch der wachsenden Zahl ziviler
Oberschichtangehörigen, den ehemaligen Militärs, die sich in Istanbul zur Ruhe
gesetzt hatten und den höheren und niedrigeren Ulema, die die geistliche
Legitimation des Sultanats zu erfüllen hatte – wesentliches Element waren dabei
die traditionellen Derwischorden, vor allem der BektaØ-Orden und die Mêwlêwi und Çelebi –, alles im Sinne
einer ökonomischen Modernisierung unproduktive und immobile Schichten, und
schließlich die Entwicklung einer höfischen Luxuskultur mit großem materiellen
und stilistischen Integrationsvermögen gegenüber fremden Einflüssen, die aber
vollständig eingeschmolzen wurden in das osmanische Herrschaftskonzept des
Sultanats als unbestreitbarer weltlicher und geistiger Spitze und Führung.
Dem ersten großen gesellschaftlichen Umbruch,
gekennzeichnet durch eine Verschiebung der höfischen Machtbalance vom Sultan
auf eine höfische Oberschicht – Wesire, Harem, pensionierte Generäle und die
zentralen und regionalen Würdenträger der Staatsverwaltung –, durch zunehmende
gesellschaftliche Desintegration und gleichzeitige imperiale Verklärung der
überlegenen weltlichen und geistigen Kultur
der Reichsidee des Sultanats als Legitimationsgrundlage der Herrschaft,
folgte eine lange Zeit krisenhafter Entwicklungen, die mit internationalen und
binnengesellschaftlichen Peripherisierungsprozessen zu beschreiben ist.
Die lokale Sozialorganisation in ihrer
hochdifferenzierten Vernetzung von vorstaatlichen, personalen
Sozialbeziehungen wird zunächst dadurch gestärkt,
daß sich die Regionen als Überlebenseinheiten
in der Phase des Machtverfalls des Zentralstaates verstehen und
ausdifferenzieren mußten. E. Neubauer
erwähnt – in einer Arbeit über Iran, die aber in diesem Aspekt für die
orientalischen Gesellschaften und das
Osmanische Reich in dieser Zeitphase durchaus zu verallgemeinern ist – drei
Möglichkeiten der Bildung solcher lokaler
Loyalitäts-
und Interaktionsbeziehungen:
„ 1. die
Zugehörigkeit zu einer Moschee und damit zu einer bestimmten
Nachbarschaftsgruppe;
2. die religiöse Gefolgschaft (taqlid), zu der
jeder shi'itische Laie einem Mojtahed (einem Geistlichen, der in religiösen
Fällen eine Entscheidung treffen kann) gegenüber verpflichtet ist und die
durch Akhunds bzw. Mollas vermittelt wird...;
3. die Zugehörigkeit zu einer Klientelgruppe.
Zu diesen
drei Elementen, die die Organisation der Aufzüge bestimmen, kommen dann noch
4. die Verwandtschaft, die viel zu
selbstverständlich ist, als daß sie besonders betont werden müßte, und
schließlich
5. die Handwerkskorporationen, die wohl vor allem
die Masse der Teilnehmer gestellt haben.“
Parallel zu dieser innergesellschaftlichen und territorialen
Desintegration findet eine deutliche Schwächung der außenpolitischen Macht und
Konkurrenzfähigkeit statt. Das Ende der Expansion wird zum Beginn einer
unabsehbaren Folge von Grenzsicherungskriegen und der Abwehr äußerer Angriffe,
die das Reich in eine immer tiefere materielle Krise stürzen. Anstelle einer
inneren Entwicklung des Landes, die das Osmanische Reich im „europäischen
Konzert der Mächte“ politisch und ökonomisch konkurrenz- und durchsetzungsfähig
gemacht hätte, konzentrierte sich das Sultanat auf die traditionellen
militärischen Tugenden und das Primat
des Abwehrkampfes, immer noch durchdrungen von der Vorstellung einer
unbesiegbaren kulturellen und imperialen
Überlegenheit. Genau damit traf es auf ein anderes Reich in der Krise, mit
ähnlichen Struktur- und Entwicklungsproblemen: das zaristische Rußland.
Rußland und das Osmanische Reich
konkurrieren um die knapper werdenden territorialen, materiellen und humanen
Ressourcen in Südosteuropa und schließlich um territoriale Eroberungen aus dem
jeweiligen Herrschaftsgebiet des Nachbarn. Die vielen Kriege, die das Osmanische
Reich an seinen Grenzen im 18. und 19. Jahrhundert geführt hat, sind somit
auch ein Surrogat einer eigentlich notwendigen innergesellschaftlichen
Modernisierung, für die sich erst zu spät eine soziale Trägerschaft in der
Hof- und Militärhierarchie selbst gefunden hat. Diese soziale Verortung einer
verordneten „Modernisierung“ von oben, die die Türkei bis heute prägt, führt
zu sozialen und legitimatorischen Problemen, die noch erörtert werden müssen.
Die Auseinandersetzungen zwischen den beiden spätfeudalen
Militärmonarchien
Rußlands und des Osmanischen Reiches führten nicht, wie gehofft, zur
Herausbildung siegreicher moderner Nationen, die mit den westeuropäischen
Hegemonialstaaten konkurrieren könnten, sondern führten direkt in die
Dependenzen der Semiperipherien und in die innenpolitische Desintegration.
Diese Desintegration und die materielle und politische
Schwächung in der Folge der ständigen Kriege, während deren die westlichen
Großmächte England und Frankreich (als „lachende Dritte") ihre Macht
vergrößern und ihren Einfluß in den nahöstlichen Gebieten des Osmanischen
Reiches und auch auf die Politik des Reiches selbst begründen und ausbauen
konnten, waren schließlich die gesellschaftlichen Grundlagen der politischen
Revolution, die weder in der Form des Oktoberrevolution in Rußland, noch in
der Form der Jungtürkischen Revolution im Osmanischen Reicht tatsächlich die bestehende
gesellschaftliche Desintegration überwinden und eine mit einem erfolgreichen
gesamtgesellschaftlichen Homogenisierungsprozeß verbundene Modernisierung
einleiten konnte.
In beiden Fällen blieb zur Herrschaftssicherung die
militärische Gewalt dominant und die ideologische Indoktrinierung von seiten
des Staates mit Tendenz einer ethnisch wahrgenommenen Herrschaftsmonopolisierung
hier der Russen, dort der Türken zur Herrschaftssicherung notwendig. Bei den
grundlegenden ideologischen Unterschieden beider Staaten ist die verblüffende
Übereinstimmung der Problemstrukturen ein Zeichen dafür, daß die Problemlagen
in typischer Weise aus den Entwicklungen der disperaten Strukturen des
Weltsystems entstanden und damit zumindestens teilweise exogen induziert
worden sind.
Tanzimat: Die ›Reform von Oben‹ und der Beginn des türkischen Nationalismus
Sollte dieser, von Dezentralisation und Desintegration
gekennzeichnete Staat, dessen zentrales Regierungssystem sich in einer
permanenten Macht- und Legitimationskrise befand, der sich zudem immer weniger
im Überlebenskampf mit den in
Hegemonial- und Einflußzonenkonflikten verstrickten Westmächten und dem
benachbarten Zarenreich behaupten konnte, erhalten bleiben, mußten spätestens
von der Mitte des 19. Jahrhunderts, nach einer langen Folge regionaler Konflikte
und Kriege, die immer öfter mit türkischen Niederlagen endeten, was letztlich
immer stärker zur Verarmung und Marginalisierung der peripheren Regionen
beitrug (Westeuropa sprach vom Osmanischen Reich als »kranken Mann am
Bosporus«!), mußten grundlegende Reformen und eine Modernisierung der
Staatsverwaltung erfolgen.
Immer drängender wurde dieser Modernisierungsdruck auch
durch die aus Armut und mangelnder politischer Partizipation erwachsenden
nationalistischen Separatismen, wobei durch erfolgreiche
Unabhängigkeitsbewegungen, wie im 19. Jh. in Griechenland, oder durch nur
oberflächlich als nationaler Separatismus verbrämte und legitimerte
territoriale Verluste an das Habsburgerreich auf dem Balkan, an Frankreich
(Maghreb), Italien (Libyen) und Großbritannien (Ägypten), die grundlegende
Idee von der überlegenen Reichseinheit
immer mehr in Frage gestellt wurde.
Die Notwendigkeit tiefgreifender
Modernisierungseinschnitte wurde immer deutlicher. Wenn sich diese
Reformimpulse aber in den peripheren Räumen selbst äußerten, verbanden sie sich
mit separatistischen Zielsetzungen – einem Trauma, das auch heute noch die
Politik der Türkischen Republik belastet. Das Reich wurde damit immer stärker
auch von außen unter Druck gesetzt.
Eine Schlüsselrolle in dieser Entwicklung hatte 1831 der
Aufstand Mohammed Alis in Ägypten,
der in seinem Kampf gegen die Oberhoheit des Osmanischen Reiches – getragen von
der Begeisterung der arabischen Bevölkerung – bis nach Südanatolien vorstieß,
vor allem aber in seinem Einflußbereich das Bewußtsein weckte, daß sich die
traditionellen Machtstrukturen ändern ließen und das der gemeinsame politische
Freiheitskampf – eine sehr effektive Form gesellschaftlicher Homogenisierung! –
zu selbstbestimmter Modernisierung führen könne.
Dieser Reformimpuls aus der Peripherie hatte zwei
unmittelbare Konsequenzen, die auch vom Sultanat nicht länger negiert werden
konnten: die Einsicht, einmal, daß eine notwendige Modernisierung des Staates
zu seinem Erhalt notwendig sei und nur verbunden mit einer gesellschaftlichen
Homogenisierung und staatlichen Zentralisierung gelingen kann, und zweitens,
daß die weiter oben dargestellten lokalen und regionalen soziale
Loyalitätsnetze und partikularen Machtzentren überwunden werden müssen, um
einen notwendigen ökonomischen und sozialen Fortschritt erreichen zu können,
was letztlich nur durch die Übernahme westlicher Nationalstaatsmodelle und der
Anstöße zur Entwicklung einer Staatsgesellschaft realisierbar erschien.
Die Neugliederung der Staatsverwaltung, die in der
stärkere Zentralisierung einherging mit der dargestellten Gewährung religiöser
Selbstverwaltungsrechte, war geprägt durch das Bemühen um die Auflösung alter
feudaler Loyalitäts-Klientel-Systeme in den einzelnen Regionen, deren Stellung
durch das Steuerpachtsystem, das ein Krisensymptom der Zentralmacht zum Ende
der Expansionszeit gewesen ist, und die „Gouverneurs“-Verwaltung der
einzelnen wilayets, in die zunehmend
schon aus fiskalischen Gründen die einheimischen Oberschichten einbezogen
werden mußten. Die Anerkennung religöser Großgruppen (Christen, Schiiten etc.)
forderte von diesen eine Verstärkung ihrer zentralen Repräsentanz – was auch
gefördert wurde durch die den Staatsanspruch des Osmanischen Reiches
diskriminierende und desavouierende „Schutzmachtpolitik“ europäischer Hegemonialmächte
(Frankreich für die Katholiken, Rußland für die orthodoxen Christen und, wenn
auch weniger deutlich, Großbritannien und später die USA (siehe die
Amerikanische Universität in Beirut) für die Protestanten) – und damit eine
potentielle Lösung aus dem integrale örtlichen Sozialsystem, das religiöse
und „weltliche“ Macht- und Loyalitätsbeziehungen nicht trennen konnte.
Die daraus folgende soziale „Verweltlichung“ der
regionalen und lokalen Gruppen, einhergehend mit dem deutlicher zutage
tretenden Widerspruch zu zentralstaatlichen Herrschaftsansprüchen, war ein
wesentlicher Beitrag zur Ethnogenese der regionalen und partikularen
Minderheiten im Osmanischen Reich.
Mit dem Wegfall der primär religiösen Selbstverständnisse
und dem durch die Tanzimat-Reformen angegriffenen lokalen Sozialgefügen einer
zugemuteten gesellschaftlich-staatlichen Modernisierung mußten neue soziale
Kategorisierungen und Legitimationen gefunden werden. Hier war dann das schon
entwickelte zentral-periphere Gefälle von ausschlaggebender Bedeutung. Während
in den – sich urbanisierenden und ökonomisch weiter entwickelnden – Zentren wie
vor allem in der Hauptstadt Istanbul die Tendenz zur Herausbildung vertikaler
sozialer Stratigraphien zu erkennen war, wo sich z.B. neue westlich orientierte
zivile und militärische Mittelschichten und eine wachsende Intelligenzschicht,
die Träger von Intellektualisierungsprozessen in der weiteren Oberschicht des
Sultanats wurde, ausgliederten, ging die Tendenz in den Peripherien,
verständlich unter dem Aspekt der ökonomischen Rückständigkeit und zunehmenden
Verarmung und Marginalisierung, zur Herausbildung horizontaler, regionaler
Differenzierungen und Abschließungen, die sich unter Beibehaltung der traditionalen
dichotomen feudalen Gesellschaftshierarchie zunehmend ethnisch-national
definierten und legitimierten.
In diesen Peripherien wirkte dann vor allem der westliche
Einfluß in der Übernahme und für die eigenen sozialen und politischen
Interessen funktionalisierten nationalstaatlicher Befreiungsideen, die
machtpolitisch von den Westmächten gefördert wurden, um damit begrenzenden und
zeitweilig auch destabilisierenden Einfluß auf das Osmanische Reich nehmen zu
können.
Die Nationalstaatsidee wurde somit in der Endphase
des Osmanischen Reiches auf zwei zueinander im historischen Widerspruch
stehenden Wegen aus dem Westen implantiert: einmal als Mittel eines von Teilen
der staatlichen und ökonomischen Ober- und neuen Mittelschichten als notwendig
gesehenen gesellschaftlichen Modernisierungs- und Homogenisierungsschubes,
letztlich zum Erhalt des Reiches und seiner Herrschaftsordnung, was nur durch
eine systematische Etatisierung und Nationalisierung, d.h. aber auch:
Verwestlichung, möglich zu sein schien, zum Anderen als Legitimation
partikularistischer sozialer und ökonomischer Interessen in den Provinzen und
bei den Minderheiten, bei denen die Nationalstaatsidee zum Spannungsverhältnis
einer gruppeninternen Homogenisierung – die nur teilweise auch als
Modernisierung intendiert und wahrgenommen wurde und sich auch mit reaktionären
Legitimationsideologien verbinden konnte – und eines separatistischen Kampfes
gegen den Zentralstaat beitrug. Beide Funktionalisierungen der Nationalstaatsidee
brachten gegenläufige, dichotome und sich damit gegenseitig legitimierende und
verstärkende gesellschaftliche Prozesse in Gang, die letztlich zum
Auseinanderfall des Osmanischen Reiches im Ersten Weltkrieg und zu den heute
die Struktur der Türkischen Republik prägenden sozialen, regionalen und
politischen Disparitäten und sich antagonisierenden Konflikten führten.
Kontroverse Auffassungen zur geschichtlichen Bedeutung der ›Tanzimat‹ -
Reformen
Die Tanzimat-Reformen waren Grundlage und Voraussetzung der
ein halbes Jahrhundert darauf folgenden Jungtürkischen Revolution, die
wiederum Wurzel der Türkischen Republik – der Abschaffung des Sultanats nach
dem 1. Weltkrieg und der Reformen Atatürks – waren, Einschnitten also, die an
Tiefe und revolutionärer Umgestaltung die eher zaghaften ›Tanzimat‹-Ansätze
weit übertrafen, die aber die Vermutung einer reformatorischen Kontinuität in
der Türkei zumindest nahe legt. Gerade ältere historische Darstellungen der
türkischen Geschichte, dem reformatorischen Selbstverständnis der jungen
Türkischen Republik verpflichtet, betonen eine solche Kontinuität, während
spätere Arbeiten die Brüche und Verwerfungen in der neueren türkischen Geschichte
hervorheben, den Blick geschärft gerade auch durch die Widersprüche und
Konflikte in der heutigen Türkei.
So wird auch die Übernahme westlicher
Nationalstaatsmodelle mit ihren potentiell ethnizistischen Implikationen
früher eher beiläufig als notwendig und ‚selbstverständlich‘ charakterisiert,
während gerade in dieser Frage heute ein zentrales Problem für die weitere
Entwicklung der Türkei gesehen wird.
Eine typische historische Darstellung der Reformansätze
Mahmud II und der ›Tanzimat‹-Epoche in
der älteren Form, durchaus differenzierend und um ausgewogene, sachlich gut
begründete Urteile bemüht, findet sich bei Peters, Geschichte der Türken. Er sieht den Eintritt in eine Phase der Reformen
als beinahe historisch zwangsläufig und im Grunde als eine ungebrochene
Modernisierung und Liberalisierung im Sinne der westlichen Nationalstaaten an.
Dieser noch ungebrochene Glaube an die historische Vernunft der Modernisierung
drückt sich z.B. in folgender Aussage aus:
„Sultan Mahmud II. hat die eigentlichen Früchte
seines Werkes nicht erlebt, aber er hat einen Grundstein gelegt, auf dem
weitergebaut werden konnte... Er hatte eine Umgestaltung seines Landes durchgeführt,
die nicht wieder rückgängig gemacht werden, auf der nur weitergebaut werden
konnte. Der Geist des neunzehnten Jahrhunderts hatte auch im Sultansreiche
eine Heimat gefunden. Das erste Viertel des neunzehnten Jahrhunderts der
türkischen Geschichte war mit der Niederwerfung der Reaktion und einem Siege
des liberalen Gedankens ausgefüllt, der trotz größter innerer und äußerer
Schwierigkeiten errungen wurde... Während des Orientalischen Krieges wurde zum
ersten Male das Parlament einberufen, das aber unter dem Zwange der äußeren
Ereignisse nicht an einen weiteren Ausbau des Parlamentarismus, sondern nur
an die nationale Aufgabe der Landesverteidigung denken konnte... Obwohl ein
Parlament existierte, war das System Abdul Hamids II. in höchstem Grade
reaktionär. Dadurch wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts die jungtürkische
Revolution ausgelöst. Das 19. Jahrhundert endete zwar mit einem Siege der
Reaktion, jedoch war sie nicht stark genug, um das begonnene Verfassungswerk
wieder aufzuheben. Der Gedanke der Reform und des Freiheitsideales hatte
wichtige Positionen errungen, wie im übrigen Europa, zu dem sich ja die Türkei
zählte. Er war stark genug, im folgenden Jahrhundert mit neuer Kraft den Kampf
wiederaufzunehmen. Der Kampf für die liberalen Ideen fand seine eigenen Kräfte
im türkischen Volke. Er wurde durch die westeuropäische Politik gefördert...“
In gewisser Weise findet sich, der Zeit entsprechend, noch
eine deutliche ‚eurozentrische‘ Urteilsperspektive in diesem Zitat, das in
sofern den tatsächlichen historischen Antriebskräften nicht ganz gerecht
werden kann; deutlich wird aber andererseits die große persönliche
Identifikation des Autors mit seinem Gegenstand.
Erscheint so das Bild einer Türkei, in der sich ganz
allgemein Freiheitsideale gegen
reaktionäre Herrscherpersönlichkeiten durchsetzen, in der die Annäherung an
den Westen auch zu einer zunehmenden Übereinstimmung
der Interessen mit den westeuropäischen Ländern führt, stellt sich die Reformphase
in der Darstellung von Bassam Tibi
doch deutlich anders dar. Abgesehen davon, daß sein Blick vor allem aus der
Perspektive des Entstehens des arabischen Nationalismus und Separatismus auf
die Ereignisse in der Osmanischen Zentrale gelenkt wird, betont er vor allem
die sozialen Verschiebungen in den Osmanischen Oberschichten, vor allem die
langsame Segregation neuer Intelligenz- und Mittelschichten zunächst noch aus dem
institutionellen Umfeld des Militärs heraus.
„So entstand in der Tanzimat-Periode eine
verwestlichte Offiziersschicht kleinbürgerlicher Herkunft, die mit der
Militärkaste der alten osmanischen Armee nichts gemein hatte und die in den
letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts eine entscheidende politische Rolle
übernahm. Aus dieser Offiziersschicht gingen sowohl die Jungtürken hervor als
später auch die Kemalisten, die das Osmanische Reich auflösten. Ebenso
entstammen ihr die arabisch-nationalgesinnten Offiziere, die in der arabischen
Nationalbewegung eine zentrale Position einnahmen.“
Doch wäre hier noch genauer zu fragen nach den sozialen
Kontexten und Brüchen zwischen Sultan, »Pforte«, alter Militärkaste und
jungen, (militärtechnisch-) westlich orientierten Offizieren. Tibi beschreibt den Ablauf der
Tanzimat-Reformen ja auch auf den Sultan und seine Interessen bezogen und sieht
sich erst in einem zweiten Schritt genötigt, wie dargestellt, die besondere
Rolle des Militärs hervorzuheben:
„Ein Jahr vor dem Abzug der ägyptischen Truppen
aus Syrien beginnt im Osmanischen Reich eine Phase umfassender
Umstrukturierung, die als Tanzimat-Periode bekannt ist. Die Tanzimat (= wohlwollende
Anordnungen) werden 1839 mit dem Dekret Hatt-i Serif
von Gülhane eingeleitet, in dem die Notwendigkeit artikuliert wird, »das alte
Regime von Grund aus (zu) reformieren und neu (zu) gestalten«.
Dieses Dekret wurde 17 Jahre später, 1856, durch den kaiserlichen Erlaß Hatt-i
Humayun ergänzt, der soweit geht, die Diffusion bedeutender Institutionen der
bürgerlichen Gesellschaft mit denen des Osmanischen Reiches anzukündigen....
Bürgerliche Gesetzbücher wurden eingeführt; Studenten wurden zum Studium nach
Europa geschickt und – bedeutsamer noch: die Offiziere der osmanischen Armee
wurden fortan in Europa oder aber im Osmanischen Reich von europäischen
Instrukteuren ausgebildet.“
Tibi fügt dem
zustimmend ein Zitat von Steinhaus
bei, welches das Geschehen charakterisiert als „das rapide Fortschreiten der
Zentralisation der Staatsmacht. Die lokale politische Macht der quasi-feudalen
Assoziation von Paschas und
Steuerpächtern früherer Zeiten wurde nach und nach gebrochen ... Parallel zur
Zentralisierung und Modernisierung der Verwaltung vollzog sich auch der Prozeß
der Säkularisierung.“
Diesen Aspekt hatten wir ja schon weiter oben betont, müssen ihn jetzt aber ergänzen
um die Analyse der sozialen Segregation neuer westlich-technisch orientierter
Schichten, die vom Militär ausgeht.
Dies wird auch betont und noch stärker differenziert von
Elçin
KürSat-Ahlers,
die das Eindringen der Reformideen in Phasen seit dem 17. Jahrhundert
darstellt. Zwar ist – im materiellen Sinne – seit dem 18. Jahrhundert Europa
das Vorbild, doch wird das zögerliche Annehmen von Reformideen verstanden und
wahrgenommen vor allem in traditionellen
Kreisen als ›Rückkehr zu Osmanischen Vorbildern‹, da die ›absolute
Überlegenheit der eigenen Tradition‹ noch immer unabdingbarer Glaubenssatz war.
Schon im 18. Jahrhundert fand die erste Modernisierung
der Armee unter Anleitung französischer Offiziere unter Mehmet Çelebi statt;
1730 wurde die Militärakademie gegründet. Die Niederlage gegen Rußland 1774
macht der Militärführung die Notwendigkeit einer noch konsequenteren Militärreform
und der Einführung europäischer Waffentechnik – was mit der Einbeziehung
westlicher Instrukteure verbunden war – deutlich.
KürSat-Ahlers betont
aber besonders die gesellschaftlichen Widerstände, die sich gegen die
›westliche Herkunft‹ der Reformideen der Militärs
richten, was mit der ›Osmanischen Überlegenheitslegende‹ zu begründen wäre.
Interessanter als diese ideologische Legitimation des antiwestlichen
Widerstandes ist jedoch die Interpretation der politischen Konflikte als
Ausdruck gesellschaftlicher Aufstiegs- und Abstiegsprozesse. Vor allem die
niederen ulema, deren Teilhabe an
einem bisherigen Bildungs- und geistlich-kulturellen Definitionsmonopol durch
die Gründung weltlicher Oberschichtschulen (mit Unterricht in westlichen
Fremdsprachen!),
Kadettenanstalten und zunehmendes Auslandsstudium aufgehoben wird, sind vom
sozialen Abstieg bedroht und orientieren sich zunehmend an einem sozialen
Widerstandspotential der Unterschichten und der ländlichen Bevölkerung, die an
den Vorteilen von Modernisierungsschüben, die von Militär und Oberschicht
ausgehen, keineswegs beteiligt sind, weder in materieller Hinsicht –
Verelendung und Peripherisierung schreiten ungehindert weiter voran – noch in
Hinblick auf eine verbesserte soziale Teilhabe und politische Partizipation:
Modernisierung des Osmanischen Reiches bedeutete eben oft das Gegenteil von
Demokratisierung, es bedeutete effektivere Herrschaftsdurchsetzung und
politische-kulturelle Homogenisierungsbemühungen.
Diese Prozesse sind einzubinden in eine allgemeinere
Erörterungen der Bedingungen und Folgen einer Änderung der
Intellektualisierungsprozesse, wie sie Peter R. Gleichmann in einem Vortrag zum Thema „Gesellschaftliche
Intellektualisierungsprozesse und Prävention ‚ethnischer Gewalt‘: Aktive
Zivilisierung im ethnisch-kulturell heterogenen Umfeld“ dargestellt hat, wobei
das ethnisch-kulturell heterogene Umfeld sowohl auf die Situation von
türkischen Arbeitsmigranten in Deutschland als auch auf die Situation der neuen
Intellektuellenschicht im Osmanischen Reich bezogen werden kann.. Gleichmann
betont in seinem Vortrag, daß die Schicht der Intellektuellen mit den staatlichen
Machtzentren verbunden und von diesen ökonomisch abhängig ist. Das verstärkt
sich mit der Trennung von Religion und Staat und der Herausbildung einer
zivilen Bürokratie, wie es im 19. Jahrhundert in der Türkei dominierender
staatlich-gesellschaftlicher Prozeß ist. Die Entwicklung der Staatsgesellschaft
Wust auf der Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols. Neben der unmittelbaren
Gewaltanwendung, die in einer
funktionierende Staatsgesellschaft ‚hinter die Kulissen‘ zurücktreten wird,
wird der staatliche Anspruch vor allem durch seine
symbolische Macht, und das heißt auch
durch seine Macht über die Symbole durchgesetzt. Zentrales Element
des Verfügens über die Symbole ist das Verfügen über die
Sprache und die Kommunikationsstrukturen.
Die Bedeutung der Entwicklung von Intellektuellenschichten wird hier
unmittelbar einsichtig; im weiteren Verlauf der gesellschaftlichen Entwicklung
differenziert sich die Sprachintelligenz immer weiter in
funktional differenzierte Teilsysteme auf: in die
technische ›Intelligenz, die
kaufmännisch-ökonomische Intelligenz als
Vorbedingung der Entwicklung von Welthandelsintegration und industriellem
Wachstum, die kulturelle Intelligenz,
die unmittelbaren Zugang zur staatlichen Symbolik und Herrschaftslegitimation
hat und umso größeren Loyalitätzumutungen
ausgesetzt ist.
Auch in der Armee selbst organisierte sich die
›Widerstandsformation‹ in denjenigen Gruppen, die den geschilderten
Integrations- und Intellektualisierungsprozessen entzogen bleiben. Vor allem
die Janitscharen als unmittelbar an der Herrschaftsausübung der ›Pforte‹
beteiligte Elitetruppe mußte um den Verlust ihrer Privilegien fürchten und
orientierte sich zunehmend gegen jegliche Militärreform. Die Lösung dieses
Machtkampfes durch das Massaker auf dem Hippodrom in Istanbul 1826 ist bekannt.
Auch Teile des älteren traditionsorientierten Offizierskorps (paØa) stehen der angestrebten Militärreform
und den darauf aufbauenden Modernisierungsbestrebungen in Staat und
Gesellschaft feindlich gegenüber.
KürSat-Ahlers charakterisiert
die Maßnahmen der Reformperiode zusammengefaßt durch folgende Punkte: a)
Entmachtung der ulema (sozialer
Abstieg), b) Vernichtung der regionalen Machtzentren (Zentralverwaltung), c)
Privilegierung der Staatsbeamten (sozialer Aufstieg), d) Vergrößerung der Zahl
der Beamtenstellen (Schaffung loyaler Hilfsorgane
der Macht), e) Gleichbehandlung der Regionen und der religiösen Gruppen
(als Schritt zu Laizismus, Zentralismus und instutionalisierter
Staatsverwaltung. Folgen davon waren aber die Antagonisierung der Bevölkerung:
KürSat-Ahlers
sieht es als generelles Problem zentral gesteuerter Modernisierungsphasen
an, daß die Verbreitung des notwendigen gesellschaftlichen
Orientierungswissens – auch als
Grundlage von Akzeptanz und Legitimität des sozialen Wandels – der
Institutionalisierung der
Modernisierungsschübe – und der Etablierung neuer Eliten – hinterherhinkt.
Die aktuellen Konsequenzen der dargestellten
unterschiedlichen Sichtweisen auf die Tanzimat-Epoche der Türkei wird sehr
deutlich. Die wesentlichen Bruchlinien in der türkischen Gesellschaft öffnen
sich schon in der Reformphase in der Mitte des 19. Jahrhunderts und sing gerade
aus den gesellschaftlichen Verhältnissen dieser Zeit besser zu verstehen als
bei einer Verkürzung der Reformgeschichte auf die Jungtürkische Revolution und
die späteren Atatürkschen Reformen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts:
die antimodernistischen Potentiale in der Gesellschaft bildeten sich schon
damals heraus und sind z.T. bis heute virulent oder zumindest wieder funktionalisierbar
als Teil des ›gesellschaftlichen Gedächtnisses‹ der türkischen Kultur (z.B. in
den Re-Islamisierungsbestrebungen,
die ja vor allem auch soziale Bewegungen sind), die
Verlierer der Modernisierung bestimmte dieser Prozeß auch schon in
der Tanzimat-Epoche: vor allem die ländlichen Gebiete und die Regionen außerhalb
der Hauptstadtbereiche, der Peripherisierung unterworfen, unter ökonomischen
und Partizipationsdefiziten leidend, von der Marginalisierung bedroht und
zunehmend vom den im Modernisierungsprozeß sich entwickelnden Zentralstaat
legitimierenden türkischen Nationalismus unterworfen, der als kulturelles
Oktroy verstanden und durch separatistische Nationalismen bekämpft wird.
Noch stärker geht Taner Akçam
in seinem Referat über „Verwestlichungsprobleme des Osmanischen Reiches“ auf
die Inhalte des Zivilisationsprozesses ein, der von
KürSat-Ahlers als sozialer Prozeß des
Auf- und Abstiegs und der sich verändernden Machtbalancen geschildert wurde. Akçam
stellt den Einschnitt, den die Tanzimat-Reformen in der türkischen Gesellschaft
bewirkte in einen größeren Zusammenhang historischer Erfahrungen, die letztlich
ein spezifisches Selbstbild des Türkischseins
bestätigten. Damit wird ein Bogen von den Tanzimat-Reformen zurück zu den Ursprüngen
des Osmanischen Reiches und vorwärts zur Gegenwart der Türkischen Republik
geschlagen, der den Transformationsprozeß als Wechsel der Zivilisation
erlebbar gemacht hat und der damit in seinen Inhalten bist heute umstritten
geblieben ist.
Als Schicksal des
Türken
in der Selbstwahrnehmung der türkischen Gesellschaft wird primär erlebt das
Anderssein gegenüber einer oft als
feindlich wahrgenommenen Umwelt und die damit verbundenen historische
Zumutung, deswegen selbst anders werden
zu müssen. Das ist schon zumindest als historische Projektion zutreffend
für die Zeit der türkischen Völkerwanderung nach Westen, die die Türken zur
Aufgabe des Nomadismus und zur Annahme des islamischen Glaubens veranlaßte.
Das ist – historische Zwischenstufen hier ausblendend – auch für die Zeit der
Tanzimat-Reformen zutreffend wie für die türkische Gegenwart, die die Option
einer europäischen Integration zumutet oder zumindest als Konzept denkbar
werden läßt. Der Ferman, der die Tanzimat-Reformen einleitet, bedeutet einen
Wechsel der Zivilisation oder er bedeutet in anderer Wahrnehmung das ‚Erreichen
eines zeitgemäßen gesellschaftlichen Standards‘. Diese unterschiedliche
Auffassung hängt mit dem jeweiligen Bild vom Westen zusammen, dessen Einflüsse
in den Reformbestrebungen gesehen werden. Ist ‚der Westen‘ die bedrohliche
fremde Kultur, die der türkische oktroyiert werden soll oder zeigt er den
Standard dessen, was gesellschaftlich wie technisch-ökonomisch auch für die
Türkei erreichbar sein kann – aus eigener Kraft.
Der Westen ist zeit der gemeinsamen Geschichte das
Andere, zu dem ein widersprüchliches und
problematisches Verhältnis besteht. Bis zum 18. Jahrhundert, d.h. bis zu
Sultan Selim II., galten die
christlichen Länder als kulturell minderwertig.
Mit ihnen waren keine Verträge auf der Basis der Gleichheit und
Gleichberechtigung zu schließen.
Dabei gab es zeitweilig durchaus ‚bewundernde Imitationen‘, die mit der
gleichzeitigen europäischen ‚Turkomania‘ („Die Entführung aus dem Serail“)
korrespondiert, jeweils vom Reiz des exotischen getragen, aber nicht um echtes
Verständnis bemüht. Im 18. Jahrhundert begann dann aber langsam die Übernahme
technischen Wissens, die begleitet wurde von ‚Minderwertigkeitskomplexen‘,
deren gesellschaftliche Verdrängung und Tabuisierung emotionale Wurzel des
späteren Antimodernismus wurde. Die
Modernisten im 19. Jahrhundert anerkannten
zunehmend – oft getragen von aufrichtiger Bewunderung – die Überlegenheit des
Westens; Sympathien waren für die westliche Kultur damit jedoch nicht
verbunden. Der Gegenschlag dazu war das Anwachsen nostalgischer Stimmungen auch
unter den Intellektuellen und Kulturträgern, die einem fiktiven ›goldenen
Zeitalter‹ – das oft mit Sultan Süleyman
Kanunî verbunden wurde – nachtrauerten und eine ›Reproduktion der
Vergangenheit‹ als türkische Renaissance
anstrebten.
Dieser Modernisierungsprozeß im Osmanischen Reich
unterscheidet sich nach Akçam
ganz deutlich von der Verbürgerlichung
des
Westens, in dem eine Machtablösung des Adels stattfand und sich für die
Gesellschaft langsam eine neue ökonomische Basis – der Industrialismus – entwickelt.
Im Osmanischen Reich geht die Modernisierung von Oben aus – über die Gründe
dafür wurde schon einiges ausgeführt. Die Inhalte des damit verbundenen
Zivilisationsprozesses im Westen orientieren sich an den Bedürfnissen der
neuen bürgerlichen Gesellschaft; die zentralistisch-höfische Kultur wird
abgelöst und Individualisierungs- und Partizipationsprozesse dominieren die
weitere Entwicklung.
Akçam
beschreibt diese Entwicklung nun nicht primär als sozialstrukturellen Vorgang,
sondern als eine Entwicklung und Veränderung des öffentlichen
Diskurses. Bezeichnend ist es ja, daß
für die Tanzimat-Reformen seitens der politisch Handelnden
keinerlei inhaltliche Begründungen oder ideologische Legitimierungen
angeboten wurden. Das politische Handeln entsprang unmittelbar der interessengeleiteten
Einsicht und Entscheidung des Herrschers. So mußte sich der
öffentliche Diskurs über die Reformen
ebenfalls auf die Funktion der Reformen für
den Staat konzentrieren. Im Kontext mit der traditionellen
Selbstwahrnehmung der permanenten Zumutung
des Anderswerdenmüssens konzentrierte sich der Diskurs sehr bald auf die
Frage nach der anzustrebenden neuen
kollektiven Identität. Dies geschah unter der eher banal erscheinenden
Frage „Wie kann man den Staat retten?“, denn daß er grundsätzlich und immer in
seiner Existenz bedroht und von Feinden eingekreist sei, gehört zu dem schon
erörterten türkischen Selbstbild.
Da die Massenbasis für die Aufnahme der
Modernisierungsimpulse fehlte, mußte die die Modernisierung ermöglichende
gesellschaftliche Homogenisierung durch staatliche Zwangsmaßnahmen
durchgesetzt werden. Im Gegensatz zum Westen, wo die Durchsetzung des
staatlichen Gewaltmonopols – so problematisch seine Realisierung auch
erscheint, betrachte man nur die ›Waffenlobby‹ in den USA! – vor allem der
Befriedung der Gesellschaft diente und das staatliche Recht die privaten
Fehden, Rachezüge und Ehrenhändel ersetzte und überflüssig machte (oder besser:
machen sollte), führte der Homogenisierungsdruck im Osmanischen Reich zu einer
Unterdrückung der Peripherien und zu einem verstärkten zentralen
Herrschaftsdruck, damit auch zunehmend zur Ausschließung aus den Diskursen
über die Modernisierung. Das Interesse bei der Beurteilung der Modernisierung
konzentrierte sich im Zentrum folglich auf den Staat, in den Peripherien auf
die Bewahrung der Eigenheit; der
Diskurs der kollektiven Identität
bezieht sich im Zentrum auf den Staat, seine Zentralgewalt und letztlich, wie
es auch den Zielen dieser Modernisierung entsprach, auf die Durchsetzung einer
Staatsgesellschaft. In den
Peripherien entwickeln sich dazu Alternative Diskurse des Widerstandes, des
Traditionalismus und des separatistischen Nationalismus.
Dies verbindet sich mit dem nachfolgenden Diskurs der
Fortschrittlichkeit, wobei wiederum
Staatsverwaltung und später die Wirtschaft gemeint war. Diese Konzentration auf
den Staat und die staatliche Herrschaft – die die mangelnde Ausbildung einer
tatsächlich staatstragenden Staatsgesellschaft kaschierte – führte zu einer
inhaltlichen Füllung der vom Zentrum angestrebten
neuen kollektiven Identität, die sich auf die
Gruppenidentität – als Türke oder als Staatsbürger – stützt, sich
vorzugsweise mit dem Staat nach außen abgrenzt, und vernachlässigt die
Entwicklung der Individualrechte, der Menschenrechte und der Demokratie, die
im Zentrum der westlichen bürgerlichen Gesellschaftsideologie stehen.
Von der ›Tanzimat‹-Periode zur Jungtürkischen Revolution
Die Modernisierungsschübe und die politischen Kämpfe um die
Modernisierung und Verwestlichung, die das Bild des Osmanischen Reiches im 19.
und beginnenden 20. Jahrhundert prägten, sind gerade auch in Hinblick auf die
am Ende stehende Herausbildung einer autoritär-zentralistischen Herrschaftsordnung
in der Türkischen Republik mit offensichtlichen politischen Partizipations-
und Liberalitätsdefiziten in Bezug auf ihren immanenten Prozeß- und
Konfliktcharakter in sich verschiebenden Machtbalancen etwas genauer zu
untersuchen.
W. Braune
beschreibt die Wende von einem intendierten westlich-liberalen Modernisierungsschub
als Grundlage der Jungtürkischen Revolution 1908
zu einer zentralistisch-autoritären Staatsideologie seit 1909 – nach der
gescheiterten Konterrevolution von Sultan
Abdülhamid
II, der dann unter Hausarrest gesetzt wurde – wie folgt: „Unter dem Druck
der modernen Ideen im Balkan waren sie (d.h. die jungtürkischen Offiziere und
Rebellen, Anm. G.V.) gezwungen, ihre modernen liberalen Prinzipien schnell
aufzugeben, und die unglücklichen Kriege mit dem Verlust von Tripoli an Italien
und nahezu des ganzen europäischen Besitzes trieben sie in einen autoritären
türkischen Nationalismus.“
Bassam Tibi
weist, W. Braune folgend, auch
darauf hin, daß die abstrusen Ideen des „Panturanismus“, die zunehmend – wohl
als ex-post-Legitimierungen zu verstehen – die Jungtürkische Ideologie
prägten, wiederum eine Übernahme westlicher Ideologeme war und den rassistischen
Vorstellungen des französischen Historikers Léon Calum folgten, die parallel zu
lesen sind mit den gleichzeitigen Ausbildungen eines naiv-biologistischen
Rassismus im 19. Jahrhundert, der sich in Europa mit nationalstaatlichen
Legitimierungsideologien zum Pangermanismus, Panslawismus oder aber im
Osmanischen Reich zum Panturanismus und weiter südlich zum Panarabismus
verband.
In diesen Ideologemen des 19. Jahrhunderts sind bis heute
noch – beliebig funktionalisierbare – Ressourcen des ethnifizierten
Nationbegriffes und der ethnischen Kultur- und Abstammungsideologien zu
finden, die z.B. das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht (begründet auf das ›jus
sanguinis‹) ebenso prägen wie verbreitete völkische Ideologien in fast allen
europäischen Nationen – zunehmend eben auch in der Türkei seit der
Jungtürkischen Revolution.
In mehrfacher Hinsicht ist damit auch die jungtürkische
Modernisierungspolitik als typische soziale Bewegung der Semiperipherie zu
verstehen, bei der inadäquate – in der Ausprägung oft die kontextuellen
sozialen und politisch-kulturellen Akzente und Verständnisse verschiebende –
Übernahmen von Modernisierungsstrategien und Legitimationsmustern zu
beobachten sind, die dadurch von außen gesehen oft „aufgesetzt“, wenn nicht
anachronistisch wirken, weil sie nicht den autochthonen, in die Krise
geratenen Gesellschaftsstrukturen, sondern den Bedingungen der Dependenzstrukturen
des Weltsystems gehorchen, dabei zu den sozialen und politischen
Teilhabeansprüchen der Bevölkerung, die sich mit der Modernisierungshoffnung
verbinden könnten, in Widerspruch geraten, und daher in dem Maße, in dem sie
sich von sich segmentierende Sozialgruppen als Oktroy wahrgenommen werden, zu
immer stärker zentralistischen Herrschaftsdurchsetzungen und zu immer
autoritär-konservativeren Legitimierungsideologien gezwungen werden: die
Modernisierungsprozesse schaffen sich ihre antimodernistische Opposition
selbst.
Die Parallele zur heutigen Situation in der Türkischen
Republik mit ihrem Südostanatolienkonflikt drängt sich auf; diese geht noch
weiter, als es der erste Blick vermuten läßt, wenn man den Zusammenhang der
Jungtürkischen Modernisierungs- und Zentralisierungspolitik mit dem gleichzeitigen
Armenienkrieg – der mit Massakern und Massendeportationen bis nach Deir es-Zaur
am Euphrat im heutigen Syrien die einheimische armenische Bevölkerung
dezimierte und der erste Völkermord dieses Jahrhunderts gewesen ist (mit
wohlwollender technischer Beratung und Hilfe des Deutschen Reiches unter
Wilhelm II, wie kürzlich aufgefundene
Dokumente aus dem Auswärtigen Amt erweisen) – untersucht.
Ohne hier ins Einzelne gehen zu können, sollte doch auch
hier die Aufmerksamkeit auf die unlösbare Interdependenz zwischen den
Verschiebungen der weltpolitischen Machtbalancen und den Deformationen der
staatlichen Binnenstrukturen in den peripherisierten Regionen gelenkt werden.
Im Falle Armeniens ist die weltpolitische „intervenierende Variable“ der
andauernde Macht- und Einflußzonenkonflikt des Osmanischen Reiches mit dem
zaristischen Rußland.
Eine besondere Eigenheit dieses Konfliktes ist es, daß er
zwischen zwei Ländern stattfinden, die mit dem ökonomisch-politischen Aufstieg
der westeuropäischen Mächte in gleicher Weise einem sich verstärkenden
Peripherisierungsdruck ausgesetzt sind, dem mit den überkommenen imperialen,
vorstaatlichen Strukturen nicht erfolgreich zu begegnen ist,
und der in immer drängenderer Weise eine innergesellschaftliche Modernisierung
erforderlich macht.
Solange aber – in beiden Ländern – keine soziale
Trägerschaft für die notwendige Modernisierung entstanden ist, muß
Herrschaftserhalt in traditioneller Weise entweder durch außenpolitische
Machtgewinne, und das heißt in dieser Zeit: durch gewonnene Kriege und durch
territoriale Ausweitung, oder durch verstärkte innere Oppression und
ökonomische Ausbeutung erfolgen, die schnell an objektive Grenzen gelangen wird
und in schon geschilderter Weise die Binnenperipherisierung und die
Marginalisierung der Rand- und ehemaligen Ressourcengebiete einleitet.
Fassen wir die Ergebnisse unserer Überlegungen zur
Modernisierung des Osmanischen Reiches zusammen, ergeben sich fünf Thesen:
1. Die
Notwendigkeit einer Modernisierung wurde nicht von einer breiteren Bevölkerung
erkannt und getragen, sondern von Teilen der Oberschicht in einer temporären
Interessenkoinzidenz zwischen dem Sultan [Selim III., 1789-1807; Mahmud II.
(‚der Reformer‘), 1808-1839; Abdulmecid, 1839-1861, 1838 Tanzimat-Reformen,
1856 Hati Humayun; Murad V., 1876] und Teilen des Militärs – der eine in der
Einsicht des drohenden Staats- und Herrschaftserhaltes und der Notwendigkeit,
sich zumindest partiell den höfischen Loyalitäten und Intrigen zu entziehen,
die anderen in der Erfahrung der militärischen Unterlegenheit des Osmanischen
Reiches in den zurückliegenden Kriegen –; nur langsam kam eine zivile Mittelschicht
bzw. untere Oberschicht hinzu, die sich vor allem aus im Ausland ausgebildeten
jungen Männern, die für die erweiterte staatliche Zentralverwaltung vorgesehen
waren, rekrutierte.
2. Mahmud II.
versuchte dies, ohne ausdrücklich eine zivilisatorisch-politische
Überlegenheit der westeuropäischen Länder anzuerkennen – er hielt im
Gegenteil die Bevölkerung zur strikten Einhaltung der koranischen Regeln an
–, wurde aber trotzdem von einer entstehenden antimodernistischen Opposition
als vom Westen abhängiger gâvur,
Giaur, Ketzer gebrandmarkt. Damit wird eine ideologisch legitimierte, aber
sozialstrukturell begründete gesellschaftliche Segregation bis hin zum
Entstehen antagonistischer konkurrierender Eliten eingeleitet; die
Legitimierung der Modernisierung – mit dem mehr oder weniger zögerlich anerkannten
– Ziel der Transformation des Osmanischen Reiches in einen Nationalstaat und
der Homogenisierung der Gesellschaft zu einer Staatsgesellschaft erfolgte durch
die Implantation des türkischen Nationalismus, der noch zunächst als –
contradictio in reo – ›Osmanischer
Nationalismus‹ erschien, mit der Konfrontation der gleichermaßen
nationalistisch legitimierten regionalen Separatismen und Befreiungsbewegungen
zu einem auf ein noch zu schaffendes türkisches
Staatsvolk Nationalismus transformierte.
3. Dieser
nationalstaatliche Kern der Modernisierungsakte, der in einer späteren
Reformphase von der Jungtürkischen Revolution aufgegriffen und zum Primat der
Politikbegründung gemacht wurde, legitimierte einerseits die zentralstaatlich
motivierte gewaltsame Homogenisierung der regional außerordentlich
differenzierten Bevölkerung des Osmanischen Reiches, provozierte damit aber
gerade auch die separatistischen Gegen-Nationalismen – griechische
Befreiungsbewegung, serbischer Nationalismus, Panslawismus unter der Führung
Rußlands, arabischer Nationalismus uns Separatismus – und legte damit die
Grundlage für die bis heute politisch und sozial virulenten Konflikte,
Ethnizismen und Bürgerkriege im Nahen Osten wie auf dem Balkan.
4. Innergesellschaftlich
sind die Modernisierungesschübe fundiert in Veränderungen der
Machtbalancen und in sozialen
Auf- und Abstiegsprozessen. Die
Veränderungen der sozialen Chancen in der Gesellschaft bedingen die
ideologische Legitimierung und Identifikation der
Antimodernisten, die sich vor allem aus den niederen
ulema, den Angehörigen der traditionalen
Oberschicht und den ländlichen Agas
rekrutieren, der Modernisten, die
sich vor allem in der mittleren Heereshierarchie und in der wachsenden Beamtenschaft
finden lassen, der Staatsspitze um Sultan
und ›Pforte‹, die je nach temporärer
Interessenkoinzidenz der einen oder anderen Seite zuneigen und damit ›das
Zünglein an der Waage‹ für die Chancen einer Durchsetzung von Modernisierungszielen
sein konnten, sowie schließlich die breiten
städtischen
und ländlichen Unterschichten, in die zu der Zeit der
Modernisierungsimpuls einer zivilisatorischen Veränderung in Richtung auf die
Herausbildung einer Staatsgesellschaft
noch nicht ›durchgesickert‹ ist und um deren Einbeziehung Modernisten wie
Antimodernisten mit den Mitteln der Ideologie – nationalistische Integration
gegen die Rückbesinnung auf die überstaatliche
umma muhamadja – und der Anwendung einerseits staatlicher Gewalt –
Einbeziehung in zentralstaatliche Gesetzes- und Verwaltungsordnungen –
andererseits der Mobilisierung traditioneller lokaler und religiöser
Loyalitätsgeflechte konkurrieren.
5. Damit
war der Keim für einen labilen Wechsel von Reformphasen und
‚konterrevolutionären Politik- und Staatskonzepten‘ [Sultan Mustafa IV.; Sultan
Abdulaziz; Sultan Abdülhamid II.] bis in den erste Weltkrieg hinein gelegt. Ein
konsistentes, widerspruchsfrei umsetzbares Modernisierungs- und
Homogenisierungskonzept hat die Türkei auch nach den viel tiefer einschneidenden
Atatürkschen Reformen, die eher als Revolution zu charakterisieren sind, bis
heute nicht entwickeln können, kann dies wohl auch nicht unter den Bedingungen
eines Staates der Semiperipherie und vor dem Hintergrund der in der Zeit des Osmanischen
Reiches entstandenen sozialen und regionalen Desintegration und
Binnenperipherisierung.
Weiterführende Fragestellungen
Wie jede historisch-gesellschaftswissenschaftliche
Darstellung endet auch diese zeitlich und regional offen und mit einigen nicht
beantworteten Problemstellungen. Für die wissenschaftliche Bearbeitung des
Themas der Modernisierungsschübe im Osmanischen Reich des 18. bis zum beginnenden
20. Jahrhunderts scheint es mir – auch als Ergebnis der vorgelegten
Überlegungen – von ausschlaggebender Bedeutung zu sein, daß eine reine Fakten-
und Staatsgeschichte die komplexe und widersprüchliche Entwicklung nicht
hinreichend erklären und verständlich machen kann.
Andererseits scheint auch eine reiner materielle
Sozialgeschichte, die entweder die generelle sozioökonomische Situation einer
vorindustriellen, ›orientalischen‹ Gesellschaft betonen wird oder sich auf die
Herausbildung der sozialen Hierarchien vor allem im städtischen Bereich mit dem
Augenmerk auf die langsame Ausdifferenzierung neuer Mittelschichten
konzentrieren kann, in der Gefahr sein, einfach ›westliche‹
Schichtvorstellungen und sozioökonomische Periodizierungen auf die Türkei zu
übertragen, ohne die sozialen Antriebe adäquat fassen zu können.
So scheint mir ein im Prinzip dialektischer Ansatz, wie
er hinter den Überlegungen dieses Aufsatzes steht, weiter zu führen:
einerseits die äußere Einbindung der Türkei, des Osmanischen Reiches, in die
Strukturen eines ›Weltsystems‹ zu untersuchen, um dabei zu einer prozessualen
Perspektive zu gelangen, die die Peripherisierung und die Entwicklung der
europäischen Semiperipherien in den Vordergrund stellen wird, andererseits die
innere Entwicklung des Landes als Teil eines spezifischen
Zivilisationsprozesses zu verstehen, der durch labile Machtbalancen, soziale
Auf- und Abstiegsprozesse und im konkreten Falle durch eine zunehmende soziale
und regionale Desintegration zu kennzeichnen ist.
In diesem analytischen Rahmen wird die Bedeutung der
implantierten westlichen Modernisierungsmuster einschließlich des
Nationalismus und der Nationalstaatsidee erkennbar und auch in den typischen
Unterschieden zur mittel- und westeuropäischen Entwicklung erklärbar.
An dieser Stelle sollte die zunehmende Ethnifizierung des
Nationalstaatsgedankens, über deren Wurzeln und Rahmenbedingungen schon
einiges gesagt worden ist, an Hand der Quellen genauer untersucht und
inhaltlich differenziert werden; unser Bild war hier zugegebenermaßen stark
vereinfacht und eher ‚holzschnittartig‘. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des
derzeitigen ›Revivals‹ ethnizistischer Ideologien und Politiklegitimationen
ist eine differenzierendere Untersuchung der sozialen und historischen
Rahmenbedingungen für den gefährlichen Kontext zwischen Nationalstaatsidee und
Ethnizismus notwendig und könnte am Beispiel der Türkei genauer ausgeführt
werden.
Vor allem aber muß an anderer Stelle die Brücke zur
türkischen Moderne geschlagen werden, deren Ansatzpunkte im Text exkursorisch
skizziert worden sind, die aber gerade in Hinblick auf die krisenhaften
Entwicklungen der türkischen Nachkriegsgeschichte seit 1945 von großer Bedeutung
ist, auch mit dem Ziel, die Limitationen und Potentiale politischen Handelns in
der heutigen Türkei genauer beurteilen zu können. Folgende Themenkreise lassen
sich aus den dargestellten historisch-soziologischen Zusammenhängen für die
Gegenwart bearbeiten:
- Die Rolle des Militärs als ‚Hüter des Kemalismus‘ in Staat und
Gesellschaft und die zeitgeschichtliche Einordnung der Politikinterventionen
des Militärs nach 1945.
- Die Marginalisierungsprozesse und die Binnenmigration; Probleme der
ländlichen Bevölkerung und der städtischen Elendsgebiete (Gecekondus).
- Die Minderheitenprobleme und die regionalen Separatismen
(Südostanatolienkonflikt, PKK).
- Die Funktion der europäischen Semiperipherien und die Perspektive
einer Integration der Türkei in die Europäische Gemeinschaft.
- Die Chancen und Risiken des westlichen Demokratiemodells in der
heutigen Türkei.
- Die Türkei und ihre islamische Nachbarn: innergesellschaftliche und
regional-nahöstliche Einflußfaktoren auf die Tendenzen zur Re-Islamisierung in
der Türkei und die politischen Chancen der REFA-Partei.
Es wird deutlich, daß die historisch-soziologische wie auch
die politologische Arbeit am Thema Türkei noch viele Fragen offen läßt, daß
dies aber angesichts der schnellen Veränderungen in der Türkei selbst, deren
Entwicklungsdynamik umgekehrt proportional zur politischen Steuerungsfähigkeit
der gesellschaftlichen Prozesse steht, zu immer neuen Fragen und Problemen
führt.
Hier im
konkreten Fall Reiseerfahrungen, persönliche Kontakte und berufliche Einbindung
in das UNESCO-Projekt-Schul-Programm einer Schulpartnerschaft mit der Türkei
Richard Peters: Die Geschichte der Türken.
Stuttgart 1966 (2., verb. Aufl., Urban Bücher 54, W. Kohlhammer), S. 68 ff.
Der
Krisenbegriff ist inhaltlich offen und letztlich nicht zureichend für die
Charakterisierung der Umbruchprozesse der fraglichen Epoche des Sultanats und
der türkischen Gesellschaft (vgl. dazu: Lothar Nettelmann und Gerhard Voigt:
Reflexionen über den Begriff der Krise. In:
politik unterricht aktuell, Heft 1-2/1996, Verband der Politiklehrer,
Hannover). Doch gerade die bezeichneten ›neuen Mittelschichten‹ als soziale
Träger der Verschiebungen der Machtbalancen – auch wenn sie noch keine homogene
›neue Klasse‹ bilden und zahlenmäßig, verglichen mit Mitteleuropa, eine
verschwindend kleine Minderheit darstellen – orientieren ihr Handeln an einem
›Krisenbewußtsein‹, das den sich in Westeuropa gleichzeitig entwickelnden
gesellschaftlichen Krisenbegriffen entspricht.
Dieses
Schlagwort ist der europäischen
Kriegsgeschichte entnommen. Für Mitteleuropa sprechen Kriegshistoriker z.B.
davon, daß genau diese Veränderung der ›Kosten-Nutzen-Bilanz‹ des Krieges der
kriegführenden Parteien das Ende des 30jährigen Krieges im abgebrannten und
dezimierten Mitteleuropa herbeigeführt hätte. – Und gilt das nicht auch – cum
grano salis – für die wackligen Friedensschlüsse nach dem ›Ersten Golfkrieg‹
zwischen Iran und Iraq oder für den Frieden in Bosnien im Vertrag von Dayton?
In einem
Vortrag über Modernisierung und Nationalstaatsbildung im Osmanischen Reich am
28.7.96 [Arbeitstagung „Staat-Nation-Ethnizität: Ansätze und Analysen der
historisch-vergleichenden Soziologie“ am 28./29. Juni 1996 im Leibnitzhaus
Hannover. Veranstalter: Institut für Soziologie der Universität Hannover,
Prof. Peter Gleichmann –
Arbeitskreis: Historische Soziologie]. Dabei führt KürSat-Ahlers
auch aus, daß die
Regierungskompetenz ab dem 17. Jahrhundert vom Sultan auf den Wezir (d.h. »die
Pforte«) übergeht, und weist darauf hin, daß dies auch mit einer soziologischen
Verschiebung verbunden ist, da neben den geistlichen
ulema (den ›Männern der Schrift‹) nun eine wachsende Schicht
weltlicher ›Männer der Schrift‹ treten,
d.h. eine neue Verwaltungs- und Bürokratenkaste, die teilweise zu Trägern von
(diplomatischen) Kontakten zum Westen und von Modernisierungsschritten in der
Staatsverwaltung war und damit den Einfluß der
ulema degradierte.
Norbert Elias: Über den Prozeß der Zivilisation:
soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen, Bd. I. Wandlungen des
Verhaltens in den weltlichen Oberschichten des Abendlandes. Frankfurt am Main
1990 [15. Aufl., Erste Auflage 1976, Erstausgabe 1936, Überarbeitete
Fassung Bern 1969] (Suhrkamp-Taschenbuch
Wissenschaft 158, Suhrkamp Verlag), S. 268, 269.
Zumindest
in den Vordergrund getreten seit der offiziellen Annahme des Kalifentitels
durch Sultan Selim I. nach dem Sieg
über die Mamluken in Ägypten, aber auch schon vorher im Verständnis des
Sultanats aufweisbar.
Ekkehart Krippendorff: Staat und Krieg. Die
historische Logik politischer Unvernunft. Frankfurt am Main 1985 (Edition
Suhrkamp 1305, Suhrkamp Verlag). Z.B. S. 206 ff.: „Wie es in Europa anfing:
Krieger auf Staatssuche“.
Daß
kulturelle Integration und Assimilation aus der Position des ›Überlegenen‹
heraus zu erfolgen hatte, ist dabei selbstverständlich: Nicht die Sinnkontexte
der kulturellen Übernahmen wurden rezipiert oder gar verstanden, sondern die
materiellen und wissensmäßigen Vorteile, die die Übernahme dem eigenen
geistigen Kontext und damit der eigenen Überlegenheit bot. Das ist als
Charakteristikum von großer Bedeutung, wenn wir in einem späteren Zusammenhang
auf die grundlegenden Widerstände und Probleme im Osmanischen Reich bei der
notwendigen Modernisierung im 19./20. Jahrhundert gegen die Übernahme
›westlicher Zivilisationselemente‹ aus der Position des ›Unterlegenen‹ heraus
zu sprechen kommen.
Das ist
kein Zufall; wenn man die Berichte über die Kriegszüge der Osmanischen Heere in
der Ungarischen Tiefebene aus militärhistorischer Sicht analysiert, wird
deutlich, daß die Logistik in einer Region, in der der Krieg den Krieg nicht
mehr ernährte, an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gestoßen war, und daß
der ausgesprochen jahreszeitlich orientierte Charakter der türkischen Kriegführung
immer umständlichere und längere Rückzüge in das Winterlager notwendig
machten, was zusammen schließlich die äußerste Reichweite einer dauerhaften
Expansion des Osmanischen Reiches markierte. – Vgl. dazu u.a.: Krieg und Sieg
in Ungarn. Die Ungarnfeldzüge des Großwesirs Köprülüzâde Fâzil Ahmed
Pascha 1663 und 1664 nach den
»Kleinodien der Historien« seines Siegelbewahrers Hasan A×a. Übersetzt, eingeleitet und erklärt von Erich
Prokosch. Osmanische Geschichtsschreiber, Herausgegeben von Dr. Richard F. Kreutel, Band 8. Graz / Wien / Köln
1976 (Verlag Styria); – Kara Mustafa vor Wien. Das türkische Tagebuch
der Belagerung Wiens 1683, verfaßt vom Zeremonienmeister der Hohen Pforte.
Übersetzt, eingeleitet und erklärt von Richard F. Kreutel. München 1967 (Deutscher Taschenbuch Verlag,
Originalausgabe Graz/Wien/Köln 1955, Verlag Styria).
Kurt Steinhaus: Soziologie der türkischen
Revolution. Zum Problem der Entfaltung der bürgerlichen Gesellschaft in
sozio-ökonomisch schwach entwickelten Ländern. Frankfurt am Main 1969. S. 20
(Anm. nach Tibi, vgl. Fußnote 18).
Bassam Tibi: Vom Gottesreich zum
Nationalstaat. Frankfurt am Main 1987 (Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft 650).
S. 62.
Kurt Steinhaus, a.a.O., S. 20 und 29
(zitiert nach Tibi, vgl. Fußnote 18).
Tibi, ibid., vgl. Fußnote 18
Vgl. die
Ausführungen von Taner Akçam in einem Vortrag auf der Tagung »Brücken
zwischen den Zivilisationen«, vgl. Fußnote 41.
Die
Bezeichnung ›türkeitürkisch‹ bezieht sich sowohl sprachlich wie soziokulturell
auf die Entwicklungen des Türkischen
im Bereich Anatoliens und der europäischen Türkei im Gegensatz zu den vielfältigen
Spielarten im turkmenisch-türkischen
Bereich Zentralasiens. Heute ist
das
›Türkei-Türkische‹ die moderne Sprache der Türkischen Republik nach den
Sprachreformen zur Zeit Atatürks, im Gegensatz zum
Osmanli des Sultanats, das eine Vielzahl von Worten, Begriffen,
Floskeln und Höflichkeitsformeln aus dem Arabischen – vor allem über den Weg
der religiösen Bildung – und dem Persischen – vor allem auf dem Weg der
Übernahme ‚verfeinerter höfischer Lebensformen‘ und der persischen literarischen
Kultur – in die Sprache vor allem des Hofes aufgenommen hatte und von der
einfachen anatolischen Landbevölkerung oftmals kaum noch verstanden wurde,
wenn diese nicht ohnehin andere Alltagssprachen sprach (Griechisch, Kurdisch,
Arabisch, Armenisch, oder auch türkische Sprachen wie Azerebeidjanisch u.a.).
Auf die
materielle Grundlage dieses Desintegrations- und Dezentralisierungsprozesses,
die Einführung des feudalen Steuerpachtsystemes, um einer drückenderen und
effektiveren Ausbeutung der Provinzen willen, die letztlich aber traditionellen
Grundprinzipien des Osmanischen Reiches zuwider läuft, die Bassam Tibi, a.a.O., S. 62 f., um den Unterschied
zum europäischen Feudalismus zu kennzeichnen, wie folgt beschreibt: „Der
Feudalismus des Osmanischen Reiches unterscheidet sich vom europäischen
wesentlich, insofern die osmanischen Lehnsherren nicht autonom herrschten,
sondern bei der Ausbeutung der Bauern lediglich als Vertreter der obersten zentralen
Staatsgewalt: der Hohen Pforte, fungierten.“ – Dem fügt Tibi (vgl. Fußnote 18)
ein charakterisierendes Zitat von Zvi Y. Hershlag
(Introduction to the Modern Economic History of the Middle East, Leiden 1964,
S. 17) bei: „Das System des orientalischen Feudalismus, das auf Unterdrückung
und Raub basierte, charakterisiert sich darüber hinaus durch die Abwesenheit
der Gutsherren... Der Landbesitzer, der in der Stadt und manchmal sogar im
Ausland lebte, hat nie wirklich versucht, das Land, das er gepachtet hatte, zu
verbessern oder den Bauern beizustehen, die unter der Last der Steuern und
Schulden stöhnten: alles was er tat war, so viel wie möglich aus ihnen
herauszupressen.“
E. Neubauer: Muharram-Bräuche im heutigen
Persien, in: Der Islam 49, 1972, 249-272. – Zitiert nach: Hans G. Kippenberg: Jeder Tag ’Ashura, jedes
Grab Kerbala. Zur Ritualisierung der Straßenkämpfe in Iran. In: Kurt Greussing (Red.), Religion und Politik
im Iran. mardom nameh – Jahrbuch zur Geschichte und Gesellschaft des Mittleren
Orients. Frankfurt am Main 1981 (Syndikat): 217-256, hier: 223. – Kippenberg zitiert diese
sozialstrukturelle Übersicht im Zusammenhang mit der Untersuchung der Bildung
lokaler Kollegien, die in Iran seit
Jahrhunderten die für die Selbstkonzeption der Gläubigen wichtigen
Moharram-Feierlichkeiten Vorbereitung
und über diese Funktion wichtige revolutionäre
und antistaatliche
Handlungspotentiale in der Bevölkerung wecken und wachhalten konnte:
„Betrachten wir den modernen Iran, dann sehen wir auch dort eine ähnliche
Organisation. Dort werden die Moharram-Festlichkeiten von einem Kollegium
(hay’at) veranstaltet, das sich nach Aussage von E. Neubauer wie folgt bildet:
‚Die ›hay’at‹ kann aus dem Gläubigenkreis einer ›masjed‹ (Moschee; H.G.K.)
hervorgehen, sie kann sich um einen oder mehrere ›akhunds‹ bilden (die in
diesem Falle nicht notwendigerweise ausgebildet sein müssen; eine gute Stimme
und ein fesselnder Vortrag ersetzen weitgehend das theologische Rüstzeug),
oder sie kann von Gläubigen ins Leben gerufen werden, die sich um ein
wohlhabendes ›Gemeindeglied‹ scharen, das zu diesem Zweck einen Versammlungsort,
ein kleines ›masjed‹ zum Beispiel, als ›waqf‹ stiftet‘“ (Neubauer: 1972, 259f.).
Auch das
Habsburgerreich könnte noch in diese Untersuchungen der Machtbalancen und
Machtkonkurrenzen einbezogen werden; doch sollte das hier einer anderen sich
auf ganz Europa beziehenden Strukturgeschichte vorbehalten werden.
In Bezug
auf Rußland kritisiert hier Vester Wallersteins Auffassung, daß das zaristische
Rußland zwischen einer Orientierung nach Südosteuropa – als Konkurrent des
Osmanischen Reiches – oder nach Westeuropa zu wählen gehabt hätte und die
erste Option wahrgenommen hätte: „Für die Inkorporierung Rußlands gibt
Wallerstein (1987, S. 187) eine lapidare Erklärung. Rußland habe die Wahl
gehabt zwischen der Ausweitung seines Einflusses in Südosteuropa, in der
Schwarz-Meer-Region und im Kaukasus, und der Erlangung einer stärkeren Position
gegenüber dem Westen. Um seine Herrschaft im Südosten zu konsolidieren, habe
Rußland die Chance zur Verbesserung seiner Position vis-à-vis dem Westen
geopfert. Als Folge davon sei Rußland in die kapitalistische Weltwirtschaft in
einer Weise inkorporiert worden, welche die sprichwörtliche
»Zurückgebliebenheit« Rußlands garantierte. – Nun kann man Wallerstein sicher
entgegenhalten, daß sich Rußland wohl auch schon vor seiner Inkorporierung,
vor der Ära Katharinas und Peters, auf einem gegenüber West- und wohl auch
Mitteleuropa zurückgebliebenen Entwicklungsstand befand. Auch ist nicht
einzusehen, weshalb es sich bei der von Wallerstein skizzierten Alternative
(Konsolidierung der russischen Herrschaft im Südosten einerseits, Stärkung
der russischen Position gegenüber Westeuropa andererseits) um ein Entweder-Oder
handeln soll. Die Herrschaft im Südosten wie auch die für Polen verheerende
Expansion nach Westen können gerade als politische Gewichte betrachtet werden,
die Rußland in die Waagschale zu legen vermochte. Wallerstein bleibt jedenfalls
den Hinweis schuldig, auf welche andere Weise Rußland seine Machtposition
gegenüber dem Westen hätte ausbauen können.“
[Heinz-Günter Vester: Geschichte
und Gesellschaft. Ansätze historisch-komparativer Soziologie. Berlin/München
1995 (Quintessenz-Fachbuch Soziologie). S. 105.]
Die
vielfältigen, oft widersprüchlichen Verwicklungen der westeuropäischen Mächte,
vor allem Großbritanniens, in diese Auseinandersetzungen sollen hier nicht
nachgezeichnet und erörtert werden.
Die im
einzelnen durchaus disperaten Nationalstaatsmodelle entwickeln sich in Europa
parallel zur Idee des Nationalismus, besser müßte man sagen: zu Nationalismen
unterschiedlicher Ausprägung und ideologischen Begründung. Gerade aber
Regionen, die im 17. bis 19. Jahrhundert mehr oder weniger ausgeprägte
Peripherisierungsprozesse durchgemacht haben, neigen zu letztlich irrationalen,
kompensativen ›Macht- und Größenphantasien‹, die sich im Panslawismus, in
faschistischen Ideologien, im polnischen ›Messianismus‹ [vgl. Lothar Nettelmann: Zivilisierungsprozesse in
Mittelosteuropa am Beispiel Polens. In: politik unterricht aktuell, Heft
1-2/1996, Verband der Politiklehrer, Hannover. Nettelmann verweist in diesem Zusammenhang für Polen auf die
Entwicklung einer „Sozialpathologie“ hin], aber auch im
Panturanismus und anderen großtürkischen Ideologien ausgedrückt
haben. Tibi [a.a.O., vgl. Fußnote
18, S. 53] beschreibt die
sozialpsychologische Begründung dieser Bewegungen wie folgt: „Die rückwärts
gewandten Utopien als Momente des kulturellen Nationalismus dieser
Intellektuellen sind der Versuch, die kulturelle Entfremdung zu überwinden und
eine neue Identität zu finden.“
Richard Peters: Die Geschichte der Türken.
Stuttgart 1966 (2., verb. Aufl., Urban Bücher 54, W. Kohlhammer), S. 94-97.
ibid. (vgl.
Fußnote 29), S. 93, 94,
96-97.
Dabei
spielt sicher auch die Biographie des Autors eine Rolle, der als Flüchtling aus
Nazi-Deutschland in der Türkei im Zweiten Weltkrieg Zuflucht fand und sein
Asyl, verglichen mit dem zeitgenössischen Deutschen Reich, als gastfreundlich
und liberal wahrnehmen mußte. So legt er in seiner Darstellung auch großen
Wert auf die Betonung des traditionellen Asylrechtes in der Türkei (übrigens
könnte dasselbe für fast alle islamischen Länder beschrieben werden).
Cf. E. Be’eri,
Army Officers in Arab Politics and Society, London-N.Y. I970, pp. 286 ff., 300
ff. Getrennt davon muß die erste von Militärs getragene arabische Revolte, der
’Orabi-Aufstand betrachtet werden, da die moderne Armee in Ägypten eine
andere Entstehungsgeschichte hat. Zur ’Orabi-Revolte cf. Anm. 4 zu § 9; dort
auch Literaturhinweise. (Anm. nach Tibi)
– Tibi ergänzt dies durch ein
Zitat von Lewis: „von allen
Gruppen in der orientalischen Gesellschaft die Armee-Offiziere am längsten
und nachhaltigsten westlichen Einflüssen ausgesetzt waren; von Berufs wegen
haben sie das lebhafteste Interesse an Modernisierungsmaßnahmen und Reformen.
Dies mag uns helfen, ein Phänomen im mittleren Osten zu erklären, das wir in
anderen Teilen der Weit nicht antreffen: der Berufsoffizier als Vorhut
sozialen Wandels.“ [Bernard Lewis, The Middle East and the West, Bloomington
1965, p. 40; cf. auch B. Tibi, »Zum Verhältnis von Militär und kolonialem
Nationalismus am Beispiel der arabischen Länder«, in: Sozialistische Politik,
Bd. I (1969) H. 4, pp. 4-19.].
Kurt Steinhaus: Soziologie der türkischen
Revolution. Zum Problem der Entfaltung der bürgerlichen Gesellschaft in
sozio-ökonomisch schwach entwickelten Ländern. Frankfurt am Main 1969. S. 37
ff. [Anm. nach Tibi, vgl. Fußnote
18].
Ibid. (vgl.
Fußnote 33), S. 37.
[Anm. nach Tibi, vgl. Fußnote 18].
Ibid. (vgl.
Fußnote 33), S. 38.
[Anm. nach Tibi, vgl. Fußnote 18].
Bassam Tibi, ibid., vgl. Fußnote 18:
S. 93
Kurt Steinhaus, Ibid. (vgl. Fußnote 33), S. 38 f. [Anm. nach Tibi, vgl. Fußnote 18].
in dem
schon oben genannten Vortrag (vgl. Fußnote 8).
Diese
westlichen Übernahmen weiteten sich bald auch über den engeren
militärtechnischen Bereich hinaus aus in die Bereiche Mode, Architektur [der
auch im Moscheebau zu beobachtende ‚Osmanische Barock‘ und der‚Tulpenstil‘
belegen das] und z.T. auch Alltagsverhalten ›westlich gebildeter‹ Kreise. So
werden die konservativen Befürchtungen einer drohenden generellen
›Verwestlichung‹ durchaus sinnfällig.
Es entsteht
Ende des 19. Jahrhunderts eine Tradition, zunächst auf private Stiftungen (vakøf) zurückgehend und später vom Staat übernommen,
fremdsprachige oder bilinguale Gymnasien (lise,
Lyzeum) für die Oberschicht einzurichten, die zum Teil heute noch als
Traditionsgymnasien fortbestehen und finanziell weiterhin mit sehr reichen Stiftungen
versehen sind (Istanbul Lisesi mit der Üstanbul Erkek Lisleri
Vakfø, Galatasaray Lisesi; beides
heute bilinguale sogenannte ‚Anatolische Gymnasien‘, in denen ein Teil der
Fächer in einer Fremdsprache, in den genannten Beispielen in Deutsch bzw. in
Französisch, erteilt wird). – Zum türkischen Schulsystem vgl. Gerhard Voigt: Zur Geschichte des türkischen
Schulsystems. In: politik unterricht
aktuell, Heft 1 / 1994, Verband der Politiklehrer, Hannover. S. 1 - 21.
Internationale
Tagung »Brücken zwischen den Zivilisationen«, 4. und 5. Juli 1996 im
Leibnitzhaus der Universität Hannover. Veranstaltet von der Forschungsgruppe
‚Migrantenprotest als Integrationschance?‘ unter der Leitung von Prof. Dr.
Peter R. Gleichmann.
Vgl. auch
Peter R. Gleichmann: Über
gesellschaftliche Intellektualisierungsprozesse. Intellektuelle und wissenschaftlich-technische
Intelligenz – Vergleichende Beobachtungen zu deren langfristigem
Aufgabenwandel. In: Berliner Journal für Soziologie, 3. Band, 1993, Heft 1. S.
89 - 101.
in einem
Vortrag auf der Tagung »Brücken zwischen den Zivilisationen«, vgl. Fußnote 41.
Das wird
deutlich in den Quellentexten zu den Osmanisch-Habsburgischen Kriegen und den
›sprachlichen Verrenkungen‹, die die türkischen Unterhändler unternehmen
mußten, um einerseits als Verhandlungspartner des Kaisers anerkannt zu werden
und damit Verhandlungserfolge erzielen zu können, andererseits aber gegenüber
Sultan und ›Hoher Pforte‹ gerade diese Grundüberzeugung der ›Nichtgleichwertigkeit‹
der verhandlungsführenden Parteien zumindest als semantische Fiktion aufrecht
zu erhalten. – Vgl. Molla und Diplomat. Der Bericht des Ebû Sehil Nu‘mân Efendi über die
österreichisch-osmanische Grenzziehung nach dem Belgrader Frieden 1740/41. Übersetzt,
eingeleitet und erklärt von Erich Prokosch.
Osmanische Geschichtsschreiber. Herausgegeben von Dr. Richard F. Kreutel, Band 7. Graz / Wien / Köln
1972 (Verlag Styria); – Krieg und Sieg in Ungarn. Die Ungarnfeldzüge des
Großwesirs Köprülüzâde Fâzøl Ahmed Pascha
1663 und 1664 nach den »Kleinodien der Historien« seines Siegelbewahrers Hasan A×a. Übersetzt, eingeleitet und erklärt von Erich
Prokosch. Osmanische Geschichtsschreiber, Herausgegeben von Dr. Richard F. Kreutel, Band 8. Graz / Wien / Köln 1976
(Verlag Styria); .
Die
natürlich, wie wir wissen, ebensowenig widerspruchsfrei und kontinuierlich
ablief, wie die Periode des Faschismus in Europa und wie die
gesellschaftlichen Krisen der Gegenwart nur zu deutlich zeigen. Es ist daher
durchaus nachzuvollziehen, wenn die Modernisierungskritiker im Osmanischen
Reich ebenso wie heutige Ablehnungsfronten
in der ›Dritten Welt‹ oder im islamisch-arabischen Raum das ›westliche Modell‹
durchaus nicht als vorbildlich und nachahmenswert ansehen. Doch steht diese
partikularistische Ablehnung den übermächtigen
Universalisierungstendenzen der kapitalistischen Weltwirtschaft
und Weltkultur – Wallerstein
spricht hier vom Weltsystem –
entgegen, die sich seit dem letzten Jahrhundert – aufbauend auf der
imperialistischen Penetration – eigentlich überall durchsetzt und letztlich
auch für die modernisierungskritischen Gruppen
überlebensnotwendig geworden ist. Vgl. Fußnote 53.
Hans-Heinrich
Nolte wies in seinem Vortrag über
„Überforderung und Pathos: Intellektualisierungsformen und politische Kultur
aus der Semi-Peripherie“ [anläßlich der gleichen Tagung, vgl. Fußnote 41] darauf hin, daß diese Minderwertigkeitsängste
und die Einkreisungsfurcht zu den standardisierten Reaktionsformen der
Intellektuellen auf die Erfahrung der kollektiven Peripheralisierung gehört und
als emotionale ›Überforderung‹ durch die diskriminatorische politische Realität
gekennzeichnet werden kann. Daß diese Floskel bis heute zum Standardrepertoir
öffentlicher Kommunikation in der Türkei gehört, wurde schon weiter oben
erwähnt.
Hervorgegangen
aus dem Ittihad ve Terakki Cemiyti,
dem ›Komitee für Einheit und Fortschritt‹ der jungen Offiziere parallel zu
später verbotenen verschieden Bünden und Zirkeln der Intellektuellen und
Schriftsteller, gerade auch in den nicht-türkischen Bevölkerungsgruppen und
Regionen
W. Braune: Der islamische Orient zwischen
Vergangenheit und Zukunft. Bern und München 1980; auch als Zitat bei Bassam Tibi, a.a.O., vgl. Fußnote 18: S. 96
Was hier
nicht weiter diskutiert werden kann, ist, daß auch die antimodernistischen
Bewegungen dort, wo sie Macht oder gar staatliche Repräsentanz gewinnen,
keineswegs eine historisch ohnehin undenkbare „Rückkehr in vormoderne Zeiten“
bewirken, sondern objektiv ihrem eigenen Selbstverständnis zuwider laufen,
zwangsläufig machtgesteuerte Homogenisierungs- und damit Modernisierungsschübe
einleiten müssen, um der internationalen Machtbalance im Weltsystem
standhalten zu können. Sehr deutlich ist das am Beispiel des Iran nach der Islamischen
Revolution, aber auch in anderen konservativ-fundamentalistischen
Herrschaftsordnungen wie in Kuwait oder Saudi Arabien zu beobachten. Die
Alternative wäre gesellschaftliche Anomie, wie sie in der Folge von
Bürgerkriegen zumindestens für begrenzte Zeiträume entstehen kann – wie die
Beispiele Libanon oder Bosnien zeigen –, wo der Verlust zentraler Autoritäten
den radikalen Zerfall der Gesellschaft in sich bekämpfende und selbst wieder
vom Zerfall bedrohte Loyalitätsgruppen (Clane, Familien) bedeutet, und wo die
Legitimation fast ausschließlich über die Verwandtschaft erfolgt: Grundlage
eines ethnifizierten Gesellschaftsbildes.
vgl. auch
Bassam Tibis titelgebende These
der Entwicklung „Vom Gottesreich zum Nationalstaat“, a.a.O., vgl. Fußnote 18
Peters (vgl. Fußnote 29), S. 93.
Die also
nicht auf ›traditionelle antitürkische
Feindschaften‹ zurückzuführen sind und auch nicht auf eine angebliche ›historische
Erinnerung‹ an die mittelalterliche Expansionsphase des Osmanischen Reiches,
sondern Ausdruck heutiger mißglückter Modernisierungs- und
Homogenisierungsschübe sind, die ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert haben und die
heute Ausdruck der politischen und sozial-ökonomischen Defizite und
Widersprüche in der Region der Semiperipherie sind.
Diese
Interdependenz innerer und äußerer Peripheralisierungen ist zunehmend bis in
unsere Zeit hinein auch unter dem Aspekt der ökonomischen Globalisierung und kulturellen
Universalisierung zu analysieren und damit nicht nur ein innertürkisches
sondern ein allgemeines Problem . – Vgl. dazu u.a: Bernhard Claußen: Von der nationfixierten
Systemapologetik zum interkulturellen Lerndiskurs. In: Gerhard Voigt (Hrsg.), Interkulturelles Lernen.
Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee,
Bismarckschule Hannover, Heft 5. Hannover 1993. S. 55-76. Darin heißt es u.a.:
„Auf vor-kapitalistische sozio-ökonomische Strukturen gegründete Herrschaftsformen
werden in dem Maße überwunden, wie die bis zur eindimensionalen
Weltgesellschaft tendierende Verbreitung formaler Demokratie der
Globalisierung bürgerlich-kapitalistisch geprägter Modalitäten des Lebens
zum Durchbruch verhilft. Schon insofern sie historisch überholt sind, läßt
sich aus ihnen keine Alternative zum Modus liberaler Demokratie
(zurück)gewinnen. Und nicht zuletzt wären sie dafür untauglich, weil sie in
sich selbst die Wurzeln der instrumentellen Zweckrationalität tragen, die
im Kapitalismus totalisierende Entfaltung erfährt.[S. 55/56] ... Infolge der
Universalisierung bürgerlich-kapitalistisch präformierter Demokratie mit ihrer
Überwindung der Konkurrenz und Konfrontation der Systeme, die lange Zeit von
gravierenden Widersprüchen abgelenkt oder deren Austragung verzögert und
verlagert haben, werden global wirksame Konfliktformationen nunmehr wieder
massiv unmittelbar vor Ort sichtbar und manifestieren sich als (welt-)gesellschaftsinterne
Disparitäten. Die Erfordernisse der Lösung der damit einhergehenden
Konflikte gestatten ohne Erfolgsgarantie der von etlichen Energieverlusten
nunmehr entlasteten Politik, ein Primat zurückzugewinnen und auf die
Vermittlung allgemeiner statt auf die Gewährleistung einer Addition selektiv-partikularer
Interessen sich zu konzentrieren. [S. 57] ...“
Hier finden
sich gute Erörterungen und Ansätze auch in der geographischen Fachliteratur,
u.a. bei Wolf-Dieter Hütteroth:
Türkei. Wissenschaftliche Länderkunden Band 21. Darmstadt 1982
(Wissenschaftliche Buchgesellschaft). S. 463-470 u.a.; Gert Ritter: Landflucht und Städtewachstum
in der Türkei. In: Erdkunde, Band XXVI, 1972, S. 177-196; H. Toepfer: Die Entwicklungsdynamik in der
Türkei. Regionale Unterschiede aufgrund bevölkerungs- und
wirtschaftsgeographischer Disparitäten. In: Geographische Rundschau, 1989,
Heft 4, S. 211-220.
Vgl.
Gerhard Voigt: Südostanatolien
als internationaler Konfliktherd – Ursachen und Perspektiven. In: Gerhard Voigt (Hrsg.), Wandlungen der
Politischen Bildung Heft 2. politik
unterricht aktuell, Heft 1 / 1995,Verband der Politiklehrer, Hannover. S.
14-27.
Hier stoßen
wir auf das Problem der drohenden ‚Abschottung‘ der ‚Wagenburg Europa‘
(‚Stoiberisierung‘), die – bei einer Vielzahl aktueller Studien und Berichte,
die hier nicht herangezogen werden können – grundlegend dargestellt und –
auch polemisch aus der Perspektive des ‚Südens‘ – erörtert wird unter dem Bild
des »neuen Limes zwischen Nord und Süd« bei Jean Christophe Rufin: Das Reich und die neuen
Barbaren. Berlin 1993 (Verlag Volk & Welt; frz.: L’Empire et les nouveaux
barbares, 1991).